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öffentlich


Aufnahme von Kindern aus Baden-Württemberg in den Kindergarten Bütthard
- Hort



Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat hat sich im Laufe des letzten Jahres eingehend mit der allgemeinen Situation im Kindergarten, der Belegung / Auslastung der Einrichtung und dem erforderlichen Neubau befasst.
Aufgrund dieser Informationen wurde in der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats am 19.07.2023 mit 8:0 Stimmen folgender Beschluss gefasst:
"Sollten grundsätzlich Kinder mit Wohnort außerhalb Bayerns den Hort des Kindergartens Bütthard besuchen wollen, so ist eine Aufnahme nur möglich, wenn die Wohnsitzgemeinde einer Übernahme der Förderkosten nach BayKiBiG für die gesamte Förderzeit zustimmt."
 
Gleichzeitige wurde die Gemeinde Igersheim einstimmig darum gebeten, die Kosten der Hortbetreuung für die Jahre 2022 und 2023 zu übernehmen. Für das Jahr 2022 wurden von der Gemeinde Igersheim zwischenzeitlich die Kostenübernahme von 773,08 € (2 Kinder von September bis Dezember 2022) abgelehnt. Aus der Abrechnung wird deutlich, dass ein Schulkind mit einer Betreuungszeit von zwei bis drei Stunden rd. 1.200 € Kosten für die zahlende Gemeinde verursacht.
 
Da der Beschluss nichtöffentlich gefasst wurde, wird der Sachverhalt in der heutigen Sitzung nochmals vorgetragen und erneut zur Entscheidung vorgelegt.
 
Der aktuelle Kindergarten wurde im Februar 2019 fertiggestellt und bezogen. Bereits im Mai 2019 musste im eigentlichen Mehrzweckraum eine zusätzliche Kindergartengruppe untergebracht werden. Alle Beteiligten gingen von einem befristeten Bedarf bis zum Ende des Kindergartenjahres 2020/2021 aus. Im Februar 2020 wurde vom Trägerverein darüber informiert, dass über diese befristet genehmigte Gruppe hinaus eine weitere Kindergartengruppe und eine Gruppe für die Schulkindbetreuung dauerhaft benötigt werden. In der "Problemanzeige" wurde darauf hingewiesen, dass im Januar 2022 ohne einen Neubau erstmals Kinder abgewiesen werden müssen.
Vor diesem Hintergrund wurde für die Kindergartengruppe im Jahr 2021 eine erste Containeranlage (46.132,41 €) und für die Schulkindgruppe im Jahr 2022 eine zweite Containeranlage (164.982,49 €) ohne staatliche Zuweisungen und ohne Beteiligungen anderen Kommunen errichtet und eingerichtet.
Sowohl die Unterbringung der einen Gruppe im Mehrzweckraum wie auch die Unterbringung der beiden anderen Gruppen in den Containeranlagen wurde von der Kindergartenfachaufsicht nur mit dem Ziel befristet genehmigt, eine dauerhafte Lösung zu schaffen.
 
Mit E-Mail vom 29.10.2023 wurden vom Trägerverein die Kinderzahlen nochmals aufgezeigt. Bei den Zahlen für die Hortkinder ist demnach jetzt bereits mit 30 - 40 Anmeldungen gerechnet worden, da der Träger nicht mehr mit unter 30 Anmeldungen plant. Es wird eher das Problem gesehen, dass es mehr Anmeldungen gibt als Plätze vorhanden sind. Hier zeigt sich auch der Trend, dass die Kinder bis zum 4. Schuljahr in der Hortbetreuung angemeldet werden.
 
Aus diesem Grund könnte der Beschluss vom 19.07.2023 bestätigt oder sogar noch dahingehend ausgeweitet werden, dass ab sofort neben den Krippen- und Kindergartenkindern - unabhängig von der Kostentragung - auch keine Kinder für den Bereich Hort aus Baden-Württemberg mehr aufgenommen werden.

Beschluss 1:
Der Beschluss vom 19.07.2023 wird aufgehoben.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 2:
Der Kindergarten wird gebeten, ab sofort keine Kinder aus Baden-Württemberg für den Bereich Hort mehr aufzunehmen. Die bestehenden Verträge für den Hort werden nicht gekündigt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
 




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Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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