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öffentlich


Außensportflächen Schule
immissionsschutzrechtliche Einschätzung Bolzplatz



Sachvortrag:
Mit Datum vom 16.01.2020 wurde die Schallimmissionsprognose Sportanlagen für den Bauantrag der Dreifachsporthalle vorgelegt. Darin enthalten ist eine Nutzung des Allwetterplatzes für den Schulsport.
 
Nicht berücksichtigt wurde eine öffentliche Nutzung. Im Rahmen der Planungswerkstatt 2015 wurde eine solche voruntersucht. Das Ergebnis der Voruntersuchung ist vollständig unter der Aufgabenverfolgung "Neugestaltung Schulumfeld" abrufbar.
 
Parameter:
Für die Schallemissionen des Sportplatzes werden die Prognoseansätze für Bolzplatz gemäß VDI 3770 /4/, samstags und sonntags zwei Stunden innerhalb der Ruhezeit (13:00 bis 15:00 Uhr bzw. 20:00 bis 22:00 Uhr) zu Grunde gelegt. Es wird eine Fläche (20x40m) nahe der Sporthalle angenommen.
 
Ergebnis:
Bei der Nutzung des Sportplatzes als öffentlicher Bolzplatz wird während der Ruhezeiten der Immissionsrichtwert für WA-Gebiete überschritten. Außerhalb der Ruhezeiten ist der WA-Richtwert eingehalten. Die Nutzung von Freiflächen als Bolzplatz ist auf die Zeiten außerhalb der Ruhezeiten zu begrenzen.
 
 
Dieses Ergebnis galt für die drei untersuchten Immissionspunkte als WA-Gebiet. Aktuell sind diese als WR-Gebiet zu werten.
 
Der Flächenschallleistungspegel durch den Bolzplatz lag an den Immissionspunkten zwischen 51,6 und 54,8 dB. Der Immissionsrichtwert WA Tag (55 dB) wird damit eingehalten, die Ruhezeiten (50 dB) schon nicht mehr. Berücksichtigt man die strengeren Vorgaben eines WR wäre der Immissionsrichtwert (50dB) bereits tagsüber überschritten.
 
Der untersuchte Standort lag etwas weiter südöstlich als in der aktuell vorliegenden Planung. Es steht zu erwarten, dass die Planung etwas weiter nordwestlich die betrachteten sowie die weiteren zu betrachtenden Immissionsorte stärker beeinträchtigen wird.
 
Sollte eine öffentliche Nutzung der Fläche beabsichtigt sein, wäre die Verträglichkeit in einem ergänzenden Gutachten zu dem der Dreifachsporthalle nachzuweisen. Die Verwaltung geht davon aus, dass ein solches Ergebnis ohne Lärmschutzmaßnahmen nicht erzielt werden kann.
 
Vom Vorsitzenden wird auf die Beschwerden von Anliegern am Spielplatz Seewiese hinsichtlich der Lärmbelästigung durch Basketball spielende Jugendliche auch in den Ruhezeiten hingewiesen. Dort wird ein ausreichender Lärm- und Sichtschutz gefordert. Ein solcher wird von der Verwaltung als sehr teuer und wenig zielführend angesehen. Vielmehr sollte grundsätzlich über einen alternativen Standort, z. B. in der Nähe des Sportgeländes Am Güßgraben, nachgedacht werden. Dieses wird auch von der Jugendreferentin als möglicher Standort in die Diskussion eingebracht.
 
Im Gremium wird mehrheitlich die Notwendigkeit eines ergänzenden Gutachtens gesehen. Aufgrund der hohen Investitionskosten für den Hartplatz und der geringen Nutzung durch die Schule braucht es eine vollumfängliche Entscheidungsgrundlage, mit welchen erforderlichen Schallschutzmaßnahmen ein großes, ggf. aber auch nur ein kleines Spielfeld zu welchen Zeiten öffentlich genutzt werden kann. Nur wenn die hierfür erforderlichen Maßnahmen, deren Gestaltung und die Zusatzkosten bekannt sind, kann abschließend über das Spielfeld entschieden werden.

Beschluss:
Die Immissionsprognose vom 16.01.2020 ist um die öffentliche Nutzung zu ergänzen. Bei Nichteinhaltung der Immissionsrichtwerte sind geeignete Schallschutzmaßnahmen vorzuschlagen und die Kosten hierfür zu ermitteln.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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