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öffentlich


Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts nach dem BauGB
Vertragsobjekt: Fl.-Nr. 32 Gmkg. Giebelstadt, Ingolstadter Str. 11



Sachvortrag:
Es wird verwiesen auf die Sitzung des Marktgemeinderates Giebelstadt vom 20.01.2020. Der Marktgemeinderat hatte darin ein grundsätzliches Interesse am o.g. Objekt festgestellt, da der Standort ideal für einen im ISEK definierten, sozialen Treffpunkt wäre.
 
Nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken wären die Voraussetzungen für eine Förderung von Kauf und Sanierung des o.g. Anwesens gegeben. Ein Zuschuss von 60 % der förderfähigen Kosten wäre möglich.
 
Um eine Aussage hinsichtlich des baulichen Zustandes des Gebäudes treffen zu können, fand am 29.01.2020 eine Gebäudebegehung durch den Bürgermeister, zwei Mitglieder des Marktgemeinderats sowie Mitarbeiter der Verwaltung statt. Da für eine Förderung des Grunderwerbs eine gutachterliche Stellungnahme zum Wert des o. g. bebauten Grundstücks erforderlich ist, wurde der Gutachterausschuss des Landratsamt Würzburg mit der Erstellung einer Expertise beauftragt. Die notwendige Ortseinsicht fand am 04.02.2020 statt.
 
Das Gutachten kommt zu folgenden Ergebnis:
 
"Zusammenfassend und nach sachverständiger Würdigung aller bewertungsrechtlicher Bewertungsmerkmale hält die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses einen Verkehrswert (Marktwert) in Höhe von 140.000,00 € für das gesamte Anwesen in der Ingolstadter Straße 11 für angemessen und sachgerecht."
 
Nach Bekanntwerden des Verkaufsfalls wurde die Sozialpädagogin der Gemeinde zu einem möglichen Kauf durch die Gemeinde und der Nutzung als sozialen Treffpunkt befragt. Nach Rücksprache mit den weiteren sozialen Aufgabenträgern (Gemeindejugendarbeit, Seniorenbeauftragte, Familienstützpunkt, SkF-Beratungsdienst) wird ein solches Projekt, wie bereits im städtebaulichen Entwicklungskonzept enthalten, ausdrücklich begrüßt und für wichtig erachtet.
 
Im Gremium wird darüber diskutiert, ob ein Kauf sinnvoll ist. Für die Gemeinde wäre gemäß dem städtebaulichen Entwicklungskonzept der Standort für einen sozialen Treffpunkt ideal. Es wird aber auch eingewendet, dass ein Kauf nur dann befürwortet werden kann, wenn das Gebäude anschließend abgerissen und der neugeschaffene Platz als Grünfläche mit Parkmöglichkeiten gestaltet wird. Da aber der Kauf als Teil einer Fördermaßnahme mitgefördert werden kann, stellt sich das Projekt insgesamt als wirtschaftlich dar. Bei einem Abriss und der Schaffung von Parkplätzen wären die Kosten dagegen unverhältnismäßig hoch. Der dargelegte Verwendungszweck des Gebäudes rechtfertigt die Ausübung zum Vorkaufsrecht.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen und, vorbehaltlich einer Zustimmung durch die Regierung von Unterfranken, das Anwesen in der Ingolstadter Str. 11, 97232 Giebelstadt, Fl.-Nr. 32 Gmkg. Giebelstadt, zu dem im Notarvertrag festgelegten Preis zu erwerben.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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