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Baugebiet "Ingolstädter Grund III" - Erschließung - Straßenquerschnitt, Kanaldimensionierung und - tiefe



Sachvortrag:
Es wird verwiesen auf TOP 06 der Marktgemeinderatssitzung vom 15.06.2020. Eine Entscheidung, auf welcher Länge und in welcher Dimension und Tiefe der Kanal neu verlegt und wie der Straßenquerschnitt ausgebaut werden soll, wurde nicht getroffen.
 
Das Gremium vertrat mehrheitlich die Meinung, dass die Straße inkl. Gehweg bei beiden vorgestellten Versionen für die geringe Verkehrsbedeutung viel zu breit ausgebaut werde. Da es ein verkehrsberuhigter Bereich werden soll, reicht den Fußgängern eine höhengleiche Fläche, die gepflastert wäre. Ein Parkstreifen mit Rasenfugen- oder Rasengitterpflaster und Baumstandorten erschien als beste Lösung. Der Planer wurde beauftragt, entgegen der ursprünglichen Prämisse "Parkplatzmaximierung" umzuplanen. Somit werden heute zwei neue Versionen vorgestellt.
 
1. Querschnitt West
Vom Ingenieurbüro wurden bereits zwei mögliche Querschnitte vorgelegt, hinzukommen die beiden neuen Version Neu 1 und Neu 2:
Version 1: 2m breite Pflasterfläche an der Nordseite, an welcher die zukünftige Bebauung stattfindet
Version 2: 2m breite Pflasterfläche an der Südseite, an welcher die Bebauung vorhanden ist
Version Neu 1: zwei Pflasterflächen (0,90 - 1,50 m und 1,50 m) mit Grünsteifen/Rasengitterparkplätze
Version Neu 2: eine Pflasterfläche (1,50 - 1,80 m) im Süden mit Grünstreifen und Rasengitterparkplätze
 
Grundsätzlich wurde mehrheitlich befürwortet, dass der Kanal im Abschnitt West tiefergelegt wird. Ein Beschluss sollte gefasst werden, wenn die Gesamtplanung bekannt ist.
 
2. Kanaltiefe West
Vom Ingenieurbüro wurde die Tieferlegung und Sanierung des Bestandskanals (DN 600) im westlichen Gebiet geprüft.
Version 1: Bestand lassen (Inliner-Renovation 90.000,00 € brutto)
Version 2: Kanal tiefer legen (240.000,00 € brutto)
Version 3: Kanal tiefer legen und auf DN 400 verkleinern (185.000,00 € brutto)
 
3. Kanal Ost
Hierzu fehlten die Ergebnisse einer Kanalbefahrung. Diese sollte umgehend durchgeführt und bewertet werden.
 
Zum TOP sind Herr Schneider vom Ingenieurbüro Arz und Herr Klug (Bauamtsleiter) anwesend.
 
Herr Schneider erläutert im Schnelldurchlauf die bereits am 15.06.2020 gezeigten Teile der Präsentation.
 
Er teilt mit, dass zwischenzeitlich ein Termin mit den Spartenträgern stattgefunden hat. Im Westen ist eine Gasleitung vorhanden. Diese liegt jedoch nicht besonders tief. Wie tief genau, ist nicht bekannt. Deshalb wird die Tiefenerkundung mittels Suchschlitzen unbedingt empfohlen, die allerdings zu Lasten der Gemeinde geht.
 
Im Westen gibt es bereits eine Glasfasertrasse. Diese ist jedoch überörtlich und muss gegebenenfalls verlegt werden. Ob die Wohnhäuser im Westen einen Glasfaseranschluss bekommen, muss erst noch bei der Telekom in Bonn entschieden werden.
 
Das Ingenieurbüro hat wie beauftragt auch den Kanal im Osten angesehen. Dieser sollte ebenfalls getauscht werden, da die Muffen undicht sind. Nachdem er gleichzeitig mit dem westlichen Abschnitt gebaut wurde, ist von den gleichen Schäden (undichte Muffen) auszugehen. Auch dieser Kanal kann reduziert werden. Die ersten Haltungen wären somit DN 600. Danach wird erst auf DN 400, dann auf DN 300 reduziert. Eine DIN-widrige Reduzierung mit anschließender Aufweitung wäre somit auch nicht mehr gegeben. Die hydraulische Belastung wurde mit einer Reduzierung geprüft und ist unproblematisch.
 
Die Kosten wurden für Ost und West zusammen wie folgt neu beziffert:
Renovierung                             190.000 Euro
Erneuerung DN 400/300            426.000 Euro
Erneuerung DN 600/300            481.000 Euro
 
Anschließend erläutert Herr Schneider die beiden neuen Ausbauvarianten.
 
Aus dem Gremium wird die Meinung geäußert, dass die Grünfläche in der Version Neu 2 eine Barriere für die südlichen Anwohner wäre. Herr Schneider erläutert, dass eine Durchbrechung dieser mit Trittsteinen oder schmalen Wegen möglich wäre. Bei der Anzahl an vorhandenen Gebäuden würde von einer durchgängigen Grünfläche dann aber nicht mehr viel übrigbleiben.
 
Auf die Frage aus dem Gremium, wie viele Stellplätze in Version Neu 1 eingeplant sind, teilt Herr Schneider mit, dass die Parkplatzmenge bei dieser Version durch Hinzufügen und Entfernen von Grünfläche grundsätzlich flexibel ist. 25 wären eine Zahl, die sich nach der aktuell vorgestellten Version ergibt.
 
Herr Klug erklärt, dass die aktuellen Baumstandorte in Version Neu 1 in Zukunft Probleme mit den Garagenzufahrten verursachen könnten. Außerhalb der Baufenster für Garagen seien Stellplätze möglich und bei mehreren Wohneinheiten auch nötig. Herr Schneider erklärt, dass die Baumstandorte so gewählt wurden, dass sich zwei Grundstückseigentümer die Belastung durch einen Baumstandort teilen.
 
Aus dem Gremium wird vorgeschlagen, vor der Baumstandortplatzierung mit den zukünftigen Grundstückseigentümern zu reden, damit die individuelle Planung darauf abgestimmt werden kann.
 
Hinsichtlich der bestehenden Zufahrten in Version Neu 1 zu den Stellplatzflächen auf den südlichen Grundstücken wird aus dem Gremium angemerkt, dass hierdurch ein baurechtlicher Mangel zementiert wird. Dies sollte unbedingt vermieden werden.
 
Aus dem Gremium wird vorgeschlagen, die Grünflächen am Anfang und Ende der Straße zu kürzen und dafür mehr Bäume zu stellen.
 
Auf Nachfrage durch Herrn Klug erläutert Herr Schneider, dass die Leuchtenstandorte noch nicht festgelegt sind, diese aber wahrscheinlich genau wie im Bestand im Süden vorgesehen werden. Die Bäume sind somit nicht im Weg. Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, darauf zu achten, dass die Straßenleuchten nicht in die Baumpflanzflächen gesetzt werden wie im Langenwiesengraben.
 
Im Gremium wird mehrheitlich dafür plädiert, die Baumanzahl bei Version Neu 1 im Norden zu erhöhen. Für jeden der drei größeren Bauplätze könnte ein Baum mittig an der Grundstücksgrenze gesetzt werden. Für die vier kleineren Bauplätze könnte jeweils für zwei Grundstücke ein Baum an dem gemeinsamen Grenzpunkt gesetzt werden.
 
Das Gremium fragt nach den Kosten. Herr Schneider teilt mit, dass Version Neu 1 teurer in der Herstellung ist. Neu 2 ist dafür wegen der größeren Grünfläche teurer im Unterhalt.
 
Es wird nach einer möglichen Förderung gefragt. Herr Neef teilt mit, dass eine Förderung des Kanalbaus derzeit noch nicht möglich ist. Eine Förderung wird erst gewährt, wenn die durchschnittlichen jährlichen Kanalinvestitionen in Giebelstadt gestiegen sind. Ob diese Maßnahme konkret förderfähig ist, müsste dann erst geklärt werden.
 
Aus dem Gremium wird vorgeschlagen, das nicht mehr benötigte Kanalstück eines der beiden Kanäle in der Ingolstadter Straße ebenfalls zu entfernen. Herr Schneider sagt zu, dies zu prüfen.

Beschluss 1:
Die Straße "Am Wiesenbach" wird gemäß der vorgestellten Version 1 Neu hergestellt. Folgende Änderungen sind zu beachten:
  • Die Baumanzahl im Norden wird erhöht. Für jeden der drei größeren Bauplätze ist ein Baum mittig an der Grundstücksgrenze zu platzieren. Für die vier kleineren Bauplätze ist jeweils für zwei Grundstücke ein Baum an dem gemeinsamen Grenzpunkt zu platzieren.
  • Die grüne Parkplatzfläche wird durchgezogen. Die bestehenden, baurechtlichen nicht zulässigen Grundstückszufahrten an der südlichen Wohnbebauung werden nicht berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
 
Beschluss 2:
Der Kanal wird im gesamten Gebiet mit der Reduzierung DN 300/400 tiefer gelegt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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