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öffentlich


Städtebauförderung "Ortsmitte" Giebelstadt
Bedarfsmitteilung für das Haushaltsjahr 2021



Sachvortrag:
Die Gemeinden teilen der Regierung von Unterfranken jährlich ihren Förderbedarf durch eine Auflistung der beabsichtigten Maßnahmen mit (Bedarfsmitteilung). Die Regierung prüft den angemeldeten Förderbedarf der Gemeinden und erstellt einen Programmvorschlag.
 
Die in der Anlage aufgelisteten Maßnahmen sind Bestandteil des Maßnahmenkatalogs der Stadtsanierung "Ortsmitte"; welcher im Rahmen der Gemeinderatswerkstatt am 09.04.2016 und mit Beschluss des Marktgemeinderats vom 09.05.2016 gebilligt wurde. Sie wurden dem Durchführungszeitraum 1 (bis Ende 2018) oder dem Durchführungszeitraum 2 (Anfang 2019 bis Ende 2020) zugeordnet.
 
Die Sortierung der Maßnahmen stellt keine Priorisierung dar. Der Markt Giebelstadt wird durch Beschluss zur Durchführung der jeweiligen Maßnahmen und einen Bewilligungsantrag festlegen, wann welche Maßnahme erfolgen wird.
 
Der Markt Giebelstadt wird die Bedarfsmitteilung der Regierung von Unterfranken vorlegen. Aufgrund der Regelförderung von 60% werden diese Einnahmen sowie die gesamten Kosten dieser Maßnahmen als Ausgaben in den Gemeindehaushalt einzustellen sein.
 
Vom Vorsitzenden werden die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen näher erläutert. Er unterstreicht dabei die aus seiner Sicht vordringliche Maßnahme S3 "Familienzentrum/Multifunktionsraum", Ingolstadter Str. 11, für die besondere Fördermittel von bis zu 90% bereit gestellt werden, die Maßnahme V8 "Umsetzung der Maßnahmen BA 1 Ortseingang Nord Giebelstadt." und S11 Nutzungskonzept Zehntscheune. Bei der Erstellung des ISEK wurden hierzu bereits Vorschläge unterbreitet. Daher sollte die spätere Nutzung der nur als Abstellmöglichkeit genutzten Scheune über dem Kartoffelkeller im nächsten Jahr festgelegt werden.
 
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Regierung von Unterfranken eine realistische Anmeldung der geplanten Maßnahmen wünscht und fordert.
 

Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Bedarfsmitteilung zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Die erforderlichen Mittel sollen im Haushaltsjahr 2021 eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Marktgemeinderat Merz war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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