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öffentlich


Genehmigung der Nebentätigkeiten des Ersten Bürgermeisters



Sachvortrag:
Die Sitzungsleitung zur Behandlung dieses Tagesordnungspunktes übernimmt der Zweite Bürgermeister.

Beschluss:
Gemäß der Bayerischen Nebentätigkeitsverordnung genehmigt der Marktgemeinderat dem Ersten Bürgermeister die Übernahme einer Nebentätigkeit beim Abwasserzweckverband Ochsenfurt, beim Abwasserzweckverband Wittigbach, beim Schulverband Gaukönigshofen, bei der Flugplatz Giebelstadt GmbH, bei der Verkehrslandeplatz Giebelstadt Holding GmbH, als Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt, als Kreisrat und als Beisitzer im Vorstand des Verbands für Ländliche Entwicklung Unterfranken.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1

Marktgemeinderat Schirmer und Marktgemeinderat Rauh waren während der Abstimmung nicht anwesend.
 
Gemäß Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO hat der Erste Bürgermeister an der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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