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öffentlich


Bauvoranfrage zur Errichtung eines zweiten Wohnhauses
Bauort: Fl.Nr. 11 Gmkg. Ingolstadt, Schillerstraße 2



Sachvortrag:
Der Vorgang wurde bereits unter TOP 04 der Bau- und Umweltausschusssitzung am 09.09.2019 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals nicht erteilt. Auf die Ausführungen in der damaligen Sitzung wird verwiesen.
 
Das Landratsamt teilt mit Schreiben vom 12.02.2020 mit, dass nach Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit unter Beteiligung der notwendigen Fachstellen festzuhalten ist, dass das Vorhaben im vorliegenden MD-Gebiet zulässig ist. Es wird um eine erneute Behandlung der Voranfrage gebeten.
 
Der Vorsitzende bestätigt auf Nachfrage, dass auch die vorhandene Obstbaumwiese nicht zu einer anderen Beurteilung geführt habe. Außerdem teilt er mit, dass das Landratsamt angedeutet hat, beide Vorhaben zu genehmigen. Gegebenenfalls könnte eine vorhandene Bebauung für eine zeitlich nachfolgende Genehmigung ausschlaggebend sein.
 
Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob das vorhandene Feuerwehrgerätehaus Auswirkungen auf die vorliegende Planung habe. Der Vorsitzende teilt mit, dass dies aktuell nicht berücksichtigt wurde, da es aktuell nicht als solches genutzt wird bzw. das Fahrzeug anderweitig untergestellt sei.
 
Aus dem Gremium wird die Frage gestellt, ob eine Vergrößerung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses möglich wäre, wenn das neue Feuerwehrhaus nicht gebaut werden würde. Der Vorsitzende erklärt, dass hierfür ebenfalls ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage notwendig wären.
 
Das Gremium ist sich einig, dass das bestehende Feuerwehrgerätehaus aktuell auch weiterhin als solches benötigt wird. Der Feuerwehranhänger muss dort untergebracht werden, weil er auch weiterhin benötigt wird. Eine Nutzung als Feuerwehrgerätehaus soll nicht unterbrochen werden, um es auch weiterhin als solches nutzen zu können.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
9
Persönlich beteiligt:
0
 




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