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öffentlich


Entwurf Freisportanlage Grundschule Giebelstadt



Marktgemeinderat Rath nimmt ab 18:55 Uhr an der Sitzung teil.
Sachvortrag:
Vom Büro arc.grün als Planer für die Außenanlagen Sportflächen Schule für das Büro Hetterich wurde ein erster Entwurf vorgelegt. Bevor dieser an die Nutzer und den Marktgemeinderat zur Stellungnahme weitergeleitet wird, sollte der Bau- und Umweltausschuss hierzu Stellung nehmen.
 
Der Vorsitzende bittet um die Meinung des Gremiums zum vorgelegten Entwurf und zur vorgeschlagenen Vorgehensweise, im nächsten Schritt die Hauptnutzer Schule und Sportverein um Stellungnahme zu bitten.
 
Es wird nachgefragt, ob der Hartplatz zusätzlich eingezäunt werden muss. Der Vorsitzende verneint dies, da geplant ist, die gesamte Außensportfläche als Ganzes einzuzäunen. Dies wird in der Folge kritisch diskutiert. Bei einem solchen Kostenvolumen sollte unbedingt eine öffentliche und frei zugängliche Nutzung einhergehen. Für die Schulnutzung wäre die Planung deutlich überdimensioniert und auch viel zu wenig genutzt.
 
Aus dem Gremium werden die teuren Bäume mit 1.000 Euro/Stück kritisiert. Die hohen Kosten hierfür wurden bereits bei der Vorstellung der Parkplatzplanung als Einsparpotenzial gesehen.
 
Für ein Mitglied des Gremiums erfüllt die Planung die Vorgaben aus dem Rahmenplan. Lediglich die Frage des Standorts des Fahrradübungsplatzes sei noch nicht beantwortet. Des Weiteren wird geäußert, dass eine separate Anlaufbahn für die Sprunggrube nicht notwendig ist. Hierzu könne die Laufbahn oder der Hartplatz genutzt werden. Dies war bisher auch der Fall.
 
Immer wieder wird der Umfang der Nutzung hinterfragt. Hierzu sollten nicht nur Schule und Sportverein abgefragt werden, sondern auch der Nutzerkreis Jugend. Wenn nur ein fest geregelter Zugang der Außensportfläche zulässig sein soll, wie das aus Sicherheitsgründen von der Schule als notwendig erachtet wird, werden die Jugendlichen diese grundsätzlich sinnvollen Flächen nicht nutzen.
 
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass im Falle einer unkontrollierten Öffnung der Fläche für die Allgemeinheit der Schallschutz zumindest am Abend nicht mehr gewährleistet sein dürfte. Konflikte durch Verschmutzung (Glasscherben) sind vorprogrammiert, wie dies auch auf dem Rollschuhplatz (Seewiese) immer wieder festzustellen ist. Eine Nutzung durch Vereine oder eine Freizeitnutzung nach vorheriger Anmeldung erscheint aber durchaus möglich.
 
Eine komplette Öffnung des Geländes wird mehrheitlich als nicht zielführend gesehen. So sei auch bspw. der Sanderrasen in Würzburg nur bis 18:00 Uhr frei zugänglich. Eine solche Option könnte aber auch für unsere Sportanlage interessant sein. Dies sehen mehrere Mitglieder des Gremiums ebenso.
 
Grundsätzlich wird in Frage gestellt, ob man sich bezüglich der Größe des Spielfelds am Bedarf der Schule orientieren soll. Sowohl eine zukunftsweisende Planung als auch eine angemessene Auslastung der Fläche im Verhältnis zu den Kosten muss berücksichtigt werden. Geht man alleine vom Bedarf der Schule aus, wäre das Spielfeld zu groß. Spätere Erweiterungsmöglichkeiten der Fläche werden als schwer realisierbar angesehen.
 
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die aktuellen Größen des Spielfeldes nicht von der Schule als Bedarf gemeldet, sondern vom Planer als sinnvoll und an anderen Sportanlagen orientiert vorgeschlagen wurde. Er bittet auch in die Überlegungen einzubeziehen, dass eine Halbierung der Fläche keine Halbierung der Kosten bedeutet. Dennoch sind Kosteneinsparungen grundsätzlich möglich und anzustreben.
 
Das Gremium ist sich einig, dass das Konzept an die Schule und die Vereine weitergegeben werden sollte. Außerdem sollte die Jugendbeauftragte die Pläne mit den Jugendlichen besprechen. Der jeweilige Bedarf der möglichen Nutzer ist nachvollziehbar zu begründen. Es sollte klar kommuniziert werden, dass nicht nur Wünsche geäußert werden sollen, sondern alle Nutzungsoptionen auch unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt gesehen werden müssen.








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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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