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öffentlich


Vorbereitung der Marktgemeinderatssitzung am 15.06.2020; Erschließung "Ingolstädter Grund III"



Sachvortrag:
Nachdem der Bebauungsplan inzwischen rechtskräftig ist, sind für die umzusetzende Erschließungsplanung noch Vorgaben festzulegen. Dies soll in der Sitzung des Marktgemeinderats am 15.06.2020 erfolgen. In dieser Sitzung wird Herr Schneider vom mit der Erschließungsplanung beauftragten Ingenieurbüro Arz anwesend sein.
 
Vorab sollten die zu treffenden Entscheidungen in der heutigen Sitzung vom Bau- und Umweltausschuss besprochen werden.
 
1. Querschnitt West
Vom Ingenieurbüro wurden zwei mögliche Querschnitte vorgelegt:
Version 1: 2m breiter Gehweg an der Nordseite, an welcher die zukünftige Bebauung stattfindet
Version 2: 2m breiter Gehweg an der Südseite, an welcher die Bebauung vorhanden ist
 
Vor- und Nachteile hierzu wurden keine genannt.
 
2. Kanaltiefe West
Vom Ingenieurbüro wurde die Tieferlegung und Sanierung des Bestandskanals (DN 600) im westlichen Gebiet geprüft.
Version 1: Bestand lassen
Version 2: Kanal tiefer legen
Version 3: Kanal tiefer legen und auf DN 400 verkleinern
 
Version 1:
Das Ingenieurbüro führt hierzu Folgendes aus:
Grundsätzliche ist aufgrund des Schadensbilds eine Renovation des Kanals möglich. Für die Inliner-Renovation kann eine Nutzungsdauer von ca. 50 Jahren angesetzt werden. Die geschätzten Kosten betragen ca. 90.000,00 € (brutto).
 
Versionen 2 und 3:
Ein Austausch der Kanalhaltung im betreffenden Bereich ist ebenfalls möglich. Für den Neubau von Kanalhaltungen werden in der Regel Nutzungsdauern von 80 bis 100 Jahren angesetzt.
 
Im Rahmen einer hydraulischen Berechnung wurde zunächst der aktuelle Zustand überprüft. Hier zeigt sich, dass unter Berücksichtigung eines fünf jährlichen Regens kein Ein- oder Überstau am Kanal besteht. An diesen Kanal werden jedoch zukünftig auch die Schmutzwasserhausanschlüsse der neu geplanten Wohnhäuser angebunden, sodass die aktuelle Tiefenlage (in weiten Teilen nur ca. 1,50 m) Einschränkungen bei der Gebäudeentwässerung (ggf. Hebeanlage erforderlich) haben könnte.
 
Weiterhin wurde überprüft, welche Auswirkungen eine durchmessergleiche Tieferlegung des Kanals in diesem Bereich hätte. Hierbei wurde festgestellt, dass dies keinen negativen Einfluss auf die Kanalhydraulik hat.
 
Da es sich bei dem vorhandenen Kanal DN 600 voraussichtlich um ein Rudiment des ehemaligen Kanalnetzes des Marktes Giebelstadt handelt, dessen unmittelbares Einzugsgebiet zwischenzeitlich deutlich verkleinert wurde, könnte der Kanal auch mit einem geringeren Haltungsdurchmesser (z. B. DN 400) angeordnet werden. Hydraulisch ist dies möglich, würde jedoch den Empfehlungen der DWA widersprechen, da der zuführende Kanal weiterhin mit einem Durchmesser von DN 600 angeordnet wäre und somit eine Durchmesserreduzierung erfolgen würde. Bei Anordnung eines Strangs DN 400 würde sich ein Einstau in einem Schacht ergeben. Ausschlaggebend hierfür wäre jedoch nicht die Durchmesserreduzierung, sondern der Rückstau aus dem weiterführenden Kanalnetz zum Abwasserpumpwerk. Die tatsächliche Wasserspiegellage wäre somit annähernd gleich zu einem Kanal DN 600.
 
Großer Vorteil der Tieferlegung des Kanals - unabhängig von der gewählten Rohrdimension - wäre neben der Vereinfachung für die Entwässerung der neuen Wohngebäude, dass die Erschließung des geplanten Baugebietes "Ingolstädter Grund III" erleichtert würde. Hinsichtlich der Einsparung bei den Straßenbaukosten fällt eine belastbare Prognose schwer. Die Schätzung wird mit ca. 25.000,00 € (netto) beziffert.
 
Der derzeit vorhandene Kanal DN 600 zieht aufgrund seiner geringen Tiefenlage erhöhte Aufwendungen im Bereich des Straßenbaues nach sich. Zudem würdenbauliche Engstellen für die weiteren Versorgungsleitungen reduziert.
Unter Berücksichtigung, dass die bauliche Kanalauswechslung mit Tieferlegung parallel zu den geplanten Erschließungsbauarbeiten im Baugebiet "Ingolstädter Grund III" erfolgen würden, können die folgenden Baukosten prognostiziert werden:
 
Tieferlegung DN 600 ca. 270.000,00 € (brutto) - 30.000,00 € (brutto) Einsparung
Tieferlegung DN 400 ca. 215.000,00 € (brutto) - 30.000,00 € (brutto) Einsparung
 
Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob die Parkplätze entlang der Straße privaten Grundstücken zugeteilt sind. Der Vorsitzende und Bauamtsleiter verneinen dies.
 
Aus dem Gremium wird um Übersendung einer Draufsicht der beiden Gehwegvarianten gebeten, aus welchen die unterschiedlichen Nutzungsflächen hervorgehen. Bauamtsleiter Klug weist darauf hin, dass die Parkplatzflächen in beiden Versionen im Süden der Straße liegen.
 
Der Bau- und Umweltausschuss diskutiert über die Lage des breiten Gehwegs. Optisch wirkt der breite Gehweg im Norden der Straße gelungener. Im Süden wird der Gehweg als besser angesehen, weil es dann weniger Probleme mit den Ausfahrten der nördlich ausgewiesenen Baugrundstücke gibt. Die sind im südlich geltenden Bebauungsplan ausgeschlossen. Bauamtsleiter Klug empfiehlt den breiten Gehweg im Süden, da zum einen die Fußgänger zusätzlich durch die parkenden Fahrzeuge geschützt werden. Zum anderen wird auf dem schmaleren Streifen im Norden nicht zusätzlich geparkt.
 
Bezüglich der Kanalleitung wird aus dem Gremium dafür plädiert, die neuen Grundstücksanschlüsse an einen neuen Kanal vorzunehmen, der tiefer liegen müsste.
 
Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt Herr Klug mit, dass die Erschließung bei einer offenen Sanierung für die beitragspflichtigen Anlieger günstiger werden könnte. Ein Teil der Kosten für die Straßenteile könnte evtl. auf die Kanalgebühren umgelegt werden. Dies wäre zu prüfen.








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