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öffentlich


Bekanntgaben und Anfragen



B19-Ortsumgehung Giebelstadt- Euerhausen:
Der Vorsitzenden teilt mit, dass die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren bis zum 22.06.2020 im Rathaus öffentlich ausliegen. Diese können nach Terminvereinbarung eingesehen werden, was auch zur Vorbereitung auf die Sitzung des Marktgemeinderats am 25.05.2020 hilfreich sein könnte. In dieser Sitzung wird die Stellungnahme der Gemeinde als Träger öffentlicher Belange behandelt.
Baugebiet Gießgraben in Eßfeld
Der Erschließung geht grundsätzlich gut voran. Es war bislang nur an einer Stelle eine Untergrundverbesserung notwendig. Probleme hat eine seltene Ameisenart gemacht. Auf diese hat eine Bürgerin mit Unterstützung eines Fachbüros hingewiesen. Das Nest muss nun nach Rücksprache mit der Höheren Naturschutzbehörde durch einen sogenannten Ameisenheger händisch versetzt werden, was bereits veranlasst wurde.
 
Asphaltierung Zufahrt zu Fl.Nr. 514 Gmkg. Euerhausen
Aus dem Gremium wird nach dem Sachstand gefragt. Der Vorsitzende teilt mit, der Grundstückeigentümer habe gefordert, dass im Zuge der Gehwegerneuerung auch der Bereich vor seinem Grundstück asphaltiert wird. Der Vorsitzende hat ihm mitteilen lassen, dass hierfür keine Verpflichtung seitens der Gemeinde gesehen wird. Es wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass der Grundstücks-eigentümer den in früheren Zeiten irrtümlich befestigten Teil des Nikolauswegs auf seinem Grundstück eingezäunt hat und Gespräche für eine sinnvolle Lösung kategorisch ablehnt.
 
Regenwasserableitung Heinrich-Lanz-Straße in Eßfeld
Ein Gremiumsmitglied wurde vom Grundstückseigentümer Fl.Nr. 2797/1 angesprochen, dass Oberflächenwasser von der Straße in sein Grundstück läuft. Das Gremium ist sich einig, dass die Gemeinde hier Vorbild sein muss und ein solcher Missstand behoben werden sollte. Der Vorsitzende gibt dies zur Prüfung an die Verwaltung bzw. den Bauhof weiter.
 
Gehweg Nelkenstraße in Eßfeld
Ein Gremiumsmitglied wurde von einem Anwohner auf den schlechten Zustand des Gehwegs im Bereich der Kreisstraße hingewiesen. Der Vorsitzende gibt dies zur Prüfung an die Verwaltung bzw. den Bauhof weiter. Grundsätzlich bittet der Vorsitzenden darum, die Bürger darauf hinzuweisen, dass derartige Sachverhalte direkt an die Verwaltung oder den Bauhof gemeldet und nicht erst über Marktgemeinderatsmitglieder über den Umweg Sitzung kommuniziert werden.
Mäharbeiten Herchsheim
Ein Gremiumsmitglied weist darauf hin, dass im Bereich des Maibaum-Lochs die Mäharbeiten wiederholt nicht durchgeführt wurden. Der Vorsitzende gibt dies zur Prüfung an die Verwaltung bzw. den Bauhof weiter. Die grundsätzlichen Anmerkungen zur Meldung solcher Angelegenheiten der laufenden Verwaltung gelten auch hier.








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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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