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öffentlich


Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Keller und Garten (1. Reihe)
Bauort: Fl.Nr. 569 Gemarkung Eßfeld, Hofäcker



Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Es ist nicht privilegiert. Sonstige Vorhaben können im Außenbereich im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist (§ 35 Abs. 2 BauGB). Die Vorhabensfläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB werden nach Ansicht der Verwaltung nicht beeinträchtigt.
 
Der Bauherr stellt keine Fragen, somit ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens Gegenstand der Anfrage.
 
Die Zufahrt ist gesichert. Das Grundstück liegt in angemessener Breite an einer befahrbaren, für das Vorhaben ausreichenden öffentlichen Verkehrsfläche.
 
Ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung ist nicht vorhanden. Die nächste Wasserleitung befindet sich im Kapellenberg. Das Grundstück ist somit nicht erschlossen. Der Markt muss dieses Grundstück nicht erschließen. Der Bauherr hat die Erschließung selbst herzustellen bzw. sicherzustellen. Falls notwendig, ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen.
 
Ein Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung ist nicht vorhanden. Die nächste Kanalleitung befindet sich im Kapellenberg. Das Grundstück ist somit nicht erschlossen. Der Markt muss dieses Grundstück nicht erschließen. Der Bauherr hat die Erschließung selbst herzustellen bzw. sicherzustellen. Falls notwendig ist ein Erschließungsvertrag abzuschließen.
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Übergang Ringstraße zum Kapellenberg einen Hochpunkt darstellt. Dies bedeutet, der Antragsteller müsste eine Hebeanlage mit einer Druckleitung herstellen, um bei diesem Hochpunkt einzuleiten. In diesem Fall wird empfohlen, die Leitung nicht in das Eigentum des Marktes Giebelstadt zu übernehmen, sondern dem Antragsteller ein Leitungsrecht im Weg einzuräumen, sodass die Unterhaltspflicht für diese Druckleitung in einer öffentlichen Verkehrsfläche beim Antragsteller liegt.
 
Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen nicht zu erteilen.
 
Im Gremium wird diskutiert, ob eine solch vorzeitige Bebauung negative Auswirkungen auf die grundsätzlich angestrebte Erweiterung des Baugebiets Gießgraben nach Norden hin bis auf Höhe des Vorhabengrundstücks hätte. Dies wird für diesen Standort verneint. Es wird die Auffassung vertreten, dass sich eine Bebauung als Ortsabrundung in das Ortsbild einfügen würde. Zu bedenken wird gegeben, dass die Abwasserbeseitigung bzw. die Entwässerung aktuell Probleme bereiten könnten, die bei einer fachgerechten Erschließung des Baugebiets nicht auftreten würden.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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