Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss des Marktes Giebelstadt nahm die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 103 der Gemeindeordnung (GO) vor.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 der GO stellt nach der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten der Gemeinderat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung alsbald fest und erteilt die Entlastung.
Mit der Feststellung der Jahresrechnung wird die Rechnungslegung nach der örtlichen Prüfung abgeschlossen und der von der Verwaltung erstellte Entwurf der Jahresrechnung eine Jahresrechnung der Gemeinde.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)
Darin enthalten:
1) Zuführung zum Vermögenshaushalt 896.510,48 €
2) Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommH 638.654,96 €
Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
Unerledigte Vorschüsse 0,00 €
Unerledigte Verwahrgelder 0,00 €
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 wurde bekannt gegeben. Eine weitere Aufklärung war nicht erforderlich. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2019 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen des Marktgemeinderates erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO nachträglich genehmigt.
Ja-Stimmen: | 18 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |