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öffentlich


Kanalsanierung Bauabschnitt 03 Giebelstadt;
Vorstellung des beabsichtigten Sanierungsumfangs



Sachvortrag:
Der Bau- und Umweltausschuss trifft sich für eine Ortseinsicht in der Sudetenstraße/Ecke Bayernstraße.
 
Zu diesem TOP sind der Bauhofleiter Herr Busch und Herr Schirm vom Technischen Bauamt anwesend.
 
Im Rahmen der hydraulischen Berechnung wurden in der Schlesierstraße und in der Sudetenstraße Überlastungen des Kanalnetzes festgestellt, die auf einen möglichen Überstau der Kanalhaltungen hinweisen. Der Mischwasserkanal hat hier nur einen Nenndurchmesser von 200 mm und entspricht damit nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Zudem besteht Sanierungsbedarf.
 
Sowohl der Kanal als auch die Trinkwasserleitung (Baujahr 1936) verlaufen nicht in der öffentlichen Verkehrsfläche, sondern in den angrenzenden Privatgrundstücken. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, diesen Sanierungsabschnitt ausschließlich in offener Bauweise durchzuführen. Selbst wenn die Verkehrsfläche augenscheinlich in einem zufriedenstellenden Zustand ist, muss sie durch die Kanal- und Wasserleitungsneuverlegung grundhaft erneuert werden.
 
Die aktuellen Ansätze für Kanal und Trinkwasserleitungssanierung entsprechen mit 500.000 € den ersten überschlägigen Baukosten für jeweils eine der beiden Straßen. Nachdem für die Sudetenstraße ein schlechteres Schadensbild festgestellt wurde, empfehlt die Verwaltung die grundlegende Sanierung dieser Straße in offener Bauweise, wie dies vom Ing. Büro vorgeschlagen wurde. Mitverlegt werden soll eine Glasfaserleitung. Ob die ohnehin sehr schmale Straße, in der nicht geparkt werden kann, höhengleich mit dem bestehenden Gehweg ausgebaut und als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden sollte, wäre zu prüfen.
 
Grundsätzlich sollten aufgrund der notwendigen Sanierung in weiteren Straßen die Haushaltsansätze für die nächsten Jahre erhöht werden.
 
Die baulichen Defizite der beiden im Sachvortrag beschriebenen Straßenbereiche werden vom Vorsitzenden nochmals zusammengefasst und erläutert. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass auch Sommerleitenweg und Bayernstraße im Sanierungsabschnitt mitbetrachtet werden müssen, da die beiden Mischwasserkanäle in Sudeten- und Schlesierstraße über den Sommerleitenweg in den Sulzdorfer Weg abgeleitet werden und diese drei Kanäle somit einen funktionalen Zusammenhang haben. In der Bayernstraße herrscht insbesondere hinsichtlich der alten Graugusswasserleitung Handlungsbedarf. Allerdings fehlt hier die Zustandsbewertung des Kanals nach einer Kamarabefahrung.

Durch Bautechniker und Bauhofleiter werden die verschiedenen Fragen aus dem Gremium ausführlich beantwortet. Durch die anschließende Begehung der Sudetenstraße, des Sommerleitenwegs, der Schlesier- und der Bayernstraße werden zusätzliche Problemstellungen aufgeworfen, die im Nachgang zu klären sind. So bestehen bspw. unterschiedliche Auffassungen darüber, wer die Kosten für die künftig erforderlichen, zusätzlichen Leitungen auf Privatgrund zu tragen hat. Bislang liegt die Wasserleitung in der Sudetenstraße in den nördlich angrenzenden Grundstücken auf Privatgrund. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen sollen sowohl Wasserleitung als auch Mischwasserkanal (liegt aktuell in den südlich angrenzenden Grundstücken auf Privatgrund) in den öffentlichen Grund verlegt werden. Ob die Kosten für die von der Grundstücksgrenze bis zum aktuellen Hausanschluss erforderliche Leitung von der Gemeinde als Veranlasser der notwendigen Sanierungsmaßnahme oder satzungsgemäß von den Grundstückseigentümern zu tragen sind, muss zeitnah geklärt werden.
 
Es wird klargestellt, dass aufgrund der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge keine Kosten auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden können. Die Kosten für Kanalsanierung bzw. -neubau und Wasserleitungsneuverlegung fließen daher in die jeweiligen Gebührenkalkulationen ein und werden letztlich über die Wasser- und Abwassergebühren von allen Gemeindebürgern bezahlt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass dennoch Kosten auf die von der Maßnahme direkt betroffenen Grundstückseigentümer zukommen können, wenn z. B. mehrere Gebäude auf einem Grundstück nicht über einen einzigen Kanalanschluss ans Netz angeschlossen sind, da lediglich ein Anschluss durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt wird. Auch neu zu errichtende Kontrollschächte auf dem Privatgrundstück, die nach Satzung vorgeschrieben sind, gehen zulasten der Grundstückseigentümer.
 
Es besteht Einverständnis, dass aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Maßnahme eine rechtzeitige Information der Grundstückseigentümer und der Anlieger erfolgen muss. Daher wird ein Baubeginn in 2020 als nicht realistisch angesehen. Dies wäre nur möglich gewesen, wenn nur die zunächst vorgesehene Kanalsanierung durchgeführt würde. Da aber aufgrund des beschriebenen Sanierungsbedarfs und der damit verbundenen Neuverlegung der Leitungen in den öffentlichen Grund das Gesamtpaket Sudetenstraße/Schlesierstraße/Sommerleitenweg/Bayernstraße als eine Maßnahme angesehen werden soll und muss, bedarf dies einer entsprechenden Vorbereitung durch Planungsbüro und Verwaltung. Dies ist mit der notwendigen Dringlichkeit anzugehen.
 
Es besteht Übereinstimmung, dass nach dem erforderlichen Neubau der Verkehrsfläche zumindest Sudeten- und Schlesierstraße als Verkehrsberuhigte Bereiche ohne eigenen Gehweg ausgewiesen werden sollen. Dort ist bereits jetzt aufgrund der geringen Breite ein Parken nur auf Privatflächen möglich. Kritisch gesehen wird der Zustand der alten Lampenmasten aus Beton. Hierfür wird vermutlich ein Ersatz notwendig sein.
 
Ab 19:20 Uhr wird die Sitzung im Kartoffelkeller fortgesetzt. Nach einer kurzen Zusammenfassung durch den Vorsitzenden wird vom Gremium nochmals die notwendige Erweiterung der Maßnahme festgestellt, die mit hoher Priorität entsprechend vorbereitet und kommuniziert werden muss.

Beschlussempfehlung:
Dem Marktgemeinderat wird empfohlen, das vorgenannte Gesamtpaket Sudetenstraße/Schlesierstraße/Sommerleitenweg/Bayernstraße als Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahme zu beschließen. Die entsprechende Vorbereitung durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro ist dringlich. Es muss rechtzeitig eine umfassende Information der betroffenen Anlieger und Grundstückseigentümer erfolgen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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