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öffentlich


Erlass der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates



Sachvortrag:
Geschäftsstellenleiter Neef erläutert die wesentlichen Änderungen der Geschäftsordnung gegenüber
der Geschäftsordnung der letzten Legislaturperiode. Einige Punkte müssen jedoch vorab beschlossen werden, da hierüber verschiedene Auffassungen bestehen.
Diese sind wie folgt:
 
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 Einrichtung eines Sozial- und Bildungsausschusses (vorberatend)
§ 8 Abs. 3 Nr. 3 Einrichtung eines Sozial- und Bildungsausschusses (beschließend)
 
Der Vorsitzende spricht sich für die Einrichtung eines Sozial- und Bildungsausschusses als vorberatender und beschließender Ausschuss aus. Als Vorteil stellt er heraus, dass vor allem interessierte Personen als Mitglied im Ausschuss intensiver in diesem Themenbereich tätig sein können. Er verweist auf die Einrichtung des Ausschusses im Jahr 2014 und dessen Abschaffung einige Jahre später.
Hierbei geht er vor allem auf die Probleme ein, die zur Abschaffung geführt haben. Dies waren insbesondere die zu hoch gesteckten und nicht eindeutig formulierten Ziele des Ausschusses und das Problem, dass dieser Ausschuss aufgrund seiner ausschließlich vorberatenden Funktion alle Themen nochmals an den Marktgemeinderat zur Beschlussfassung weitergeben musste. Dort wurden dieselben Diskussionen dann nochmals geführt.
Um die Akzeptanz des Ausschusses zu erhöhen, wurden im Entwurf der Geschäftsordnung sowohl vorberatende wie auch beschließende Befugnisse zugeordnet und diese mit einer Bewirtschaftungsbefugnis von Haushaltsmitteln versehen. Der Vorsitzende appelliert an das Gremium, aufgrund der Wichtigkeit der Themen einen neuen Versuch zu wagen.
 
Von Seiten der UWG-Fraktion wird der Ausschuss als nicht erforderlich angesehen. Aufgrund der Erfahrungen aus der letzten Legislaturperiode besteht in der Fraktion Übereinstimmung, dass diese wichtigen Themen im gesamten Marktgemeinderat diskutiert werden sollen. Eine doppelte Diskussion in Ausschuss und Marktgemeinderat sollte verhindert werden. Aus ihrer Sicht wurde der Ausschuss nach dessen Abschaffung nicht vermisst.
 
Die Fraktionen BBO und BBG sehen in der Einrichtung des Sozial- und Bildungsausschusses (vorberatend und beschließend) ein deutliches Zeichen nach Außen für die Wichtigkeit der zugeordneten Themen. Wichtig sei es, die Fehler der letzten Legislaturperiode nicht zu wiederholen und dem Ausschuss auch Kompetenzen zu geben. Nur dann könne die genannte Doppeldiskussion vermieden werden. Aus ihrer Sicht ist es wichtig, dass in einem solchen Ausschuss tatsächlich interessierte Personen eingebunden sind, die dann fachlich tiefer die einzelnen Themen diskutieren und entscheiden bzw. konkrete Beschlussempfehlungen an den Marktgemeinderat geben können.

Beschluss 1:
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 und § 8 Abs. 3 Nr. 3 bleiben wie im Vorschlag mit dem Sozial- und Bildungsausschuss und der zugehörigen Formulierung stehen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
7
Persönlich beteiligt:
0

§ 12 Abs. 2 Nr. 2 bis 3
Aus dem Gremium wird vorgeschlagen, die Bewirtschaftung der Befugnisse des Bürgermeisters in einem Block zu entscheiden. Der Basisbetrag für alle weiteren Befugnisse von bisher 16.000 € soll laut Vorschlag der Verwaltung, der sich an den Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetags (4-5 €/Einwohner, das sind bei aktuell 5.000 Einwohner 22.000 - 27.000 €) orientiert und von BBG und BBO unterstützt wird, von 16.000 € auf 25.000 € erhöht werden. Der Vorschlag der UWG beträgt 20.000 €.
 
Von Seiten der UWG wird alternativ angeboten, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Allerdings sollte der Bürgermeister ab einem Betrag ab 50 % der Befugnisse (12.500 € Ausgaben, entsprechend Erlass, Niederschlagung, Stundung, Aussetzung der Vollziehung) dem Marktgemeinderat über die einzelnen Positionen berichten. Der Vorsitzende sieht dies als Beschränkung seiner bisherigen Befugnis, die bereits bei 16.000 € lag. Er weist auch auf den Sinn dieser Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags hin, der eindeutig auf eine praxisgerechte Handhabung und somit Entlastung der Verwaltung abzielt.
 
Im Gremium wird eingehend über eine mögliche Berichtspflicht diskutiert.
 
Beschluss 2:
Die Befugnisse des Bürgermeisters und der Ausschüsse werden wie folgt festgelegt.
 

bisher
Verwaltung, BBG, BBO

HFA
BA
Bgm
HFA
BA
Bgm
Bewirt. HH-Mittel
30.000 €
30.000 €
16.000 €
50.000 €
50.000 €
25.000 €
Grundstücksangelegenheiten
0 €
5.000 €
0 €
0 €
10.000 €
5.000 €
Erlass
10.000 €
 
2.000 €
15.000 €
 
5.000 €
Niederschlagung
20.000 €
 
8.000 €
30.000 €
 
12.000 €
Stundung
20.000 €
 
8.000 €
30.000 €
 
12.000 €
Aussetzung
20.000 €
 
8.000 €
30.000 €
 
12.000 €
überpl. Ausgaben
20.000 €
 
8.000 €
30.000 €
 
12.000 €
außerpl. Ausgaben
10.000 €
 
4.000 €
15.000 €
 
6.000 €
Verträge
30.000 €
 
16.000 €
50.000 €
 
25.000 €
unentg. Nutzungsüberlassung
10.000 €
 
2.000 €
15.000 €
 
5.000 €
Nachträge
 
 
8.000 €
 
 
12.000 €
Streitsachen
 
 
16.000 €
 
 
25.000 €

 
 
 
 
 
 
Empfehlung BayGT
3 €/ EW
4-5 € / EW
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 3:
Der Vorsitzende informiert das Gremium künftig über alle zur Zahlung angewiesenen Rechnungen, die mit ihrem Bruttobetrag zwischen 16.000 € und 25.000 € betragen. Zusätzlich erhält der Haupt- und Finanzausschuss in regelmäßigen Abständen eine Übersicht über die vom Bürgermeister entschiedenen Erlässe, Niederschlagungen und Stundungen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
3
Persönlich beteiligt:
0
Beschluss 4:
Nach eingehender Beratung wird die Geschäftsordnung mit ihren vorgenannten Änderungen beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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