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öffentlich


Markt Giebelstadt, 23. Änderung des Flächennutzungsplans;
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB



Sachvortrag:
Der Markt Giebelstadt beabsichtigt seinen wirksamen Flächennutzungsplan für das Grundstück Fl.Nr. 606 (TF) am südlichen Ortsrand zu ändern.
 
Ziel des Marktes Giebelstadt ist es, eine Teilfläche des Grundstücks, welches über die "Winfried-Herrmann-Straße" erschlossen ist, als öffentliches Freizeitgelände zu entwickeln. Auf einer Fläche von ca. 1,5 ha soll deshalb eine öffentliche Grünfläche dargestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Nutzung zu schaffen. Die verbleibende Grundstücksfläche (ca. 0,7 ha) wird weiterhin als "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt.
 
Durch die Lage im unmittelbaren Anschluss an das Siedlungsgebiet kann eine gute Erreichbarkeit der Freizeitflächen sichergestellt werden. Gleichzeitig können aufgrund des Abstands zu bestehenden (störungsempfindlicheren) Wohnnutzungen - im direkten Umfeld des Plangebiets befinden sich überwiegend gewerbliche und Freizeitnutzungen - mögliche Konflikte im Zusammenhang mit der Nutzung des geplanten neuen Freizeitareals vermieden werden.
 
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.

Beschluss:
Einwendungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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