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öffentlich


Wasserrechtliche Genehmigung für Einleitungen in Gewässer (RÜ, RÜB, Kläranlagen); Ergebnisvorstellung der Variantenstudie



Sachvortrag:
Es wird verwiesen auf TOP 08 der Sitzung vom 04.11.2019 und TOP 07 der Sitzung vom 16.09.2019 des Marktgemeinderats.
 
Für den Betrieb einer Kläranlage und deren Überläufe ist eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Diese wird nur für eine bestimmte Zeit erteilt. Die Erlaubnisse für die beiden Kläranlagen Herchsheim und Euerhausen sind abgelaufen. Eine erneute Erteilung für diese Kläranlagen ist laut WWA nicht bzw. nur mit erheblicher technischer Aufrüstung möglich. Somit wurde vom WWA eine Variantenstudie für die zukünftige Abwasserbehandlung dieser Ortsteile gefordert. Diese liegt nun vor. Sie kann in der Aufgabenverfolgung im RIS eingesehen werden.
 
Der Marktgemeinderat Bütthard, der in dieser Variantenstudie für seine betroffenen Ortsteile mit untersucht wurde, wird am 29.07.2020 über das weitere Vorgehen entscheiden.
 
Zum TOP sind Herr Finger und Herr Dappert vom beauftragten Ingenieurbüro Arz anwesend. Sie stellen das Ergebnis der Studie anhand einer Präsentation vor und beantworten Fragen.
 
Näher erläutert werden zwei Varianten. Bei der ersten Variante würde der Markt Bütthard die vorhandene Kläranlage durch eine technisch aufwendigere Belebtschlammanlage ersetzt werden müsste. Herchsheim und Euerhausen könnten dann auch in Bütthard angeschlossen werden. Bei der zweiten Variante würde ein Anschluss an den AVO erfolgen. Die zunächst von Giebelstadt präferierte Variante über Giebelstadt wird vom AVO aufgrund der damit einhergehenden Problemstellung nicht favorisiert. Nachdem aber der Anschluss über Wolkshausen nicht über das Ortskanalnetz von Wolkshausen, sondern über eine eigene Leitung nordöstlich der Ortschaft erfolgt, findet diese die Zustimmung des Gremiums.
 
Grundsätzlich sprechen viele Argumente für einen Anschluss an eine leistungsfähige Kläranlage wie die in Winterhausen. Zum einen wird diese aufgrund der Größe und der Möglichkeiten ständig auf dem technisch neuesten Stand gehalten und kann somit die gesetzlichen Vorgaben leichter erfüllen. Zum anderen gibt es mit dem Main einen leistungsfähigen Vorfluter. Auch das geschulte Fachpersonal ist vorhanden, das bei einer eigenen Kläranlage selbst vorgehalten und mit entsprechenden Vertretungspersonal einschließlich Fortbildungsaufwand abgesichert werden muss.
 
Bei allen Varianten muss die Mischwasserbehandlung beachtet werden. Alle betroffenen Ortsteile benötigen ein Regenüberlaufbecken. Die entstehenden Kosten wurden bei der Variantenuntersuchung bereits berücksichtigt. Die der Berechnung zugrunde gelegten Einwohnerwerte sind realistisch mit einer notwendigen Sicherheit angesetzt.
 
Die Abwässer von Bütthard, seinen Ortsteilen und von Herchsheim und Euerhausen werden nördlich von Euerhausen in einem gemeinsamen Abwasserpumpwerk zusammengeführt und anschließend über eine Abwasserdruckleitung direkt in den Anschlussschacht des Sammlers des AVO am nordöstlichen Ortsrand von Wolkshausen eingeleitet. Eine Abstimmung mit dem AVO bezüglich dieses Sammlers muss noch im Detail erfolgen. Grundsätzlich sind aber genügend Reserven vorhanden. Um das Abwasser bis zur Anschlussstelle zu transportieren, werden mehrere Abwasserdruckleitungen und Pumpwerke benötigt.
 
Die Erstellungskosten für die gesamte Strecke beläuft sich auf rund 6,7 Mio. € brutto gegenüber 8,0 Mio. € bei der Variante 1, jeweils zzgl. der Planungskosten. Die laufenden Betriebskosten wären bei dieser Variante etwas höher als bei der ersten Variante. Auf Grundlage der ermittelten Investitions- und Betriebskosten wurde eine Kostenvergleichsrechnung für beide Varianten über einen Zeitraum von 60 Jahren durchgeführt. Hier wird deutlich, dass die zweite Variante die wirtschaftlichere Lösung ist. Letztendlich wird die zweite Variante aufgrund der erläuterten Vorteile klar präferiert.
 
Der Vorsitzende fragt Herrn Finger nach einem realistischen Zeitplan für die Umsetzung. Nachdem die Variantenuntersuchung vom Markt Giebelstadt über das Landratsamt an das Wasserwirtschaftsamt weitergeleitet wurde, wäre der nächste Schritt die Entwurfsphase. Anschließend werden mögliche Förderungen geprüft und beantragt. Bis zum Abschluss der Maßnahme wird mit einem Zeitraum von mindesten fünf Jahren gerechnet.
 
Aus dem Gremium wird nachgefragt, ob eine gemeinsame Ausschreibung der Gewerke für Bütthard und Giebelstadt möglich ist. Der Vorsitzende und der Planer bejahen dies.
 
Der Vorsitzende fragt in diesem Zusammenhang nach dem aktuellen Stand der Untersuchung zur Sanierung des Regenüberlaufbeckens am Langenwiesenbach. Herr Finger verweist auf die Ergebnisse der abgeschlossenen Voruntersuchungen und nennt als Kosten für die Sanierung einen Betrag von ca. 500.000 € brutto. Aufgrund der aktuellen und zukünftigen Anforderungen könnte es möglich sein, dass das Becken ein Volumen von 500-600 m³ aufweisen muss, da das vorhandene Becken nur etwa 450 m³ hat. Dadurch wäre eine Sanierung des bisherigen Regenüberlaufbeckens nicht mehr wirtschaftlich. Ein Neubau bietet die Möglichkeit, zusätzliche Kapazitäten für eine gemeindliche Entwicklung aufzunehmen.
 
Nachgefragt wird auch der Stand der Sanierungsmaßnahmen im "Airpark". Hierzu informiert Herr Finger, dass die dringenden Maßnahmen durchgeführt wurden. Die verbleibenden kleineren Sanierungen können jedoch erst in Angriff genommen werden, wenn die seit Jahren ungeklärte Frage nach der Größe des Regenrückhaltebeckens am Muckenbach und des Retentionsbodenfilters geklärt ist. Danach sind auch die zulaufenden Kanäle zu bemessen. Da noch die endgültigen Abstimmungen mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (BLfU) und dem Wasserwirtschaftsamt hinsichtlich der Auslegung des Retentionsbodenfilters ausstehen, gibt es aktuell noch keine Planungssicherheit.
 
Nachdem keine weiteren Fragen aus dem Gremium gestellt werden, bedankt sich der Vorsitzende bei den Planern und verabschiedet diese.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, mit dem Markt Bütthard zusammen die Variante 2 weiter zu verfolgen. Die Studie ist dem WWA unter Berücksichtigung der vorgebrachten Sachverhalte vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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