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öffentlich


Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Bestellung der Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt



Sachvortrag:
Nach Art. 6 Abs. 2 VGemO entsendet jede Mitgliedsgemeinde ihren Ersten Bürgermeister und mindestens ein Gemeinderatsmitglied. Für jedes volle Tausend ihrer Einwohner erhöht sich die Zahl der Vertreter der Mitgliedsgemeinde um ein weiteres Gemeinderatsmitglied. Der Erste Bürgermeister gehört der Gemeinschaftsversammlung kraft Gesetz an (geborenes Mitglied). Die weiteren Vertreter werden von den Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden durch Beschluss berufen (gekorene Mitglieder).
 
Damit ergibt sich für den Markt Giebelstadt folgende Berechnung:
 
Erster Bürgermeister
+ ein "Mindestvertreter"
+ fünf Vertreter je volles Tausend Einwohner
 
Somit sind aus dem Marktgemeinderat sechs Mitglieder zu bestimmen.

Beschluss:
In die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt entsendet der Markt Giebelstadt neben dem Ersten Bürgermeister folgende Marktgemeinderatsmitglieder:
 
Fraktion
Ordentliches Mitglied
1. Stellvertreter
2. Stellvertreter
3. Stellvertreter
UWG
Hombach Regina
Rauh Ernst
Schirmer Matthias
Merz Ernst
UWG
Kolb Armin
BBG
Hiller Carmen
Reiter Richard
Feser Ingo
Ruhl Heiko
BBG
Mantel Helmut
BBO
Eidel Hermann
Stahl Hubert
Raps Matthias
Eberth Michael
BBO
Bresler Dierk

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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