Durch verschiedene Beschlüsse des Marktgemeinderats kann der eingeplante Haushaltsansatz für den Erwerb von unbebauten Grundstücken nicht eingehalten werden. Da es sich bei der Überschreitung um Ausgaben in einem erheblichen Umfang handelt, ist nach Art. 68 GO eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.
Die im Nachtragshaushaltsplan berücksichtigen Mehrausgaben in Höhe von 4.500.000 € werden über eine Rücklagenentnahme in gleicher Höhe ausgeglichen.
Weitere Änderungen sind nicht erforderlich.
Beschluss:
Nachtragshaushaltssatzung des Marktes Giebelstadt
(Landkreis Würzburg)
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Giebelstadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
§ 2
Die Festsetzungen der Haushaltssatzung hinsichtlich Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen, Umlagen und Kassenkreditermächtigungen bleiben unverändert.
§ 3
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem
01. Januar 2020 in Kraft.
Ja-Stimmen: | 20 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |