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öffentlich


Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2020



Sachvortrag:
In den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 22.01., 29.01. und 19.02.2020 wurde der von der Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf 2020 ausführlich besprochen und zur Beschlussfassung vorbereitet. Nach Diskussion des vorberatenen Entwurfs in den Fraktionen und Einarbeitung der vorgeschlagenen Änderungen wurde der überarbeitete Entwurf vom Ausschuss in der Sitzung am 19.02.2020 einstimmig dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
 
Zur Vorbereitung auf die heutige, aufgrund der aktuellen Situation auf ein Mindestmaß gestrafften Sitzung wurde vom Kämmerer die gewohnt ausführliche Präsentation mit den Grafiken, die er üblicherweise in der Sitzung erläutert, ins Ratsinformationssystem eingestellt. Zusammen mit dem Vorbericht zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung 2020 wurden somit alle wichtigen Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts sowohl im Rückblick auf das Haushaltsjahr 2019 als auch im Ausblick auf das Haushaltsjahr 2020 ausführlich dargestellt. Auch die Unterschiede zum Haushaltsansatz 2019 wurden erläutert.
 
Sowohl bei der Planung des Vermögenshaushalts 2020 wie auch bei der Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2021 bis 2023 wurde versucht, einen möglichst realistischen Umsetzungsverlauf zu berücksichtigen. Alle Fraktionen waren gemeinsam mit der Verwaltung aufgefordert, keine zu optimistischen Zeitfenster einzuplanen und neben den seit längerem festzustellenden Planungs-, Genehmigungs- und Bauausführungsengpässen auch die vorhandenen Personalkapazitäten zu berücksichtigen.
 
Wie schon in den vergangenen Jahren werden die großen Projekte überwiegend aus Zuschüssen und der Rücklage finanziert. Vom Vorsitzenden wird darauf hingewiesen, dass der prognostizierte Abbau jedoch immer sehr deutlich vom tatsächlichen Ergebnis abweicht. Am Ende der mittelfristigen Finanzplanung (31.12.2023) würde die Rücklage entsprechend der aktuellen Planung bei rd. 100.000 € liegen. Die Gemeinde wäre trotz der immensen Investitionen weiterhin schuldenfrei.
 
Die Entwicklung der finanziellen Situation wurde insbesondere durch die Grafiken ausführlich dargestellt. Die Diagramme zeigen die wichtigsten Anteile der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt auf und veranschaulichen die Entwicklung
·       der Einkommensteuerbeteiligung als wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde,
·       der Gewerbesteuer, die für 2020 deutlich nach unten korrigiert wurde,
·       der Grundsteuern A und B, wobei in 2019 ein deutlicher Einbruch bei der Grundsteuer B durch die Stattgabe eines Widerspruchs als Einmaleffekt zu verzeichnen war,
·       der Schlüsselzuweisungen (Giebelstadt bleibt weiterhin "bedürftige" Gemeinde),
·       der Kreisumlage, die wie die Schlüsselzuweisung aus der finanziellen Situation der Gemeinde zwei Jahre nachlaufend berechnet wird (Finanzausgleichssystematik),
·       der Umlage für die Verwaltungsgemeinschaft,
·       der Entwicklung der Schulden (seit 2012 schuldenfrei) und
·       der Rücklagen (Stand Jan. 2020 ca. 14 Mio. €),
·       der Zuführungen vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt (positiv),
·       der Personalausgaben (ca. 2 % Steigerung),
·       der Steuer- und der Umlagekraft,
·       der Investitionen im Hoch- und Tiefbau sowie für den Vermögenserwerb und
·       dem gemeindlichen Anteil an den Kinderbetreuungskosten (weiter steigend; grundsätzlich erfreulicher Trend).
Vom Vorsitzenden wird darauf hingewiesen, dass Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2020 sowie die Präsentation im Bürgerinformationssystem online bereitgestellt werden. Den neu gewählten Marktgemeinderatsmitgliedern wird das Angebot unterbreitet, eine Einführung in die Systematik der gemeindlichen Buchführung und ausführliche Erläuterung des aktuellen Haushalts durch den Kämmerer zu erhalten.
 
Fragen zum Haushalt werden vom Vorsitzenden beantwortet. Diskutiert wird der Wunsch eines Marktgemeinderats, auch den durchgeführten Grunderwerb besser darzustellen. Damit soll deutlich gemacht werden, dass auch große Summen für Grundstückskäufe die Rücklagen verringern, entsprechende Werte aber dennoch vorhanden bleiben. Da dies jedoch in der kameralistischen Buchführung nicht möglich ist, bleibt nur ein entsprechender Vermerk im Vorbericht. Grundsätzlich werden große Ausgabepositionen, auch für Grunderwerb, in diesem Bericht festgehalten. Eine eigene Bilanzierung erscheint schwierig, wird jedoch als Anregung an die Verwaltung weitergegeben.

Beschluss:

Haushaltssatzung des Marktes Giebelstadt

(Landkreis Würzburg)
für das Haushaltsjahr 2020
 
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Giebelstadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
11.121.400 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
10.010.100 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
festgesetzt.
0 €
 
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.     Grundsteuer
a)    für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
b)    für die Grundstücke (B)
320 v. H.
320 v. H.
2.     Gewerbesteuer
320 v. H
 
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
festgesetzt.


600.000 €

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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