Es wird verwiesen auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 29.06.2020.
In dieser wurde empfohlen, die Stellplatzablöse auf 8.000 € zu erhöhen und die Satzung entsprechend zu ändern.
Die Verwaltung wird gebeten, die Satzung alle drei Jahre zu prüfen, ggf. anzupassen und evtl. eine entsprechende Vorlage für den Marktgemeinderat auszufertigen.
1. Änderung der Satzung des Marktes Giebelstadt über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)
Aufgrund des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erlässt der Marktgemeinderat Giebelstadt die folgende 1. Änderung seiner Stellplatzsatzung:
§ 1
Änderungen
Die Satzung des Marktes Giebelstadt über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung) vom 09.10.2017 wird geändert.
§ 4 Absatz 3 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:
Der Ablösungsbetrag wird pauschal auf 8.000 € pro Stellplatz festgesetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 18 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Errichtung von Stellplätzen alle drei Jahre zu prüfen und dem Marktgemeinderat hinsichtlich einer Anpassung der Ablösekosten vorzulegen.
Ja-Stimmen: | 18 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |