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öffentlich


1. Änderung der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)



Sachvortrag:
Es wird verwiesen auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 29.06.2020.
 
In dieser wurde empfohlen, die Stellplatzablöse auf 8.000 € zu erhöhen und die Satzung entsprechend zu ändern.
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Satzung alle drei Jahre zu prüfen, ggf. anzupassen und evtl. eine entsprechende Vorlage für den Marktgemeinderat auszufertigen.

Beschluss 1:

1. Änderung der Satzung des Marktes Giebelstadt über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)
 
Aufgrund des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erlässt der Marktgemeinderat Giebelstadt die folgende 1. Änderung seiner Stellplatzsatzung:
 
§ 1
Änderungen
 
Die Satzung des Marktes Giebelstadt über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung) vom 09.10.2017 wird geändert.
 
§ 4 Absatz 3 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
 
Der Ablösungsbetrag wird pauschal auf 8.000 € pro Stellplatz festgesetzt.
 
§ 2
Inkrafttreten
 
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Errichtung von Stellplätzen alle drei Jahre zu prüfen und dem Marktgemeinderat hinsichtlich einer Anpassung der Ablösekosten vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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