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öffentlich


Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen: Verbindungsweg Blütenstraße - Alter Dorfgrabenweg Gmkg. Euerhausen



Sachvortrag:
Der Weg Fl.Nr. 191 wurde durch das Flurbereinigungsverfahren Euerhausen 2 als nicht ausgebauter Feld- und Waldweg gewidmet. Eine Aktualisierung des Bestandsverzeichnisses nach der Flurbereinigung wurde bisher nicht durchgeführt.
 
Der Bebauungsplan Gartenweg ist am 22.12.1993 in Kraft getreten. In ihm wurde der östliche Teil dieses Weges von der Blütenstraße bis auf Höhe der nordöstlichen Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 201 als Fußweg dargestellt. Eine Widmung erfolgte nicht.
 
Aufgrund der 3. Änderung des Bebauungsplans empfiehlt die Verwaltung, diesen Weg entsprechend seiner zukünftigen Nutzung zu widmen.

Beschluss:
Der vorhandene, noch nicht gewidmete Weg Fl.Nr. 191 Gmkg. Euerhausen wird nach Art. 6 BayStrWG (Bayerisches Straßen- und Wegegesetz) als
Nr. 11-Eu Verbindungsweg Blütenstraße - Alter Dorfgrabenweg
von (Anfangspunkt)       Einmündung in Fl.Nr. 120 Gmkg. Euerhausen, km 0,000
bis (Endpunkt)              Einmündung in Fl.Nr. 199 Gmkg. Euerhausen, km 0,056
als beschränkt öffentlicher Weg (selbstständiger Geh- und Radweg) nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Giebelstadt.  

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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