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öffentlich


Widmung eines Wegs: Fußweg Allersheimer Straße - Buchenhain



Sachvortrag:
Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob der Weg tatsächlich auch mit dem Rad befahren werden darf. Die gezeigten Bilder der aktuellen Beschilderung dokumentieren ein Geh- und Radweg-Schild.
 
Ein Straßenname soll nicht vergeben werden, da dann auch die Adressen der durch den Weg fußläufig erschlossenen Wohnhäuser geändert werden müssten.

Beschluss:
Der vorhandene, noch nicht gewidmete Weg Fl.Nr. 163/26 Gmkg. Giebelstadt,
wird nach Art. 6 BayStrWG (Bayerisches Straßen- und Wegegesetz) als
Nr. 15-Gi Fußweg Allersheimer Straße - Buchenhain
 
von (Anfangspunkt)       Einmündung in die Allersheimer Straße,
Fl.Nr. 170 Gmkg. Giebelstadt, km 0,000
bis (Endpunkt)              Einmündung in den Buchenhain,
Fl.Nr. 163/27 Gmkg. Giebelstadt, km 0,061
 
als beschränkt öffentlicher Weg (selbstständiger Geh- und Radweg) nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Giebelstadt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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Marktplatz 3 · 97232 Giebelstadt · Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0 · info@giebelstadt.de
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