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Hochwasserschutz Eßfeld



Sachvortrag:
Zu diesem TOP ist Herr Klug (Bauamtsleiter) anwesend.
 
Die Ergebnisse des Integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepts für Eßfeld wurden in der Sitzung des Marktgemeinderats am 08.10.2018 vorgestellt. Die finale Fassung wurde inzwischen vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg geprüft und das Ergebnis als erfolgreich bewertet. Sie kann im RIS unter der Aufgabenverfolgung eingesehen werden.
 
Unabhängig davon wurde vom Amt für Ländliche Entwicklung das Projekt boden:ständig für eine Betrachtung der vom Starkregen 2016 stark gefährdeten Gemeinden in Auftrag gegeben. In dieser Untersuchung wurden ebenfalls wesentliche Teile der Gemarkung Eßfeld untersucht. Auch dieser Auftrag ist inzwischen abgeschlossen und eine große Anzahl von Oberflächenwasserrückhalte- bzw. Gewässerschutzmaßnahmen sowie mögliche Bewirtschaftungsunterstützungsmaßnahmen wurden vorgeschlagen.
 
Folgende nächste Schritte sind erforderlich:
  • Klärung mit WWA und/oder ALE, welche Maßnahmen förderfähig sind
  • Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung für alle Grundstücke, die für Maßnahmen benötigt werden
  • Erstellung einer Prioritätenliste, welche Projekte in welcher Reihenfolge umgesetzt werden sollen
 
Im Erläuterungsbericht des IHSRK ist hierzu auf den Seiten 62 und 63 nachzulesen:
"Der Vergleich der mit den drei untersuchten Plan-Zuständen zu erreichenden Verringerung der Betroffenheiten durch Sturzfluten aus Starkniederschlägen hat gezeigt, dass durch Umsetzung der Maßnahmen des Plan-Zustands 1 zwar für den Ortskern von Eßfeld die größte Wirkung erreicht werden kann, die Zuflüsse aus dem Ingolstädter Graben und den südlich der Ortslage gelegenen Teileinzugsgebieten jedoch nicht verringert werden. Auch stellt der Plan-Zustand 1 aus Sicht der Unterlieger nicht die optimale Variante dar.
Die optimale Wirkung lässt sich erst durch Kombination von Maßnahmen aus den drei Plan-Zuständen zu einem neuen Plan-Zustand erreichen. Ziel ist hierbei der Schutz vor einem 100-jährlichen Niederschlagsereignis zuzüglich Klimafaktor bei gleichzeitiger Verringerung der Betroffenheiten bei einem noch selteneren Ereignis. Die zu Erreichung dieses Ziels auf der Grundlage der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung empfohlenen bautechnischen Maßnahmen fasst Tabelle 6 zusammen. In Klammern sind die empfohlenen Veränderungen zu den simulierten Maßnahmen beschrieben."
 
Auf die im RIS hinterlegt Tabelle wird verwiesen.
 
"Aufbauend auf vorstehender Empfehlung sind der endgültige Maßnahmenumfang festzulegen und die Einzelmaßnahmen unter Berücksichtigung der zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten zu optimieren, wobei dann auch zu berücksichtigen sind:
 
  • Verfügbarkeit der benötigten Flächen und Grundstücke,
  • Bereitschaft der Anwohner, sich an dem Ausbau der Bachgasse zum Notfließweg zu beteiligen,
  • Belange des Landschafts- und Naturschutzes sowie des Baugrunds,
  • flankierende Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft (s. Kap. 8.3),
  • Auswirkungen der Maßnahmen auf das Orts- und Landschaftsbild.
 
Die auf konzeptioneller Ebene entwickelten Maßnahmen sind anhand der aktuellen technischen Regeln zu planen und auszuführen. Synergieeffekte mit Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur der Gräben westlich und südlich der Ortslage sind nicht zu erreichen, da solche aufgrund der nur temporären Wasserführung der Gräben nicht vorgesehen sind. Maßnahmen auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen sind mit Planungen der Initiative boden:ständig abzustimmen." (aus Erläuterungsbericht Seite 64)
 
Bezüglich einer Förderung der Umsetzung der Maßnahmen durch das WWA ist Folgendes zu erwähnen:
Um eine Förderung zu bekommen, muss mit den verbindlich festgelegten Maßnahmen das Ziel "Schutz vor HQ100" erreicht werden. Die Maßnahmen müssen dann auch vollständig umgesetzt werden. Einzig die Gewässeraufweitung (Maßnahme 9) ist einzeln förderbar.
 
Ein Gespräch am Amt für Ländliche Entwicklung hat ergeben, dass die Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Förderprogramme Ländliche Entwicklung möglich ist. Neben den in der Regel nicht dauerhaften Programmen wie KULAP oder B59 für Landwirte gibt es zwei interessante Möglichkeiten für die Gemeinde. Zum Einen ist dies das Förderprogramm "FlurNatur", zum Anderen ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren, über das insbesondere auch Grunderwerb gefördert werden kann und Flächentäusche möglich sind.
 
Eckpunkte "FlurNatur":
  • Zwei Zielsetzungen sind möglich: 1. Stärkung der biologischen Vielfalt, 2. Verbesserung des Wasser- und Bodenrückhalts.
  • Mit der Maßnahme muss eine Verbesserung der Biodiversität einhergehen. Das bedeutet z.B., dass ein reines Dammbauwerk (Erdbecken mit Verwallung, also kein Beton) zusätzlich entsprechend bepflanzt und naturnah gestaltet werden müsste.
  • Es muss ein Konzept vorliegen. Mit dem IHSRK und dem boden:ständig-Konzept liegen diese für Eßfeld vor.
  • Da Giebelstadt in der Allianz Fränkischer Süden in einer interkommunalen Allianz tätig ist und ein Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) vorliegt, wird ein Förderbonus gewährt. Dadurch beträgt die Förderung 85 % (Planung und Umsetzung einer Maßnahme).
  • Die Mindestförderung beträgt 5.000, die Höchstförderung je Maßnahme 60.0000 Euro (brutto).
  • Da die Gemeinde die Maßnahmen durchführen würde, wäre auch diese Voraussetzung des Trägers gegeben.
  • Die Grundstücksrechte müssen geklärt sein. Somit ist diese Förderung vorerst auf Flächen begrenzt, die schon im Eigentum der Gemeinde sind.
  • Es ist eine Ausschreibung notwendig. Eine Ausschreibung mehrerer Maßnahmen gemeinsam ist möglich.
  • Kleine Maßnahmen können schnell umgesetzt werden.
 
Eckpunkte Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren:
  • Ein Grundstückstausch bzw. -erwerb ohne Notar ist möglich.
  • Der Erwerb ist in diesem Rahmen förderfähig.
  • Die förderfähigen Kosten sind der Höhe nach nicht begrenzt.
  • Zuerst müssen gemeindliche Flächen und Maßnahmen für das Verfahren benannt werden.
  • Das Verfahren kann durch weitere Maßnahmen bzw. Hinzuziehen weiterer Flächen mit Bodenordnungsbedarf bedarfsgerecht wachsen.
  • 25 % der Verfahrenskosten muss die Gemeinde tragen, evtl. gibt es noch einen Ökobonus von 5%
  • Das Verfahren ist begrenzt auf einen Schwerpunkt, z.B. Boden- und Gewässerschutz; dadurch Verzicht auf aufwendiges Planfeststellungsverfahren.
  • Die mögliche Förderung für Maßnahmen und Grunderwerb im Rahmen eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens beträgt 75 %.
 
Herr Klug erläutert kurz das Ergebnis des IHWSRK. Danach erklärt er die Maßnahmen-Tabelle mit der Punktevergabe.
 
Das Gremium kritisiert, dass die Angaben nicht in der Aufgabenverfolgung standen. Herr Neef teilt mit, dass diese Punkt unbeabsichtigt nicht freigegeben war.
 
Im Gremium wird angezweifelt, dass vom WWA nur die Gesamtmaßnahme gefördert wird. Herr Klug teilt mit, dass dies bereits hinterfragt wurde. Dies ergab jedoch keine Änderung der Aussage des WWA. Im Gremium ist man der Meinung, dass hier politischer Druck aufgebaut werden müsse.
 
Aus dem Gremium wird gefragt, ob es möglich ist, die Förderung durch das WWA zu bekommen, wenn bereits Maßnahmen durchgeführt wurden. Herr Klug wird dies abklären. Außerdem wird er abklären, was im Falle einer Förderung durch das WWA passiert, wenn sich herausstellt, dass die Umsetzung einer Maßnahme tatsächlich nicht möglich ist.

Beschluss 1:
Aufgrund der Notwendigkeit, erste bauliche Maßnahmen baldmöglichst umzusetzen, wird eine Zusammenarbeit mit dem ALE als sinnvoll erachtet. Hierzu sollen erste Projekte im Rahmen des Förderprogramms "FlurNatur" umgehend angegangen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vorarbeiten anzugehen, um eine mögliche Förderung zu beantragen. Für die folgenden Maßnahmen auf gemeindeeigenen Grundstücken ist dies anzugehen:
-       Maßnahme 7.1 (Flügeldamm am Riedgraben) und dazugehörige Treibgutsperre (Re)
-       Maßnahme 7.3 (Flügeldamm am Ingolstädter Graben)
-       Maßnahme 9 (Gewässeraufweitung am Ingolstädter Graben)
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren für Eßfeld zu prüfen, um einen entsprechenden Antrag auf Einleitung vorzubereiten.
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Beschluss 3:
Nachdem der Hochwasserschutz keine alleinige Aufgabe der politischen Gemeinde ist, müssen auch Bachanlieger und Landwirte sensibilisiert werden. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Informationsveranstaltungen zu organisieren.
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Beschluss 4:
Für die folgenden baulichen Maßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, Kosten ermitteln zu lassen:
-       Maßnahme 12 (Absenkung der Dr.-Heim-Straße)
-       Maßnahme 13 (Einbau von Straßenschwellen innerorts)
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Beschluss 5:
Außerhalb einer Förderung soll die folgende Maßnahme umgesetzt werden:
Treibgutsperre oberhalb des Verrohrungseinlaufs am Gießgraben
Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu die Kosten ermitteln zu lassen.
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Beschluss 6:
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine Vorkaufsrechtssatzung für Hochwasserschutzmaßnahmen zu erarbeiten.
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
Gemeinderat Kolb erklärt sich auf Nachfrage bereit, mit den Anliegern der Maßnahme 1 bzw. 5 im Gebiet Gießgraben bezüglich des notwendigen Grunderwerbs und der Umsetzung zu sprechen.
 
Marktgemeinderat Eidel verlässt die Sitzung.






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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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