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Kostenübernahme für Gastschüler aus Baden-Württemberg



Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat hat sich im Laufe des letzten Jahres eingehend mit der allgemeinen Situation im Kindergarten, der Belegung / Auslastung der Einrichtung und dem erforderlichen Neubau befasst.
Aufgrund dieser Informationen wurde in der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderats am 19.07.2023 mit 5:3 Stimmen folgender Beschluss gefasst:
"Der Aufnahme von Gastschulkindern aus Baden-Württemberg wird ab sofort nicht mehr zugestimmt."
 
Dieser Beschluss wurde von der Rechtsaufsichtbehörde (LRA WÜ) aufgrund der nichtöffentlichen Behandlung und Beschlussfassung als unwirksam angesehen. Außerdem kann der formelle Beschluss zuständigkeitshalber nicht vom Marktgemeinderat Bütthard, sondern nur von der Gemeinschaftsversammlung gefasst werden.
In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung am 08.11.2023 (siehe angefügtes Protokoll) wurde das Thema eingehend besprochen. Es bestand im Gremium überwiegende die Ansicht, dass die Aufnahme der Schulkinder aus Baden-Württemberg in der Schule räumlich kein Problem darstellt. Räumliche Schwierigkeiten bestünden erst bei einer möglichen Aufnahme in den Hort (Zuständigkeit beim Markt Bütthard). Allerdings war der überwiegende Teil der Gremiumsmitglieder der Ansicht, dass die Gemeinde Igersheim aber künftig die Kosten für die Gastschüler tragen soll.
Im Folgenden solle im öffentlichen Teil der Dezembersitzung des Marktgemeinderats Bütthard ein entsprechender Beschluss über die Tragung der Kosten gefasst werden. Parallel soll die Gemeinde Igersheim offiziell um Kostenbeteiligung gebeten bzw. eine verbindliche Kostenbeteiligung angefragt werden. Danach wird sich die Gemeinschaftsversammlung in ihrer nächsten Sitzung mit dem Thema nochmals befassen.
 
In der Sitzung des Marktgemeinderates Bütthard vom 04.06.2014 wurde folgender Sachverhalt wie folgt thematisiert:
 
"Seit dem Schuljahr 2010/2011 besuchen Schüler aus Bernsfelden und Simmringen die Schule in Bütthard. Im Vorfeld der Aufnahme dieser Schüler aus Baden-Württemberg wurde im Gemeinderat mehrfach über die Kosten und deren Verteilung informiert. Es wurde deutlich, dass sich weder die Gemeinde Igersheim noch das Land Baden-Württemberg an den Kosten beteiligen wird. Trotzdem bestand im Gremium Übereinstimmung, die Kinder in die Schule Bütthard aufzunehmen. In der Sitzung des Marktgemeinderates am 05.05.2010 wurde die Zustimmung des Staatlichen Schulamtes Künzelsau zum Schulwechsel von 2 Kindern aus Bernsfelden und Simmringen nach Bütthard bekanntgegeben. Im Hinblick auf die Abrechnung bestand stets die Ansicht, dass die Kinder aus Baden-Württemberg dem Markt Bütthard zugerechnet werden. Ein entsprechender Beschluss wurde jedoch nie gefasst, trotzdem aber so abgerechnet.
Aktuell besuchen zwei Kinder aus Bernsfelden und zwei Kinder aus Simmringen die Schule in Bütthard. Bei einer Schulverbandumlage von 1.414 € je Schüler ergibt sich für den Markt Bütthard aktuell eine jährliche Belastung in Höhe von 5.656 €.
Anfang des Jahres 2014 wurde die Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt von der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes überörtlich geprüft. Hierbei wurde das Fehlen des Beschlusses beanstandet.
Aus diesem Grund soll die formale Entscheidung nun nachgeholt werden."
 
Folgender Beschluss wurde damals gefasst:
"Die Kinder aus Simmringen und Bernsfelden sollen weiterhin in die Schule Bütthard aufgenommen werden. Alle anfallenden Kosten werden vom Markt Bütthard getragen. Die Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt wird gebeten, diese Kinder in der Abrechnung wie Büttharder Kinder zu berücksichtigen."
 
Dieser Beschluss wurde seither bei der Abrechnung der Schulverbandsumlage entsprechend umgesetzt. Der Markt Bütthard hat seit 2011 insgesamt rd. 55.000 €, d.h. durchschnittlich jährliche rd. 4.000 € übernommen (detaillierte Auflistung siehe Anlage).

Beschluss 1:
Der Beschluss vom 19.07.2023 wird aufgehoben.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 2:
Der Markt Bütthard ist ab sofort nicht mehr bereit, die Kosten für neue Gastschüler aus Baden-Württemberg zu tragen. Die Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt wird gebeten, diese Kinder entgegen der bisherigen Praxis in der Abrechnung der Schulverbandsumlage nicht mehr wie Büttharder Kinder zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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