Das Vorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB. Es liegt laut Flächennutzungsplan in einem MD-Gebiet (Mischgebiet Dorf).
Der Bauherr bittet um die Klärung der folgenden Fragen:
- Ist eine Wohnbebauung auf dem Grundstück (blaues Baufenster) grundsätzlich zulässig?
- Ergeben sich durch das Bodendenkmal Auflagen und/oder Einschränkungen in der geplanten Bebauung? Wenn ja, welche bzw. in welchem Ausmaß?
- Ergeben sich durch die Umgebungsbebauung Auflagen und/oder Einschränkungen in der geplanten Bebauung? Wenn ja, welche bzw. in welchem Ausmaß?
- Ergeben sich durch die angrenzende Kreisstraße Auflagen und/oder Einschränkungen in der geplanten Bebauung? Wenn ja, welche bzw. in welchem Ausmaß?
Zu 1.:
Nach § 34 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Das Vorhaben fügt sich nach Einschätzung der Verwaltung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
Da es sich um eine Veränderung bzw. Erweiterung einer bestehenden baulichen Anlage handelt, sind die Zufahrt, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung auch weiterhin gesichert.
Zu 2. bis 4.:
Hierüber entscheidet das Landratsamt.
Planungsrechtliche Belange der Gemeinde stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Ja-Stimmen: | 9 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |