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öffentlich


Feuerwehrgerätehaus / Bürgerheim Tiefenthal - Zuwendung ALE für Abbruch
- Renaturierung



Sachvortrag:
Das ALE hatte die eigentlich zugesagte Zuwendung für den Abbruch des Gebäudes abgelehnt, da die geplante Baumaßnahme nicht umgesetzt wurde.
Der zuständigen Sachbearbeiterin des ALE telefonisch wurde nochmals eingehend die Situation geschildert, die zum Abbruch der Maßnahme geführt hat (gestiegene Kosten, Neubau Kindergarten mit hohen Kosten).
Nach eingehendem Gespräch und Rücksprache mit den Vorgesetzten im ALE wurde in der Ablehnung vorrangig darauf abgestellt, dass die Maßnahme nicht abgeschlossen und das Ziel nicht erreicht wurde.
Es wurden mehrere Möglichkeiten aufgezeigt:
 
In der Sitzung vom 26.04.2023 hat der Marktgemeinderat folgenden Beschluss gefasst:
"Es soll folgende Möglichkeit weiterverfolgt werden:
 
Mitteilung, dass eigentlich die bisherige Planung (Abbruch, Neubau und Außenanlage) weiterverfolgt werden soll. Aufgrund der geschilderten Situation (gestiegene Kosten, Neubau Kindergarten mit hohen Kosten) aktuell ein Baubeginn jedoch nicht absehbar ist. Alternativ wird eine Änderung (Abbruch und Renaturierung) geprüft. Zusätzlich Antrag auf Fristverlängerung zur Vorlage der Planung bis Ende 2024.
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Mitteilung und den Antrag auf Fristverlängerung an das ALE zu schicken. In einer der nächsten Sitzungen soll über eine mögliche Ausführungsvariante für die Renaturierung beraten werden."
 
Aufgrund des Beschlusses könnte mit den Ausgaben für die Renaturierung und den Ausgaben für den Abbruch (17.500 €) die Bagatellgrenze (25.000 €) überschritten und ein neu definiertes Förderziel erreicht werden. Um hier voranzukommen müsste der Förderantrag geändert und das neue Förderziel eingehend beschrieben werden. Laut ALE hier ein paar Stichpunkte, anhand derer die Qualität von Tiefbau-Maßnahmen grob abgeschätzt werden kann. Diese sind explizit NICHT auf eine Renaturierung ausgerichtet, können aber analog herangezogen werden.

·         Lage und Begründung für Standort
·         Bedarf: Ursache, Notwendigkeit, dorfräumlicher Missstand, Berücksichtigung alternativer Angebote
·         mögliche Wechselwirkungen mit weiterer Infrastruktur
·         Bürgerbeteiligung, Eigentümer-/ Anliegerbeteiligung, Betriebs- und Nutzungsorganisation
·         Soziokultur: Aufenthaltsqualität, Kommunikation Dorfbevölkerung, multifunktionale/innovative Nutzung
·         Ökonomie: Einsparmöglichkeiten; Erst- und Folgekosten; Sicherung langfristige Nutzung
·         Funktion und Technik: Flächeneffizienz, Barrierefreiheit, Instandsetzungsfreundlichkeit
·         Nachhaltigkeit: Verwendung von regionalen, nachhaltigen Materialien, Nutzung bestehender Bausubstanz und bereits produzierter Baumaterialien, Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit
·         Ökologie: Förderung biologischer Vielfalt; reduzierte Flächenversiegelung im Vergleich zur Ist-Situation; Revitalisierung einer Brache
·         Gestaltung: Anpassung an regionaltypische Baukultur und Baumaterial; Identifikationskraft; Markenzeichen
 
Grundsätzlich ist es denkbar, zunächst die Renaturierung durchzuführen und die Förderung dafür und auch für den Abbruch zu erhalten. Danach könnte immer noch der eigentlich geplante Neubau errichtet werden. Aufgrund der Zweckbindung der Förderung für die Renaturierung von 12 Jahren müssten bei einer vorzeitigen Überbauung aber die Fördermittel anteilig nach den noch fehlenden Jahren zurückbezahlt werden. Der Fördersatz beläuft sich derzeit auf 44%.
 
Es ist nun zu entscheiden, wie der weitere Fortgang sein soll. Der entsprechende Schriftverkehr ist als Anlage beigefügt.
 
Im Gremium wird eingehend über die Förderung und eine mögliche Renaturierung beraten. Nach eingehender Diskussion besteht Übereinstimmung, dass eine Renaturierung derzeit nicht gewünscht ist. Die für die Überschreitung der Bagatellgrenze von 25.000 € erforderliche Investition von 7.500 € zzgl. Architektenkosten steht nicht im Verhältnis zu einer möglichen Förderung in Höhe von rd. 10.000 €.

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm zu beenden und das Thema Renaturierung nicht weiter voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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