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öffentlich


Bauantrag zum Bau einer Dachgaube
Bauort: Fl.Nr. 165/3 Gmkg. Giebelstadt, Seewiese 6



Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Bereich des einfachen Bebauungsplans "Seewiese" in einem allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans.
 
Es wird eine Befreiung beantragt, von der Festsetzung Nr. 5.7 des Bebauungsplans. Hiernach sind Dachgauben unzulässig.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann nach § 31 Abs. 2 BauGB befreit werden, wenn
  1. die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
  2. die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist und
  3. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.
 
Geplant ist eine 2,5 m breite Dachgaube auf der straßenabgewandten Seite nach Süden hin. Die notwendigen Abstandsflächen werden eingehalten. Als Begründung wird angeführt, dass auf dem südlich angrenzenden Nachbargrundstück Fl.Nr. 163/5 bereits eine solche Dachgaube vorhanden ist.
 
Grundzüge der Planung werden nach Ansicht der Verwaltung nicht berührt. Die gleichbreite Dachgaube auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 163/5 wurde vom Landratsamt genehmigt. Die Befreiung ist nach Würdigung der nachbarlichen Interessen dann auch mit öffentlichen Belangen vereinbar. Die Nachbarn haben die Baupläne unterzeichnet. Die Befreiung ist nach Ansicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar. Aus Gründen der Gleichberechtigung sollte das Gremium die Befreiung erteilen.
 
Da es sich um eine Veränderung bzw. Erweiterung einer bestehenden baulichen Anlage handelt, sind die Zufahrt, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung auch weiterhin gesichert.
 
Planungsrechtliche Belange der Gemeinde stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
 
Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt der Bauamtsleiter mit, dass nicht bekannt ist, warum bereits eine entsprechende Dachgaube im Baugebiet zugelassen wurde,.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, auch zur Befreiung (Dachgaube) im beantragten Umfang.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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