Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung: Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens und einer Garage an das bestehende EFH Bauort: Fl.Nr. 151 Gemarkung Allersheim, Tulpenstraße 10
Sachvortrag:
Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Antrag auf Baugenehmigung in TOP 03 seiner Sitzung am 26.10.2015 behandelt und das Einvernehmen erteilt. Der Bauantrag wurde mit Bescheid vom 27.11.2015 genehmigt. Er ist vier Jahre gültig. Er kann bis zu zwei Jahre verlängert werden (Art. 69 BayBO). Zum 20.07.2016 wurde der Baubeginn gemeldet. Die Garage ist errichtet.
Das Vorhaben liegt auch weiterhin im Innenbereich nach § 34 BauGB. Es liegt laut Flächennutzungsplan auch weiterhin in einem allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben fügt sich nach Einschätzung der Verwaltung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, auch weiterhin in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Da es sich um eine Veränderung bzw. Erweiterung einer bestehenden baulichen Anlage handelt, sind die Zufahrt, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung auch weiterhin gesichert.
Planungsrechtliche Belange der Gemeinde stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
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