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öffentlich


Bauantrag zur Erstellung einer Bewirtungshütte auf dem Florian-Geyer-Festspielgelände
Bauort: Fl.Nr. 107 Gmkg. Giebelstadt, Nähe Am Geyerschloss



Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt nach Einschätzung der Verwaltung im Außenbereich. Es liegt laut Flächennutzungsplan auf einer allgemeinen Grünfläche mit der Nutzung als Spiel- und Parkanlage.
 
Das Vorhaben ist Bestandteil des Festspielgeländes und wird auch nur für diese Zwecke genutzt. Das Vorhaben könnte, wie auch die damit zusammenhängende Hauptnutzung, nach § 35 Absatz 1 Nr. 4 BauGB wegen der nachteiligen Wirkung auf die Umgebung (Lautstärke bei Aufführungen) privilegiert sein. Hilfsweise könnte das Vorhaben auch nach § 35 Abs. 2 i.V.m Abs. 4 Nr. 6 BauGB zulässig sein, wenn es sich um die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs handelt und wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Die Erweiterung kann nach Ansicht der Verwaltung als angemessen angesehen werden. Ob es sich bei der Festspieltätigkeit um einen gewerblichen Betrieb handelt, kann die Verwaltung nicht beurteilen.
 
Im Außenbereich ist ein Vorhaben außerdem nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nach Ansicht der Verwaltung nicht entgegen.
 
Die Zufahrt ist gesichert. Das Grundstück liegt in angemessener Breite an einer befahrbaren, für das Vorhaben ausreichenden öffentlichen Verkehrsfläche.
 
Die Wasserversorgung ist gesichert. Es besteht die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgung.
 
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert. Es besteht die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation im Mischsystem ggf. sogar im Trennsystem.
 
Planungsrechtliche Belange der Gemeinde stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
 
Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob sich die Nachbarn zur Planung geäußert haben. Der Vorsitzende teilt mit, dass sich nur der Grundstückseigentümer von Fl.Nr. 161 gemeldet hat. Dieser war sich nicht sicher, ob die Hütte innerhalb oder außerhalb der Einzäunung aufgestellt wird. Außerhalb der Einzäunung würde die Hütte auf seinem Grundstück stehen. Dies ist aber nicht der Fall. Die anderen Nachbarn haben die Pläne unterzeichnet. Nicht direkt angrenzende Eigentümer wurden nicht explizit informiert, da dies rechtlich nicht erforderlich ist.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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