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öffentlich


Bekanntgaben und Anfragen



Planfeststellungsverfahren B19-Ortsumgehung
Der Vorsitzende teilt mit, dass das Verfahren nun auch offiziell eingeleitet ist. Aktuell sind die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, Stellung zu nehmen. Als Frist hierzu wurde der 29.05.2020 mitgeteilt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung, die auch Einsicht in die umfangreichen Unterlagen im Rathaus vorsieht, wird aufgrund der aktuellen Einschränkungen erst nach der unbedenklichen Öffnung der öffentlichen Gebäude durchgeführt.
Ob dem Wunsch eines Marktgemeinderats nach Einsichtnahme in die Unterlagen über einen Download nachgekommen werden kann, muss die Regierung von Unterfranken als Planfeststellungsbehörde entscheiden. Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass die Online-Information bei der aktuellen Trägerbeteiligung den BBV-Obmännern so ermöglicht wurde.
 
Baugenehmigung Dreifachsporthalle
Der Vorsitzende informiert, dass die Baugenehmigung am 02.04.2020 im Rathaus eingegangen ist. Aktuell müssen noch die Antragsunterlagen für die Förderung durch die Reg. v. Unterfranken fertiggestellt werden, mit denen auch eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragt wird.
 
Erschließung Baugebiet Eßfeld
Der Vorsitzende informiert, dass aktuell vorbereitende Arbeiten durch die Fa. Hanika durchgeführt werden. Die Erschließungsarbeiten sind für den Zeitraum 14.04. bis voraussichtlich 30.09.2020 veranschlagt.
 
Vorbereitung Konstituierende Marktgemeinderatssitzung am 04.05.2020
Der Vorsitzende bittet um zeitnahe Bearbeitung der von der Verwaltung an die Fraktionsvorsitzenden übersandten Fragen zur neuen Geschäftsordnung und Einhaltung des Rücksendetermins 20.04.2020.
 
Ortssprecher für Ingolstadt
Nachdem ab 01.05.2020 kein stimmberechtigtes Marktgemeinderatsmitglied aus Ingolstadt im neugewählten Gremium vertreten sein wird, ist die Wahl eines Ortssprechers vorgesehen. Auch wenn die Einberufung einer hierzu notwendigen Ortsversammlung von einem Drittel der dort ansässigen Gemeindebürger beantragt werden müsste, wird eine Einladung zur Versammlung auch ohne Antrag durch den Bürgermeister erfolgen, sobald dies nach Wegfall der aktuellen Versammlungsverbote wieder möglich ist.
 
Übersicht Sitzungsgelder
Aus dem Gremium wird der Wunsch geäußert, eine Übersicht über in anderen Gemeinden gezahlten Sitzungsgelder zu erhalten. Dies sei auch 2014 als Entscheidungshilfe zur Verfügung gestellt worden und für eine aktuelle Festlegung ab Mai hilfreich.








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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
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