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Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015 mit 2018



Sachvortrag:
Kämmerer Neef trägt den Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015 mit 2018 in seinen wesentlichen Bestandteilen vor. Hierbei wird vor allem auf die Textziffern 1 bis 13 eingegangen.

TZ 1:       Gebühren für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
              Die Gebührenkalkulation wurde zwischenzeitlich neu kalkuliert. Dabei wurden die Gebühren für die Wasserversorgung von 1,70 € auf 1,85 € (jeweils netto) erhöht und die Gebühren für die Abwasserbeseitigung von 2,60 € auf 2,00 € reduziert.
              Die Kalkulation wird künftig vor Ablauf des Kalkulationszeitraums erfolgen.
 
TZ 2 a):   Bestattungsgebühren - Kalkulationsmethode
              Im Rahmen der nächsten Gebührenkalkulation muss sich der Marktgemeinderat mit der vom BKPV vorgeschlagenen Kalkulationsmethode befassen.
 
TZ 2 b):   Bestattungsgebühren - Kalkulationsmethode
              Im Rahmen der nächsten Gebührenkalkulation muss sich der Marktgemeinderat damit beschäftigen, ob ein Abzug für öffentliches Grün in Höhe von derzeit 30 % weiterhin gerechtfertigt ist. Dies müsste dann näher begründet werden.
TZ 3 a):   Eine Ermittlung kostendeckender Verrechnungssätze für Fahrzeuge und Geräte des Bauhofs ist notwendig.
              Kostendeckende Verrechnungssätze zu ermitteln, ist bei Fahrzeugen und Großgeräten mit Betriebsstundenzählern unproblematisch. Schwierig ist es, die Verrechnungssätze den einzelnen Aufgabenbereichen zuzuordnen. Bisher müssen die Bauhofmitarbeiter auf einem zweiseitigen Monatsbeleg ihre Tagesstunden auf die verschiedenen Aufgabenbereiche aufteilen und mögliche Zeitzuschläge eintragen. Künftig müssten die verschiedenen Gerätestunden noch aufgeführt werden. Hierzu benötigt man Tages- oder zumindest Wochenaufschriebe. Alternativ könnten die Daten mit mobilen Endgeräten erfasst werden. Beides würde einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand für Bauhof und Verwaltung bedeuten und ggf. auch Fremdkosten nachsichziehen.
              Grundsätzlich ist es nicht zielführend, hohe Mehrkosten zu produzieren, um Ausgaben etwas genauer verteilen zu können.
              Die Verwaltung wird prüfen, ob es eine wirtschaftliche Lösung geben kann.
 
TZ 3 b):   Verteilung der Arbeitsstunden
              Ob die Stunden für den Unterhalt des Bauhofgebäudes und den Unterhalt der Fahrzeuge/Geräte im Verhältnis der Stunden von Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, usw. verteilt werden oder ob diese Kosten über höhere Stundensätze umgelegt werden, erscheint aus Verwaltungssicht unerheblich.
              Geht man von einer kaufmännischen Kalkulation aus, sind diese Stunden über einen Betriebsabrechnungsbogen zu verteilen. Dies war mit der bisherigen überörtlichen Rechnungsprüfung des LRA Würzburg auch so abgesprochen und sollte aus Sicht der Verwaltung auch weiter beibehalten werden.

TZ 3 c):   Gemeinkostenzuschlag
              Dieser Zuschlag wird künftig berücksichtigt.
 
TZ 3 d):   Verrechnungssätze Fahrzeuge und Großgeräte
              siehe TZ 3 a)
 
TZ 4 a):   Empfehlung, die der Verbuchung von Verwaltungskostenbeiträgen zugrundeliegenden Stundenzahlen neu zu ermitteln
              Die Ermittlung der Stundenzahlen erfolgt über den manuellen Aufschrieb aller Verwaltungsmitarbeiter über ein Jahr hinweg und verursacht somit erheblichen Aufwand. Aus diesem Grund erfolgt die Aktualisierung nicht sehr häufig.
              Für das Jahr 2020 wurde eine erneute Vollerfassung in die Wege geleitet. Die Zahlen werden dann ab dem nächsten Jahr der Berechnung zugrunde gelegt.
 
TZ 4 b): Empfehlung, anstatt der Personaldurchschnittskosten die tatsächlichen örtlichen Lohnkosten zu berücksichtigen
Die Verwaltung wird prüfen, ob die Ermittlung der tatsächlichen örtlichen Lohnkosten mit einem im Verhältnis stehenden Aufwand erfolgen kann. Sollte dies der Fall sein, wird die Empfehlung umgesetzt.
 
TZ 5:    Wasserverluste
Aufgrund der zunehmenden Wasserverluste wurde vom Marktgemeinderat entschieden, die Wasserleitungen sukzessive zu erneuern. Umgesetzt wurde zwischenzeitlich die Neuverlegung der Wasserleitung in Sulzdorf. Für das Jahr 2021 sind weitere Abschnitte in Giebelstadt eingeplant. Auch für die Folgejahre sind regelmäßig Mittel für die Sanierung von Abschnitten mit alten Wasserleitungen vorgesehen. Parallel dazu ist der Bauhof bemüht, Rohrleitungsbrüche kurzfristig zu orten und zu reparieren.
Ziel ist es, die Menge der Wasserverlust in den nächsten Jahren deutlich zu reduzieren. Im ersten Halbjahr 2020 konnte gegenüber dem ersten Halbjahr 2019 bereits jetzt eine Reduzierung des Wassereinkaufs von rund 15 % festgestellt werden.
 
TZ 6 a):   Großvieheinheiten
              Für Vieh haltende Betriebe wird eine pauschale Abzugsmenge gewährt. Der Prüfungsverband bemängelt die Höhe von 20 m³ je Großvieheinheit und befürchtet, dass der Wert zu hoch angesetzt ist.
              Im Laufe der letzten Jahre wurden die Abzugsmengen und deren Berechnung mehrfach überprüft und angepasst. Es war immer das Ziel, eine möglichst realistische "Restmenge" zu erhalten. Um dies zu erreichen hat sich der Markt Giebelstadt von dem Begriff "Großvieheinheit" gelöst und verwendet die "Vieheinheit". Entgegen der Annahme des Prüfungsverbandes kommt es nicht zu überhöhten Auszahlungen. Tatsache ist, dass jeder Betrieb anders wirtschaftet und damit auch unterschiedliche Wasserverbräuche zu verzeichnen sind. Aufgrund der regelmäßigen Überprüfung und Anpassung der verwendeten Vieheinheiten und der Begrenzung der Abzugsmenge durch eine realistische "Restmenge" kommt es nicht zu überhöhten Auszahlungen.
   Die Verwaltung wird die Textziffer jedoch zum Anlass nehmen, die Vieheinheiten nochmals zu überprüfen und ggf. anzupassen.
  Dabei wird jedoch zu berücksichtigen sein, dass der Prüfer seine Wassermengen aus einer Veröffentlichung des Jahres 1974 entnimmt. Seither hat sich vor allem die Milchleistung der Kühe und damit auch deren Wasserverbrauch deutlich erhöht.
 
TZ 6 b): Großvieheinheiten
            siehe TZ 6 a)
 
TZ 6 c): sonstige Leistungen
            Der Absatz wird im Rahmen der nächsten Satzungsänderung gestrichen.
 
TZ 6 d): Kleingartenanlage
            Mit Beschluss des Marktgemeinderats vom 22.01.2020 wurde die Gießwasserpauschale von     0,05 € auf 0,10 € erhöht.
 
TZ 6 e): private Schwimmbäder
Seit 2020 werden für das Befüllen von privaten Schwimmbädern statt Bauwassergebühren Wasser- und Abwassergebühren berechnet. Außerdem werden neben den Arbeitsstunden auch Fahrzeugkosten und die Kosten für das Standrohr in Rechnung gestellt.
 
TZ 6 f):   Verweis auf Eichgesetz
              Der Absatz wird im Rahmen der nächsten Satzungsänderung angepasst.
 
TZ 6 d):   Verweis auf Eichgesetz
              Der Absatz wird im Rahmen der nächsten Satzungsänderung angepasst.
 
TZ 7:       Neuerlass der Erschließungsbeitragssatzung
              Die Satzung wird in den nächsten Monaten neu erlassen werden.
 
TZ 8 a):   Erschließungsaufwand "Ingolstädter Grund II" wurde unvollständig refinanziert (Straßenentwässerungsanteil
              Die Anmerkungen werden in zukünftigen Erschließungsbeitragsabrechnungen berücksichtigt. Die vom Prüfer ermittelten Mindereinnahmen von rund 94.000 € werden derzeit von der Verwaltung geprüft und wenn möglich der Kassenversicherung gemeldet.
 
TZ 8 b):   Erschließungsaufwand "Ingolstädter Grund II" wurde unvollständig refinanziert (Entwässerungssystementscheidung)
              Die Anmerkungen werden in zukünftigen Erschließungsbeitragsabrechnungen berücksichtigt.
 
TZ 9:       Lärmschutzwand Langwiesengraben nicht rechtswirksam abgelöst
              Die Anmerkungen werden in zukünftigen Abrechnungen bzw. Kaufverträgen berücksichtigt.
 
TZ 10 a): Unternehmensbeteiligungen - Ausweis in Vermögensübersichten der Jahresrechnungen
              Die Vermögensübersicht wird künftig entsprechend ergänzt.
 
TZ 10 b): Unternehmensbeteiligungen - Vertretung durch den Bürgermeister/Vorabgenehmigung durch den Gemeinderat
              Bei Entscheidungen der Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung sowie die Feststellung des Jahresabschlusses wird künftig eine vorausgehende Beschlussfassung durch den Marktgemeinderat erfolgen. Diese wird mit einer entsprechenden Beauftragung des Bürgermeisters verbunden.
 
TZ 10 c): Unternehmensbeteiligungen - Befreiung des Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB
              Die Begründung wurde angefragt, liegt aber bisher noch nicht vor.
 
TZ 11 a): Abrechnung Feuerwehreinsätze - Vorlage der Einsatzberichte
              Die Kommandanten wurden aufgefordert, alle Einsatzberichte vorzulegen. Die Verwaltung wird dann entscheiden, welcher Einsatz verrechnet werden kann/muss.
 
TZ 11 b): Abrechnung Feuerwehreinsätze - Auf- und Abrunden von abgerechneten Stunden
              Künftig wird auf eine satzungsgemäße Abrechnung geachtet.
 
TZ 11 c): Abrechnung Feuerwehreinsätze - Falsche Pauschalsätze
In vier Fällen wurden insgesamt 260 € zu wenig berechnet. Aufgrund der vergangenen Zeit wurde auf eine Nachberechnung verzichtet. Eine Anmeldung bei der Kassenversicherung erfolgte aufgrund der geringen Höhe ebenfalls nicht.
Künftig werden die passenden Sätze in Rechnung gestellt.
TZ 11 d): Abrechnung Feuerwehreinsätze - Aufwendungsersatz und zusätzlicher Verdienstausfall
              Künftig wird auf eine satzungsgemäße Abrechnung geachtet.
 
TZ 11 e): Abrechnung Feuerwehreinsätze
              aa)     Künftig wird auf eine satzungsgemäße Abrechnung geachtet.
              bb)     Die Abrechnung erfolgt künftig nicht mehr über die Feuerwehren selbst, sondern über die Verwaltung nach den Regelungen der gemeindlichen Satzung. Über Vergütungen der Feuerwehrdienstleistenden durch den Markt wird zu gegebener Zeit entschieden.
 
TZ 12:     Höhe der Mieten
Alle Wohn- und Gewerbemieten wurden in der Sitzung des Marktgemeinderats vom 04.11.2019 überprüft und durchgängig erhöht.
 
TZ 13 a): Umsatzsteuer Unterrichtsfahrten Schule
Die Verwaltung hat sich mit den einzelnen Fahrten beschäftigt. Insgesamt wurden in den Jahren 2016 bis 2018 sechs Fahrten mit 19 % abgerechnet. Mindestens zwei Fahrten waren aufgrund der Fahrtstrecke tatsächlich auch mit 19 % abzurechnen. Von den vier verbleibenden Fahrten haben zwei Fahrten aus Sicht der Verwaltung die Grenze von 50 km knapp überschritten und waren tatsächlich ebenfalls mit 19 % abzurechnen. Hier lässt sich jedoch ggf. über die Fahrtstrecke diskutieren, sodass eine Unterschreitung der 50 km-Grenze möglich wäre. Rechnet man die zwei tatsächlich falsch abgerechneten Fahrten und die zwei möglicherweise falsch abgerechneten Fahrten zusammen und ermittelt daraus den zu hoch angesetzten Mehrwertsteuersatz, ergibt sich ein Schaden für den Markt Giebelstadt von rund 190 € insgesamt.
 
TZ 13 b): Nebenkostenabrechnung Markt Giebelstadt - VGem Giebelstadt (Gebäudeversicherung)
              Die Gebäudeversicherung wird künftig berücksichtigt. Nachdem der Markt Giebelstadt jedoch ca. 80 % der Kosten der VGem trägt, wird es hier keine große Verschiebung geben.
 
TZ 13 c): Verdienstausfall für Feuerwehreinsätze
Die Feststellung wird künftig beachtet.
 
TZ 13 d): Höhe der Mieten
Um dieses Problem zu lösen wird künftig die Software um ein Modul ergänzt. Damit können auch solche Gebühren rechtskonform abgerechnet werden.
 
Der Marktgemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dem Landratsamt entsprechend zu berichten.



Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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