6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Röttingen und Aufstellung des Bebauungsplans "Kapellenberg" mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften; förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat Bütthard hat sich bereits unter TOP 08 der Sitzung vom 14.04.2021 mit dem Vorentwurf des Bebauungsplans "Kapellenberg" und unter TOP 09 der Sitzung vom 14.04.2021 mit dem Vorentwurf der 6. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Röttingen befasst und keine Einwendungen
erhoben.
Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
Belange des Marktes Bütthard werden von der Planung nicht berührt.
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