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öffentlich


Anfrage zur Einrichtung und Betrieb eines Biergartens
Fl.Nrn. 47, 50, 51 Gmkg. Giebelstadt, Mergentheimer Straße 2



Sachvortrag:
Es wird verwiesen auf TOP 01 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 08.06.2020. In diesem TOP hat der Ausschuss signalisiert, dass er das Vorhaben als positiv beurteilt. Der Vorsitzende hat vorgeschlagen, mit dem Antragsteller einen konkreten Nutzungsänderungsantrag abzustimmen, aus dem auch die konkrete Anzahl der notwendigen Stellplätze hervorgeht, über deren Ablösung entschieden werden müsste. Eine Mitbenutzung der gemeindlichen Stellplätze wäre aus Gleichheitsgründen konsequent. Das Gremium war mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
 
Aus Sicht der Verwaltung und des Antragstellers ist ein fester Antrag problematisch. So wären bei jeder Änderung gegebenenfalls Anpassungen notwendig, die dann eine erneute Behandlung in Gremien erforderlich machen.
 
Der Antragsteller wurde um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1.   Um welche Flächen handelt es sich, die bewirtet werden sollen? Hierzu ist ein Plan vorzulegen, der die Flächen genau abgrenzt und für jede Fläche eine zahlenmäßige Größe zeigt. Der Plan sollte in mehrere Zonen unterteilt sein (z. B. Schlossgarten Nord und Süd, Innenhof Schloss, Burggraben).
2.   Welche der Zonen wird von Ihnen favorisiert?
3.   Soll die Genehmigung nur zeitlich begrenzt oder dauerhaft erteilt werden?
4.   Was ist genau geplant (z.B. Biergarten, Eventlocation, Musikdarbietungen, private Feiern)?
5.   Wo können von Ihnen Stellplätze hergestellt werden?
6.   Kommt für Sie eine Ablösung in Frage oder ist für Sie nur eine Abweichung möglich?
 
Zu 1.: Es gibt maximal 300 Sitzplätze.
Zu 2.: Als Gastfläche werden beide Teile des Schlossgartens und der Schlossinnenhof beantragt.
Zu 3.: Die Nutzung wird zeitlich unbefristet beantragt.
Zu 4.: Die Nutzung wird für Biergarten und private Veranstaltungen (Hochzeiten etc.) am Wochenende und an Feiertagen beantragt.
Zu 4.: Es werden auch Musikdarbietungen beantragt.
Zu 5.: Es werden 50 Stellplätze auf dem ehemaligen Rewe-Grundstück (Fußweg ca. 480 m) grundbuchrechtlich vor Nutzungsaufnahme gesichert (Anmerkung der Verwaltung: Das ist Vorgabe für eine baurechtliche Genehmigung!).
Zu 6.: Eine Ablösung von Stellplätzen kommt nicht in Frage.
 
Für die ca. 1.000 m² Fläche wären laut Satzung mind. 100 Stellplätze notwendig (Stellplatzsatzung Markt Giebelstadt: 1 Stellplatz je 10 m² Gastraumfläche + 1 Stellplatz je 1,5 Beschäftige). Die Bayerische Garagen- und Stellplatzverordnung fordert 1 Stellplatz je 10m² Gastfläche, jedoch keine zusätzlichen für Personal.
 
Im Gremium wird über das Gesamtkonzept sehr rege und kontrovers diskutiert. Dabei stellen sich zunächst zwei grundsätzliche Fragen:
-        Welche max. Besucherzahl verträgt der Ortskern im Hinblick auf das Vorhaben?
-        Auf welcher Grundlage soll die Berechnung der Stellplätze erfolgen (Personen, Gastraumfläche)?
 
Als wenig brauchbar wird der erst nach erneuter Aufforderung vorgelegte Plan mit Einzeichnung der Flächen bewertet, da diese nur die Sitzplatzflächen, nicht aber die notwendigen Flächen dazwischen berücksichtigen. So sind die angegebenen Werte (316 m² im Schlossgarten, 98 m² im Innenhof) zu gering angesetzt. Unabhängig von diesen Angaben wird eine Begrenzung der Besucheranzahl, die ohnehin bei einem offiziellen Antrag durch ein Immissionsschutzgutachten als verträglich nachgewiesen werden muss, als notwendig angesehen. Eine Stellplatzberechnung soll sich auf die Besucheranzahl und nicht auf die Flächengröße beziehen. Es besteht Einigkeit, dass hierzu die gemeindliche Stellplatzverordnung zeitnah angepasst werden muss.
 
In der weiteren Diskussion werden die unterschiedlichen Auffassungen zur Verträglichkeit eines Biergartens ohne eigene Stellplätze deutlich. Während man sich grundsätzlich einig ist, dass ein solcher die Attraktivität des Ortskerns steigert, gleichzeitig aber auch die Anwohner vor einem weiter steigenden Parkplatzsuchverkehr und dem damit verbundenen Lärm geschützt werden müssen, bestehen unterschiedliche Meinungen über die angedachten Parkplätze An der Goldleite. Diese dürften vermutlich auch dann nur vereinzelt angenommen werden, selbst wenn sie an den Ortseingängen ausgeschildert sind. Von daher sollte der Antragsteller nicht von der Verpflichtung entbunden werden, Stellplätze in der Nähe (z. B. innerhalb eines Radius von 100 m) nachzuweisen. Dies bedeutet, dass ggf. die max. Besucheranzahl reduziert werden muss, wenn weniger als die 50 angestrebten, aber 500 m entfernten Parkplätze am ehemaligen REWE von der Gemeinde anerkannt werden.
 
Das vorgebrachte Argument, eine größere Anzahl der Besucher würde mit dem Fahrrad kommen, wird im Gremium als zutreffend angesehen. Daher sollen auch ausreichend Fahrradabstellflächen auf dem angestrebten Biergartengrundstück angelegt werden. Dies sei im Übrigen und im Gegensatz zu Kfz-Stellplätzen sehr leicht möglich.
 
Für das Gremium ist auch wichtig, dass die beiden dem Zobelschloss fest zugeordneten Stellplätze im Hinteren Rathaushof für die Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, wenn eine Nutzungsänderung wie beantragt erfolgen soll, da ja auch die gemeindlichen Stellplätze im Rathaushof mitgenutzt werden sollen. Dies wurde vom Antragsteller bereits in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.06.2020 zugesichert.
 
Nach Abschluss der Diskussion fasst der Vorsitzende den chronologischen Ablauf und die Inhalte der notwendigen Entscheidungsen nochmals zusammen und stellt sie zur Abstimmung. Die Ergebnisse sollen dem Antragsteller zur weiteren Bearbeitung eines Nutzungsänderungsantrags mitgeteilt werden. Eine gewünschte temporäre Nutzungsgenehmigung ohne vorherige formelle Beantragung mit den erforderlichen Nachweisen kann nach Aussage des Vorsitzenden nicht erfolgen, da hierfür das Landratsamt zuständig ist und von dort kein Unterschied zwischen Probe- und dauerhafter Betrieb gemacht werden kann.

Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat befürwortet grundsätzlich die Nutzung des Schlossgartens und des Innenhofs des Zobelschlosses als Biergarten.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 2:
Als Standort verträglich und somit vom Marktgemeinderat mitgetragen wird eine max. Besucheranzahl (Sitzplatzanzahl) von 300.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
1
Nein-Stimmen:
17
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 3:
Als Standort verträglich und somit vom Marktgemeinderat mitgetragen wird eine max. Besucheranzahl (Sitzplatzanzahl) von 250.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
11
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 4:
Als Standort verträglich und somit vom Marktgemeinderat mitgetragen wird eine max. Besucheranzahl (Sitzplatzanzahl) von 200.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
3
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 5:
Die Berechnung der Anzahl der erforderlichen Stellplätze soll nach der Besucheranzahl (Sitzplatzanzahl) erfolgen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 6:
Es muss je fünf Besucher ein Stellplatz nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
5
Nein-Stimmen:
13
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 7:
Es muss je vier Besucher ein Stellplatz nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 8:
Analog der gemeindlichen Stellplatzsatzung für den Gastronomiebetrieb muss je 1,5 Beschäftigte ein Stellplatz nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 9:
Auf die vorgenannte Regelung wird verzichtet, wenn im Gegenzug die beiden fest dem Zobelschloss zugeordneten Stellplätze im Hinteren Rathaushof der Öffentlichkeit dauerhaft zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 9:
Der Marktgemeinderat akzeptiert 50 grundbuchrechtlich zu sichernde Stellplätze auf dem ehemaligen REWE-Parkplatz An der Goldleite.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
9
Persönlich beteiligt:
0

Dieser Vorschlag ist somit abgelehnt.

Beschluss 10:
Der Marktgemeinderat akzeptiert 40 grundbuchrechtlich zu sichernde Stellplätze am ehemaligen REWE-Parkplatz An der Goldleite.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
5
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 11:
Es muss je fünf Besucher (20 % der Gesamtzahl) ein Fahrradstellplatz nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0

 




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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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