Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob der Weg tatsächlich auch mit dem Rad befahren werden darf. Die gezeigten Bilder der aktuellen Beschilderung dokumentieren ein Geh- und Radweg-Schild.
Ein Straßenname soll nicht vergeben werden, da dann auch die Adressen der durch den Weg fußläufig erschlossenen Wohnhäuser geändert werden müssten.
Der vorhandene, noch nicht gewidmete Weg Fl.Nr. 163/26 Gmkg. Giebelstadt,
wird nach Art. 6 BayStrWG (Bayerisches Straßen- und Wegegesetz) als
Nr. 15-Gi Fußweg Allersheimer Straße - Buchenhain
von (Anfangspunkt) Einmündung in die Allersheimer Straße,
Fl.Nr. 170 Gmkg. Giebelstadt, km 0,000
bis (Endpunkt) Einmündung in den Buchenhain,
Fl.Nr. 163/27 Gmkg. Giebelstadt, km 0,061
als beschränkt öffentlicher Weg (selbstständiger Geh- und Radweg) nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Giebelstadt.
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |