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öffentlich


Planfeststellungsverfahren für die Bundesstraße B19;
Neubau einer Ortsumgehung Giebelstadt - Euerhausen - Stellungnahme Markt Giebelstadt als Träger öffentlicher Belange



Sachvortrag:
Die Regierung von Unterfranken hat am 27.03.2020 die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren übersandt. Es wurde gebeten, als Träger öffentlicher Belange zur Planung Stellung zu nehmen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit mit entsprechender Auslegung der Unterlagen im Rathaus findet im Zeitraum 11.05. - 22.06.2020 statt.
 
Von der Verwaltung werden folgende Anmerkungen gemacht:
 
Lagepläne generell:
  • Bachquerungen: Es sollte geprüft werden, ob vor Bachquerungen im Sinne des Überschwemmungsschutzes bei Starkregenereignissen ein Bauwerk mit einer Schwemmgutrückhaltefunktion (Schlamm, Äste, etc.) gebaut wird, also mit schrägem Gitter und übergittertem Absetzbecken (siehe Grabeneinmündung Gartenweg Allersheim).
  • Straßenentwässerung B19: Teilweise wird das Oberflächenwasser in Klärbecken geleitet, teilweise nicht.
 
Lageplan 5/1:
  • Zwischen dem Bauwerk 02 Ü und Ingolstadt ist eine eigene Querungsstelle geplant. Wenige Meter weiter ist eine Feldwegkreuzung. Die Querungsstelle wird als Einsparpotenzial gesehen.
 
Lageplan 5/2:
  • Bauwerk 04: Es sollte überlegt werden, ob der Bach nicht auch durch die Unterführung geführt wird.
  • Bauwerk Kreisverkehr Mitte: Nordwestlich davon gibt es keine Straßenentwässerung.
  • Bauwerk 05: Südöstlich davon gibt es keine Straßenentwässerung (siehe auch Darstellung Lageplan 5/3).
 
Lageplan 5/4:
  • Euerhausen Süd, Einmündung Kr WÜ 36 (von Bütthard): Die Verwaltung vertritt weiterhin die Auffassung, dass es hier einen Kreisel braucht. Dass an dieser Stelle bisher noch nichts passiert ist, liegt unter anderem daran, dass die Einfahrt aktuell kurz vor dem Ortsschild liegt und die Kraftfahrer entsprechend bremsen. Dies wird in Zukunft nicht mehr der Fall sein, trotz ggf. vorgesehener Geschwindigkeitsbegrenzung auf max. 70 km/h. Eine Einschätzung der Gefahrenstelle könnte anhand der Unfallzahlen an der Einmündung der St 2268 auf die B19 vorgenommen werden. Diese wäre zukünftig vergleichbar. Durch einen Kreisel könnte auch das Bauwerk 07 Ü eingespart werden.
  • Südöstlich der Einmündung Kr WÜ 36 wird ein Feldweg gebaut, dessen Funktion sich der Verwaltung nicht erschließt.
 
Entwässerungsplan 8/3 und 8/4:
  • Es ist nicht klar, wie die Entwässerung auf dem nicht farbig gekennzeichneten Teil der B19 vorgesehen ist.
 
Weitere nachrichtliche Anmerkungen, die weitergeleitet werden sollten:
Der BPl "Ingolstädter Grund III" ist rechtskräftig und sollte in den Planunterlagen ergänzt werden.
 
Der BPl "2. Änderung Gartenweg" ist inzwischen rechtskräftig und sollte in den Planunterlagen ergänzt werden. Daraus ergibt sich, dass mit der Aufstufung der WÜ 34 zur St 2270 in diesem Bereich keine 20-m-Anbauverbotszone eingehalten werden kann, ebenso wie im weiteren Verlauf des Ur-BPl "Gartenweg".  Wenn der BPl-Umgriff ergänzt wurde, kann an dieser Stelle die vereinbarte Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h zugrunde gelegt werden. Möglicherweise kann die Lärmschutzwand dadurch niedriger gebaut werden. Eine Verlängerung um den zusätzlichen Bauplatz dürfte aber ebenso erforderlich sein. Außerdem kann möglicherweise auf die Maßnahme 2.4 V (Leit- und Sperrfunktion Hamster) in diesem Bereich verzichtet werden.
 
Zu den beiden Rastplätzen zwischen Herchsheim und Euerhausen wurde vor ca. zwei Jahren angeregt, dass der nördliche Rastplatz im Bereich der Vogelschutzflächen nur teilweise rückgebaut werden soll. Mit dem LBV könnte abgestimmt werden, wie der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Vogelbeobachtung gegeben werden kann, ohne dass die Fläche selbst betreten wird.
 
In der folgenden Diskussion werden die Anmerkungen der Verwaltung besprochen und weitere Vorschläge bzw. Einwendungen vorgebracht:
 
Nicht in die Stellungnahme der Gemeinde sollen einfließen:
  • Die allgemeinen Aussagen zur Straßenentwässerung B19 sowie die beiden dieses Thema betreffenden bei Lageplan 5/2 und den Entwässerungsplänen 8/3 und 8/4. Die Verwaltung wird gebeten, diesbezügliche Fragen direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Staatlichen Bauamt Würzburg, Herrn Vetter, zu klären.
  • Die Querungsstelle zwischen Bauwerk 02 Ü und Ingolstadt (Lageplan 5/2) wurde bei der letzten Besprechung mit dem Staatlichen Bauamt im Rahmen einer Marktgemeinderatssitzung so von der Behörde vorgeschlagen und vom Gremium befürwortet. Daher soll die Querungsstelle bleiben, die für Fußgänger und Fahrradfahrer eine höhere Verkehrssicherheit darstellt.
  • Eine gemeinsame Durchleitung des Bachs mit dem Wirtschaftsweg würde eine größere Dimensionierung des Bauwerks erforderlich machen, was erhebliche Mehrkosten verursachen würde. Die vorgeschlagene Planung wird in diesem Bereich als richtig angesehen.
  • Der vorgeschlagene weitere Kreisel (Lageplan 5/4) bei der Einmündung der Kr Wü 36 (von Bütthard) wird nicht in die gemeindliche Stellungnahme übernommen. Auch hier wird auf die ausführlichen und teilweise kontroversen Diskussionen in der o. g. Sitzung, an der die Vertreter des Staatlichen Bauamts teilgenommen haben, verwiesen. Von Seiten der Planer wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass es keine südliche Anbindung Euerhausens geben wird, da eine solche zu einem Abkürzungsverkehr Richtung Wolkshausen führen würde. Dies soll konsequent vermieden werden. Auch die Funktion des unbefestigten Wirtschaftswegs als Erschließung des südlichen Grundstücks wurde ausreichend erläutert. Daher ist dieser erforderlich, wenn auch wirtschaftlich kritisch zu sehen. Die Planung entspricht somit dem seinerzeitigen Ergebnis.
  • Auch das Bauwerk 07 Ü kann nicht eingespart werden, da dies die einzige gefahrlose Überquerung der B19 neu für Fußgänger und Radfahrer in die westliche Flur darstellt. Die Planung entspricht dem seinerzeitigen Ergebnis.
 
Aufgenommen in die Stellungnahme der Gemeinde sollen folgende Anregungen bzw. Einwendungen:
  • Noch nicht abschließend festgelegt ist der Standort der zu bauenden Landkreis-Kompostieranlage mit Grüngutannahme. Nachdem ein Grundstück nördlich von Euerhausen (Nähe Biogasanlage Mall) im Auswahlverfahren des Kommunalunternehmens ist, kann im Falle des Zuschlags der Rückbau der jetzigen B19 erst nördlich der künftigen Zufahrt erfolgen. Hier ist die Planung des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg zu berücksichtigen.
  • Aus dem Gremium wird auf notwendige Änderungen im Bereich Lageplan 5/3 (westlich von Herchsheim) hingewiesen. So wurde im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Herchsheim 2 vom Straßenbauamt Würzburg zugesichert, den Sulzdorfer Weg auszubauen, da der Gaubüttelbrunner Weg durch die B19 neu abgeschnitten wird. Der Vorsitzende wird gebeten, das von ihm recherchierte und ihm vorliegende Schreiben auch bei der Planfeststellungsbehörde einzureichen.
  • Der östlich der B19 neu verlaufende Wirtschaftsweg nördlich BW 06 bis Fl.Nr. 112 muss aufgrund der zu großen Steigerung bituminös ausgebaut werden.
  • Grundsätzlich wird die Forderung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung nach Ausbau der für die Zuckerrübenabfuhr benötigten Ringwege mit einer zulässigen Achslast von 11,5 t unterstützt. Dies wurde bereits vom Amt für Ländliche Entwicklung in seiner Stellungnahme vorgetragen. Diese Notwendigkeit wird auch vom Markt Giebelstadt gesehen.

Beschluss:
Die vorgenannten Einwendungen und Anregungen sollen als Stellungnahme der Gemeinde als Träger öffentlicher Belange an die Regierung von Unterfranken weitergegeben werden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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