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öffentlich


Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Ortsetter" in Oberlauda;
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:
In Oberlauda stehen keine kommunalen Bauplätze mehr zur Verfügung.
 
Der qualifizierte und seit dem Jahre 1989 rechtskräftige Bebauungsplan "Am Laudaer Bach", weist im Kernbereich vom Oberlauda ein Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie ein Dorfgebiet (MD) aus. Ursprünglich bestand das städtebauliche Ziel darin, die Planfläche einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen und im gleichen Zuge die Trasse der Landesstraße L 511 aus der damals vorherrschenden Enge der Ortsdurchfahrt in diesem Bereich zu verlegen.
 
Im Laufe der Jahre ergaben sich wiederkehrend Probleme dabei, die Trassierung der Landesstraße L 511, wie in diesem Bebauungsplan vorgesehen, umzusetzen. Dies hatte zur Folge, dass die Optimierung der engen Ortsdurchfahrt vor einigen Jahren (Einweihung 2013) schließlich in einem anderen Bereich mit einem anderen Verlauf, und nicht wie ursprünglich angedacht, realisiert wurde.
 
Überdies mussten in den vergangenen Jahren im unbebauten Teil des Geltungsbereiches konkrete Bauanfragen abgelehnt werden, weil sie die im alten Bebauungsplan "Am Laudaer Bach" vorgesehene Trassierung der L 511 tangierten. Durch den Ausbau der Brunnenstraße und der Straßen an der Steinklinge und Schulstraße zur Ortsdurchfahrt ist die Trassierung der L 511 gemäß dem Bebauungsplan hinfällig.
 
Aufgrund dieser Entwicklungen sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Laudaer Bach" städtebaulich über weite Strecken überholt und stehen in gewissen Teilen einer attraktiven Wohnraumentwicklung entgegen. Für den unbebauten Bereich dieses Bebauungsplanes, ist daher die Idee entstanden, einen Bebauungsplan für ein neues und modernes Baugebiet aufzustellen.
 
Mit der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, welcher den unbebauten Teil des alten Bebauungsplanes "Am Laudaer Bach" überplant, können damit der weiterhin bestehenden Nachfrage nach Wohnbauflächen auf der einen sowie des Anspruches einer attraktiven Ortsentwicklung in exponierter Lage auf der anderen Seite, Rechnung getragen werden.
Der neu entstehende Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dieses städtebauliche Vorhaben schaffen und den Namen "Ortsetter" in Oberlauda erhalten.
 
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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