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öffentlich


Bauantrag zum Neubau von 151 Pkw-Stellplätzen, 5 Motorradstellplätzen und einer Bushaltestelle
Bauort: Fl.Nr. 180/4 Gemarkung Giebelstadt, Würzburger Straße (Nähe B19)



Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt laut Mitteilung des Landratsamtes vom 13.12.2013 im Außenbereich.
 
Das Vorhaben ist nicht privilegiert nach § 35 Absatz 1 Nr. 1 BauGB. Sonstige Vorhaben können im Außenbereich im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist (§ 35 Abs. 2 BauGB). Öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB werden nach Ansicht der Verwaltung nicht beeinträchtigt. Die Vorhabensfläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Die Zufahrt ist gesichert. Das Grundstück liegt in angemessener Breite an einer befahrbaren, für das Vorhaben ausreichenden öffentlichen Verkehrsfläche.
 
Die Wasserversorgung ist gesichert. Es besteht die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgung.
 
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert. Es besteht die Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation im Trennsystem.
 
Planungsrechtliche Belange der Gemeinde stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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