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öffentlich


Neuanlage Muschelkalksteinbruch "Bütthard"
Bauort: Fl.Nrn. 221 und 222 Gmkg. Bütthard, Schafhöh
Stellungnahme zur UVP



Sachvortrag:
Es wird verwiesen auf TOP 07 der Sitzung vom 08.09.2021.
 
Zwischenzeitlich wurden offenbar neue Pläne vorgelegt. Außerdem liegen verschiedene Stellungnahmen der Fachbehörden vor. Letztere waren im RIS zur Kenntnis hinterlegt.
 
Mit Schreiben vom 07.11.2023 (eingegangen am 07.11.2023) hat das LRA mitgeteilt, dass das Vorhaben im europäischen Vogelschutzgebiet "Ochsenfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft NÖ Würzburg" liegt. Deswegen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Im Rahmen der UVP ist eine Beteiligung der vom Vorhaben betroffenen Gemeinde(n) notwendig. Dem Markt wurde deshalb ein aktueller Plansatz der zur Genehmigung eingereichten Unterlagen und die fachlichen Stellungnahmen übersandt. Es wird gebeten innerhalb von 2 Monaten ab Erhalt des Schreibens zur UVP Stellung zu nehmen.
 
Die Unterlagen liegen ab Bekanntmachung ebenfalls zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der UVP bei der VG aus und werden im UVP-Portal der Länder veröffentlicht.
 
Folgende Hinweise und Einwendungen werden seitens des Marktes Bütthard vorgetragen:
1.     Es wurde kein Bedarfsnachweis geführt. Die pauschale Aussage zu einer steigenden Nachfrage ist nicht hinreichend. Es fehlt ein Nachweis, dass sonstige Steinbrüche ausgeschöpft aber zur Rohstoffsicherung erforderlich sind; auch der angeführte Erhalt von Arbeitsplätzen wird nicht belegt.
2.     Es wurde keine Alternativenprüfung vorgenommen. Fehlendes Eigentum allein ist nicht ausschlaggebend dafür, die erforderliche Regionalplanung und den FNP gerade auf dieser Fläche anzupassen. In etwa doppeltem Abstand zur Ortslage ist westlich vom Vorhabensgebiet eine weitere Flächenalternative vorhanden. Diese soll nach Kenntnis des Marktes Bütthard ebenfalls als Vorbehaltsgebiet in den Regionalplan aufgenommen werden. Leider wurden Angaben zu geplanten Flächenausweisungen durch die Planungsbehörde zuletzt verweigert. Der Markt Bütthard wurde darauf hingewiesen, dass eine Auskunft erst im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Regionalplans erfolgen wird. Die Genehmigungsbedürftigkeit zur Erweiterung bestehender Standorte trifft auf mögliche Alternativflächen ebenso zu, wie auf das vorliegende Vorhabensgebiet. Sie kann somit ebenfalls kein Argument sein, die Alternativenprüfung zu unterlassen.
3.     Der Markt Bütthard hinterfragt, ob die angeführte Betriebsdauer der Abbaufläche mit 15 Jahren realistisch ist. Diese ist Grundlage der Bewertung. Sollte sich der Zeitraum verlängern, wäre die Beurteilung zu erneuern.
4.     Fraglich ist auch, ob es beim Übergang zwischen den Bauabschnitten zu Zeiträumen mit doppelter Belastung kommt. Nachdem in den vorliegenden Unterlagen stets ausgeführt wird, dass maximal ein Drittel der Fläche als Eingriff dient, müsste der Ausgleich auf BA 1 hergestellt sein, bevor BA 2 beginnt (entsprechendes bei den darauffolgenden BAs). Der Markt Bütthard fordert dies als Auflage zu formulieren. Außerdem ist das Vorgehen durch die ökologische Baubegleitung zu dokumentieren, die ohnehin erforderlich sein wird.
5.     Die Anzahl der Feldlerchenbrutpaare, die zu berücksichtigen sind wurde zu knapp gefasst. Je nach BA sind zwischen 3 und 5 Paare direkt und im unmittelbar angrenzenden Wirkbereich betroffen. Lt. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) vom 22.02.2023 sind 0,5 ha Flächenbedarf pro Brutpaar nachzuweisen. Bei der Berechnung des Eingriffs sollten auch durch Fahrwege, Abraum und Lärmschutzwall entfallender Lebensraum berücksichtigt werden.
6.     Grundsätzlich wird die Eignung der Fläche als Ausgleich hinterfragt. Sowohl Lärmschutzwall als auch Abraumfläche stören als vertikale Strukturen, ebenso der laufende Abbaubetrieb und der Verkehr. Es sollte nachgewiesen werden, dass die Abstände zwischen den Ausgleichsmaßnahmen und den jeweiligen Bauabschnitten lt. Schreiben des StMUV vom 22.02.2023 eingehalten sind.
7.     Lebensraum Wiesenweihe:
Bezüglich der realisierten Projekte im SPA-Gebiet 6426-471 muss darauf hingewiesen werden, dass diese Liste unvollständig ist. Folgende Projekte im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt wurden nicht einbezogen. Sie sind zu ergänzen.
 
Gemarkung
Fl.Nr.
Vorhaben
Nutzungsaufnahme
Bütthard
474/3
Erweiterung Biogasanlage
im Bau
Höttingen
105
Neubau Biogasanlage
im Bau
Oesfeld
1693
Neubau Pufferteich
im Bau
Bütthard
357
Neubau Maschinenhalle
25.06.2016
Bütthard
463
Neubau + Erweiterung
Gartenbaubetrieb
10.01.2022
 
Gaurettersheim
502
Neubau Gärrestelager
13.01.2022
Gützingen
349, 345
Erweiterung Steinbruch
Abbau seit 08.06.2020
Gützingen
321
Anbau Maschinenhalle
30.08.2022
Oesfeld
1696
Neubau Pufferteich
15.03.2020
Euerhausen
267
Neubau Umwallung Gärrestelager
01.11.2021
Gützingen
142
2 x Erweiterung einer Lagerhalle
11.04.2022 + im Bau
 
8.     Bei der Schutzgutbetrachtung Mensch/Erholung, wird angegeben, dass Rad- und Wanderwege nicht bekannt sind. Es liegen jedoch Pläne für den länderübergreifenden Radweg von Bütthard nach Unterwittighausen vor, die sich seit geraumer Zeit mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken sowie dem Landkreis Würzburg in Abstimmung befinden.
9.     Ebenfalls nicht berücksichtigt wurde das geplante allgemeine Wohngebiet "Schafhöh". (siehe unten) Hierzu besteht ein Aufstellungsbeschluss. Im Rahmen der vorliegenden Schallimmissionsprogose wurde angegeben, dass kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden sei. Dies ist nicht korrekt, der Aufstellungsbeschluss wurde am 14.07.2021 gefasst und am 28.07.2021 bekanntgemacht. Es ist davon auszugehen, dass auch im Rahmen der UVP dies nicht berücksichtigt wurde.
10.  Was den Abstand zur Ortslage Bestand und Planung anbelangt wurde im Rahmen der UVP die Ausarbeitung LfU zitiert, jedoch unvollständig. Dort heißt es nämlich weiter: "Bei Steinbrüchen können je nach Abbauverfahren auch größere Abstände, nämlich 500 bis 800 m erforderlich werden.
Dabei ist vorausgesetzt, dass der Abbaubetrieb nur tagsüber zu den üblichen Arbeitszeiten (7.00 bis 17.00 Uhr) stattfindet und die eingesetzten Abbaugeräte und Aufbereitungseinrichtungen dem Stand der Schallschutztechnik entsprechen." Es wurden jedoch Betriebszeiten von 7.00 bis 20.00 beantragt. Die Abstandsangabe von 300-400 m westlich der Ortschaft Bütthard ist außerdem nicht korrekt.
11.  Der mit dem Artenschutz möglicherweise kollidierende Lärmschutzwall ist zeitlich befristet während dem BA 3. Ein Nutzen für angrenzende Wohngebiete besteht nur dann. Die erforderliche Inanspruchnahme der Regelung zu seltenen Ereignissen, sollte als Auflage formuliert und vom Betreiber die Einhaltung dokumentiert werden.
12.  Die Aussage, dass der Westwind weg von Bütthard eine Staubentwicklung verhindert, sollte geprüft werden. Die Ortslage befindet sich in direkter Windrichtung bei Winden aus westlicher oder nordwestlicher Richtung.
13.  Die Aussage, dass die Minderung der Kaltluftentstehung nicht relevant sei im Umfeld des Vorhabens, ist zu belegen oder zu streichen.
14.  Der Markt Bütthard kann nicht nachvollziehen, ob die Erschließung gesichert ist. Der UVP-Bericht bezieht sich auf eine Sondernutzungserlaubnis für die Einfahrt auf die WÜ36. Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob diese bereits besteht oder gesichert in Aussicht gestellt werden kann. Die Aussagen zu den Anfahrtswegen über gemeindliche Flurwege sind zu hinterfragen. Der Flurweg Fl.Nr. 241, Bütthard ist aktuell für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt gewidmet. Auch die Immissionsprognose dürfte daran anzupassen sein.
15.  Eine Auswirkung über die Bundeslandgrenze hinaus wird ausgeschlossen, ggf. wäre eine diesbezügliche Beteiligung der Nachbarkommune bzw. des Nachbarlandkreises erforderlich.
 
Im Vorstehenden wird nur auf die UVP Bezug genommen, da nur dies vom LRA gewünscht wurde. Der Markt Bütthard behält sich eine ergänzende Meinungsäußerung zu den Stellungnahmen der Fachbehörden vor. Es wird aber bereits jetzt bezgl. der Aussagen im Immissions-Gutachten darauf hingewiesen, dass am 14.07.2021 der Bebauungsplan "Schafhöh" für ein Allgemeines Wohngebiet aufgestellt und am 21.07.2021 bekannt gemacht wurde. Betroffen sind die südlichen Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 218 und 219 der Gemarkung Bütthard.
 
Im Gremium wird eingehend über die Punkte beraten.
 
Folgende weitere Hinweise und Ergänzungen werden seitens des Marktes Bütthard vorgetragen:
 
16.  Staub-/Lärmbelästigung
Entsprechend den Ausführungen ist nur festgelegt, dass die Fahrzeuge langsam fahren müssen. Dem Gremium fehlt eine Definition von langsam fahren. Dies könnte über "Schrittgeschwindigkeit" oder eine festgelegte Geschwindigkeit in km/h erfolgen.
 
17.  Verfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Arbeiten am BA 3 und bereits verfüllten BA 1 + 2 Fahrwege über die verfüllte Fläche führen müssen. Diese Fläche steht dann auch nicht dem Naturschutz bzw. dem Ausgleich zur Verfügung.
 
18.  Hamsterschutz
Auf den Flächen Fl.Nrn. 221 und 222, Gmkg. Bütthard, wurden über Jahre Hamsterschutzstreifen angelegt und gepflegt. Diese Maßnahme wurde auch staatlich gefördert. Aus diesem Grund ist ein Hamstervorkommen zu prüfen.
 
 

Beschluss:
Der Markt Bütthard äußert vorstehend seine Hinweise und Bedenken. Die vorliegenden UVP wir als nicht korrekt angesehen. Wäre diese UVP dem Marktgemeinderat bereits bei Antragstellung vorgelegen, wäre dies ein weiterer Grund gewesen, das Einvernehmen zu verweigern. Das Vorhaben wird deshalb weiterhin abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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