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öffentlich


Einrichtung und Betrieb eines Biergartens im Zobelschloss; Anfrage auf Vorabbeurteilung
Fl.Nrn. 47, 50, 51 Gmkg. Giebelstadt, Mergentheimer Straße 2



Sachvortrag:
Zum TOP ist der Antragsteller anwesend.
 
Der Antragsteller möchte vor Einreichung eines Bauantrags die Einschätzung des Bau- und Umweltausschusses zum Vorhaben abfragen. Geplant ist eine Öffnung des Biergartens immer Freitag, Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 15 bis 22 Uhr.
 
Das Vorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB. Es liegt laut Flächennutzungsplan teilweise auf einer gemischten Baufläche (Schloss und Graben) und teilweise auf einer denkmalgeschützten Parkanlage (Park).
 
Nach § 34 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
 
Nach Einschätzung der Verwaltung ist eine Bewertung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht erforderlich. Aktuell ist keine Bebauung durch dieses Vorhaben geplant. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind vermutlich gewahrt. Eine Immissionsrechtliche Prüfung durch das Landratsamt wird vorausgesetzt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
 
Das Vorhaben befindet sich im Bereich von Baudenkmälern und einem Bodendenkmal.
 
Da eine Nutzung von Grundstück Fl.Nr. 50 ohne die beiden anderen Grundstücke nicht möglich ist, wird von der Verwaltung bei der gesicherten Erschließung angenommen, dass entsprechende Rechte bereits eingetragen sind.
 
Die Zufahrt ist gesichert. Die Grundstücke liegen in angemessener Breite an einer befahrbaren, für das Vorhaben ausreichenden öffentlichen Verkehrsfläche. Die Wasserversorgung ist gesichert. Es besteht die Möglichkeit von Anschlüssen an die öffentliche Wasserversorgung. Die Abwasserbeseitigung ist gesichert. Es besteht die Möglichkeit von Anschlüssen an die öffentliche Kanalisation im Mischsystem.
 
Zusätzliche Anmerkung der Verwaltung:
Mündlich wurde vom Antragsteller mitgeteilt, dass es sich bei den eingezeichneten Sitzplätzen um die maximal mögliche Anzahl handelt. Die Zeichnung soll aber auch dazu dienen, um abzuklären, inwieweit der Ausschuss bereit ist, das Konzept mitzutragen.
 
Die Öffnungszeiten sind so angegeben, dass der Rathaushof wenig frequentiert sein dürfte. So wären das Rathaus und viele Dienstleistungsbetriebe und Praxen im näheren Umfeld geschlossen und die Parkplätze könnten genutzt werden. Die Erteilung einer Abweichung von der Stellplatzsatzung wegen einer Doppelnutzung von Stellplätzen wäre grundsätzlich möglich. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass insbesondere der Kartoffelkeller ganzjährig an vielen Wochenenden vermietet ist (Veranstaltungen Kulturverein, private Feiern). Daher würde es immer zu Überschneidungen kommen, da die vorhandenen Parkplätze für die Mieter des Kartoffelkellers benötigt werden. Aus der Praxis heraus ist anzumerken, dass es bereits in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten kam, da nicht nur für die Feuerwehr benötigte Stellplätze belegt, sondern auch Rettungswege zugeparkt waren. Von daher wäre vermutlich eine Überwachung des Parkverhaltens erforderlich, um die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr zu gewährleisten.
 
Abgeklärt werden müsste die immissionsschutz-, denkmalschutz- und die gaststättenrechtliche Genehmigungsfähigkeit. Bei einer Genehmigung müssten die Betriebs- und Öffnungszeiten des Biergartens wegen der unzureichenden Anzahl an Parkplätzen ausdrücklich nur für einen klar definierten Zeitraum erteilt werden.
 
Problematisch wird gesehen, dass es sich um drei Grundstücke handelt. Bei einer nur teilweise fortgeführten Biergarten-Nutzung, könnte es zu fehlenden Sanitärbereichen kommen. Im Falle eine Genehmigung müsste der Zugang und die Nutzung von gemeinsam genutzten Sanitärbereichen gesichert werden. Alternativ könnten die Grundstücke verschmolzen werden.
 
Ob ein verkürztes Verfahren durch das Landratsamt Würzburg möglich ist, wie vom Antragsteller angefragt, muss vom Antragsteller mit dem Bauamt des Landratsamts geklärt werden.
 
Hingewiesen wird auf das noch nicht abgeschlossene Genehmigungsverfahren für den Bauantrag "Neubau einer Carportanlage mit WC-Anlage". Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 03.02.2020 erteilt. Der Eingang der Antragsunterlagen am Landratsamt wurde mit Datum 11.02.2020 bestätigt. Die Genehmigung des Bauvorhabens steht noch aus.
 
Die Marktgemeinderäte Rath und Reiter nehmen ab 18:35 bzw. 18:42 Uhr an der Sitzung teil.
 
Auf Nachfrage des Vorsitzenden teilt der Antragsteller mit, dass die Biergartennutzung nicht nur befristet beantragt werden soll, sondern generell. Er ergänzt, dass der Betrieb nur von Frühjahr bis Herbst an den angegebenen Tagen stattfinden soll.
 
Zu Beginn der Beratung weist der Vorsitzende darauf hin, dass eine kurzfristige Genehmigung der Nutzung von der Verwaltung abgeklärt wurde und aufgrund der erforderlichen Unterlagen nicht möglich ist. Auch der Betrieb einer Heckenwirtschaft scheidet aus, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
 
Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob die Gemeinde Stellplätze mitvermietet, wenn der Kartoffelkeller gemietet wird. Der Vorsitzende verneint dies.
 
Die Frage nach der aufgrund der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze kann nicht beantwortet werden, da eine solche Nutzung nicht explizit aufgenommen wurde. Vom Bauamtsleiter wird als Maßstab die Regelung nach der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung herangezogen, wonach je 10 m² Gastfläche ein Stellplatz ausgewiesen werden muss. Nach der gemeindlichen Satzung sind für Gastronomiebetriebe je 1,5 Mitarbeiter ein zusätzlicher Stellplatz nachzuweisen.
 
Der Vorsitzende ergänzt, dass ein Nutzungskonflikt mit dem Kulturverein besprochen wurde. Dieser habe grundsätzlich keine organisatorisch nicht lösbaren Probleme bei der angedachten Nutzung. Die Bereitstellung von Stellplätzen für die Feuerwehr sowie eine dauerhaft freizuhaltende Ausfahrt muss sichergestellt sein. Dem Kulturverein ist die Freihaltung von Stellplätzen direkt am Kartoffelkeller (z. B. im vorderen Rathaushof) für Musiker, Equipment, Caterer und Helfer wichtig. Der Vorsitzende ist der Meinung, dass dies durch eine entsprechende Beschilderung oder Absperrung sichergestellt werden könnte. Eine Festlegung, welche Stellplätze welcher Nutzung zugeteilt ist, gibt es nicht. Die Parkplatzflächen sind rechtlich gesehen Privateigentum der Gemeinde und nicht öffentlich gewidmet. Somit liegt die erste Priorität hinsichtlich der Belegung von Parkplätzen bei der Feuerwehr. Erst dann käme ein Anspruch im Zusammenhang mit der Vermietung des Kartoffelkellers. Aber auch dies konkurriert bereits jetzt mit der Nutzung als Parkplätze für die angrenzende Gastronomie oder sonstige Dienstleister.
 
Der Vorsitzende schlägt bei einer weiteren Nutzungsoption z. B. durch den angedachten Biergartenbetrieb eine rechtzeitige Lenkung der Gäste zum geplanten Parkplatz an der neuen Dreifachsporthalle an der Schule vor. Die Endfassung der Parkplatzplanung soll in der kommenden Woche in der Marktgemeinderatssitzung vorgestellt werden. Gebaut werden soll nächstes Jahr. Für den Bau des Parkplatzes ist zunächst ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich, ebenso für den vorliegenden Antrag.
 
Ein Ausschussmitglied weist auf die Problematik der ebenfalls fehlenden Parkplätze für das Wohnen z.B. in den Kirchgassen oder der Lindenstraße hin.
 
Der Vorsitzende räumt ein, dass es mit jeder zusätzlichen Nutzung gerade zu Beginn mit Sicherheit Parkprobleme geben wird, die dann gelöst werden müssten. Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass dies als Aufgabe auf die Gemeinde zukomme.
 
Der Bauherr vertritt die Meinung, dass viele der Gäste zu Fuß kommen werden. Der Vorsitzende erwidert, dass dies aber nicht gewährleistet werden und somit nicht Grundlage der Beurteilung sein kann.
 
Den Bauherrn fragt er konkret, ob die beiden durch Dienstbarkeit gesicherten Stellplätze im hinteren Rathaushof für das Schloss dann auch im Gegenzug für die Öffentlichkeit zur Verfügung stünden. Der Bauherr bejaht dies.
 
Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt der Bauherr mit, dass es noch nicht sicher ist, ob der Zugang von der B19 oder vom Rathaushof erfolgt. Im Gremium wird kurz diskutiert, bei welchem eine größere Verkehrsgefährdung besteht, ob durch die B19 oder die Feuerwehrausfahrt.
 
Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass die im Ortskern wichtigen Gastronomiebetriebe auch keine eigenen Stellplätze haben. Der Vorsitzende verweist auf den Bestandsschutz. Der Bauamtsleiter ergänzt, dass die vorhandenen Gastronomen auch keine Grundstücksflächen haben, auf welchen Parkplätze ausgewiesen werden könnten.
 
Aus dem Gremium wird der Bauherr gefragt, ob Stellplätze im Schlossgraben möglich wären. Der Bauherr teilt mit, dass dies mit dem Denkmalschutz noch nicht abgeklärt wurde. Aufgrund der wahrscheinlich sehr hohen Kosten für eine Zufahrt, der Frage, ob diese überhaupt genehmigt würde, der durch die unsachgemäße Auffüllung des Grabens entstandenen Probleme mit Feuchtigkeit im Mauerwerk des Schlosses und dem wegfallenden Ambiente hält er dies auch nicht für die richtige Lösung. Er strebt vielmehr an, das frühere Erscheinungsbild von Schloss und Burggraben wiederherzustellen. Vom Vorsitzenden wird die Unvereinbarkeit mit den Belangen des Denkmalschutzes ebenso gesehen.
 
Angesprochen wird die Problematik des Parkens auf der B19. Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass diese auch nach der Verlegung der B19 bestehen wird, da es in Giebelstadt einen starken Ziel- und Quellverkehr mit prognostizierten 6.000 - 7.000 Fahrzeugen gibt. Eine entsprechende Regelung durch Beschilderung (Parkleitsystem) hält er für möglich.
 
Ein Marktgemeinderat äußert Bedenken, weil zunächst die Zahl der abzulösenden Stellplätze konkret bekannt sein müsse, um darüber zu entscheiden. Die Anfrage bzgl. der max. möglichen 566 Biergartensitzplätze wird allgemein als nicht vereinbar mit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur gesehen.
 
Aus dem Gremium wird zum Vergleich nach der Gästezahl bei einer Veranstaltung der Florian-Geyer-Festspiele gefragt. Diese ist der hier beantragten maximalen Anzahl an Gästeplätzen ähnlich.
 
Der Bauherr fragt an, ob es möglich wäre, die Grünfläche im hinteren Rathaushof direkt an der Kirchgasse als Parkplatz zu nutzen. Der Vorsitzende verneint dies, da für ihn diese Grünfläche als gestalterisches und auflockerndes Element im Ortskern wichtig ist.
 
Vom Vorsitzenden wird die Idee vorgetragen, die Parkplätze an der alten Rewe für die Öffentlichkeit zu aktivieren. Von den dort vorhandenen Parkplätzen werden aktuell nur sehr wenige für den dortigen Betrieb benötigt und von diesem genutzt. Dies wird vom Gremium allgemein befürwortet, da die fußläufige Nähe zum Ortskern interessant ist. Der Bauamtsleiter weist darauf hin, dass dies jedoch nur im Rahmen einer privatrechtlichen Miete möglich sein wird. Aus dem Gremium wird deshalb die Frage der Finanzierung dieser Anmietung in den Raum gestellt. Darüber wurden aber noch keinerlei Gespräche geführt.
 
Der Vorsitzende schlägt vor, mit dem Antragsteller einen konkreten Nutzungsänderungsantrag abzustimmen, aus dem auch die konkrete Anzahl der notwendigen Stellplätze hervorgeht, über deren Ablösung entschieden werden müsste. Das setzt aber voraus, dass das Gremium mit der Nutzung als Biergarten grundsätzlich einverstanden wäre.  Eine Mitbenutzung der gemeindlichen Stellplätze wäre aus Gleichheitsgründen konsequent. Das Gremium ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.








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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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