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öffentlich


Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
- Würdigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (LRA WÜ)



Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 16.11.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2024 Stellung genommen. Die Satzung erhält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile wie z.B. Kreditermächtigungen.
Aufgrund der eingeplanten Fehlbeträge des Verwaltungshaushaltes in den Jahren 2026 und 2027 werden die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse als angespannt bewertet.
Der Stand der Schulden zum 01.01.2025 beträgt 228 € je Einwohner. Der Landesdurchschnitt 2021 liegt bei 692 €.)
 
Marktgemeinderat Konrad trifft während des Sachvortrags um 19:25 Uhr ein.

Der Marktgemeinderat nimmt die rechtsaufsichtliche Würdigung zur Kenntnis.






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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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