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öffentlich


4. Änderung der Feuerwehrkostensatzung



Sachvortrag:
Art. 28 Abs. 4 BayFWG enthält die Ermächtigungsgrundlage für die Gemeinden, den Kostenersatz für Feuerwehreinsätze durch Satzung zu regeln und Pauschalsätze festzulegen.
 
Folgende Sätze sind nicht mehr aktuell und sollten angepasst werden:
 
Streckenkosten
bisher
neu
Mehrzweck- und Mannschafts-
transportfahrzeuge
1,70 €
3,20 €
Tragkraftspritzenanhänger TSA
0,10 €
entfällt, da nicht mehr vorhanden
Tragkraftspritzenfahrzeuge
neu, da bisher nicht vorhanden
4,75 €
Löschfahrzeuge
4,10 €
7,15 €
Ausrückestundenkosten
 
 
Mehrzweck- und Mannschafts-
transportfahrzeuge
11,80 €
28,00 €
Tragkraftspritzenanhänger TSA
9,70 €
entfällt, da nicht mehr vorhanden
Tragkraftspritzenfahrzeuge
neu, da bisher nicht vorhanden
86,80 €
Löschfahrzeuge
77,50 €
115,00 €
 

Beschluss:
4. Änderung der Satzung des Marktes Giebelstadt über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostensatzung)
 
§ 1
Änderungen
 
Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostensatzung) wird geändert.
 
Die Anlage "Verzeichnis der Pauschalsätze" erhält unter Nr. 1. und 2. folgende neue Fassung:
 
1.    Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
bei einer durchschnittlichen jährlichen Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10 %
Anhänger Schaumwasserwerfer
0,20 Euro
Helfer vor Ort HVO / ELW
0,10 Euro
Tragkraftspritzenfahrzeuge
4,75 Euro
Löschfahrzeuge
7,15 Euro
Mehrzweck- und Mannschaftstransportfahrzeuge
3,20 Euro

2.     Ausrückestundenkosten
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
 
Die Ausrückestundenkosten betragen, berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens, je eine Stunde für
bei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10 %
Anhänger Schaumwasserwerfer
5,40 Euro
Helfer vor Ort HVO / ELW
0,80 Euro
Tragkraftspritzenfahrzeuge
86,80 Euro
Löschfahrzeuge
115,00 Euro
Mehrzweck- und Mannschaftstransportfahrzeuge
28,00 Euro
Pumpe zur Beseitigung und Entsorgung von Gefahrenstoffen
(Öl, Benzin, Diesel usw.)
40,00 Euro

§ 2
Inkrafttreten
 
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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