5. Änderung des Bebauungsplans "Langenwiesengraben" - Erweiterung der Verkaufsflächen
Sachvortrag:
Die Verwaltung informiert das Gremium, dass im Zuge der Bebauungsplanänderung nicht nur die zulässige Verkaufsfläche des von MI zu SO zu ändernden Teilgebiets (REWE=SO 1), sondern auch die Verkaufsfläche des bereits bestehenden SO (ALDI=SO 2) erweitert werden sollen. Beide Erweiterungen sind nach Aussage der Regierung von Unterfranken regionalplanerisch vertretbar. Für beide Grundstücke besteht Eigentümeridentität.
Der Entwurf, der dem Gremium in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt wird, wird somit eine Erweiterung beider Verkaufsflächen enthalten, dies jedoch unter Beibehaltung der bislang geltenden Geschossflächen.
Nachdem damit nicht nur die Bauleitplanung für die Vorbereitung eines konkreten Bauvorhabens erfolgt, sondern vorausschauend Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen, handelt es sich um keinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Im Fall von REWE wird die Erweiterungsmöglichkeit wahrscheinlich kurzfristig und im Fall von ALDI eher mittel- bis langfristig genutzt werden. Genaue Angaben dazu liegen nicht vor.
Die 5. Änderung des Bebauungsplans "Langenwiesengraben" findet damit als regulärer Angebotsbebauungsplan statt.
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