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öffentlich


Hochwasserschutzkonzept Eßfeld
Berichtigung zur Förderhöhe und weitere Informationen



Sachvortrag:
Im Nachgang zu TOP 05 der Marktgemeinderatssitzung vom 27.07.2020 wurde von der Verwaltung ein Fehler in der Bewertungsmatrix festgestellt. Für die Maßnahmen, welche durch das Programm FlurNatur gefördert werden können, wurde immer eine Förderung von 85 % zugrunde gelegt. Tatsächlich ist diese Förderung aber auf max. 60.000 Euro gedeckelt. Der Fehler wurde korrigiert und die Matrix berichtigt. Diese ist in der Aufgabenverfolgung einsehbar.
 
Als daraus folgende, ausschlaggebende Änderungen ergeben sich somit höhere Kosten für die Marktgemeinde. Auf Beschluss 1 vom 27.07.2020 hat dies folgende Auswirkungen:
 
Maßnahme 7.1:                                    alt                     neu                  Änderung
Flügeldamm am Riedgraben:                16.883 €           52.550 €           + 35.667 €
Maßnahme Re:
Treibgutsperre am Flügeldamm:            300 €                  2.000 €           +   1.700 €
Maßnahme 7.3:
Flügeldamm am Ingolstädter Graben:    16.500 €           50.000 €           + 33.500 €
Gesamt:                                                                                              + 70.867 €
 
Die Rangfolge der Maßnahmen bleibt im Wesentlichen gleich, weil auch andere, durch FlurNatur förderfähige, aber nicht beschlossene Maßnahmen dadurch teurer geworden sind.
 
Die Verwaltung empfiehlt, zunächst am Beschluss 1 vom 27.07.2020 festzuhalten. Ob eine Maßnahme tatsächlich umgesetzt wird oder nicht, sollte ohnehin erst nach Vorliegen der Kostenberechnungen entschieden werden.
 
Es kann außerdem mitgeteilt werden, dass das Ingenieurbüro BGS die drei oben genannten Maßnahmen genauer definiert hat. Hiermit werden nun Angebote von Ingenieurbüros eingeholt, die die Maßnahmen im Detail planen und umsetzen sollen.
 
Bei BGS wurde nachgefragt, warum die Maßnahme 7.2 (Flügeldamm Nr. 2 am Riedgraben) nicht weiterverfolgt werden soll. Es handelt sich dabei um einen weiteren Flügeldamm kurz nach dem Flügeldamm Maßnahme 7.1. Laut BGS hat sich der Flügeldamm 7.2 bei der Berechnung nicht so stark gefüllt wie 7.1. Deswegen wurde nur die Umsetzung 7.1 empfohlen. Sollten die anderen vorgeschlagenen Maßnahmen am Riedgraben jedoch nicht umgesetzt werden, könnte auch 7.2 zusätzlich umgesetzt werden und eine weitere, wenn auch nur geringfügige Verbesserung mit sich bringen. Ob diese Maßnahme trotzdem sofort mit eingeplant werden soll, müsste der Marktgemeinderat entscheiden.
 
Des Weiteren wurde noch einmal mit dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) Rücksprache gehalten. Die zuständigen Sachbearbeiter der Behörde haben versucht, die Antworten mit der fördergebenden Stelle, dem Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz (StMUV), abzustimmen. Zum einen wurde gefragt, ob es für eine Förderung durch das WWA schädlich ist, wenn Teilmaßnahmen des Konzepts zunächst mittels Förderung einer anderen Stelle durchgeführt werden. Aus Sicht des WWA ist dies unproblematisch. Das StMUV hat hierzu jedoch noch keine Antwort gegeben. Es wurde außerdem nachgefragt, was passiert, wenn einzelne Maßnahmen nicht umgesetzt werden können (z. B. Erwerb nicht möglich). Hierzu wurde mitgeteilt, dass dann Ersatzmaßnahmen gefunden werden müssen. Ist dies nicht möglich, behält sich das WWA vor, einen Teil der Förderung zurückzufordern. Sowohl vom WWA als auch vom StMUV wurde immer wieder das Erreichen des Förderziels "HQ100-Sicherheit" in den Mittelpunkt gestellt. Lediglich Teilschritte seien grundsätzlich nicht förderfähig.
 
Aus dem Gremium wird kritisiert, dass von BGS für den geplanten Hochwasserschutz keine konkrete Aussage getroffen wird, welche jeweilige Wassermenge bei allen drei Wassersträngen (Gießgraben, Ingolstädter Graben und Riedgraben) im Ernstfall zurückgehalten werden kann. Dies sei für die weiteren Entscheidungen wichtig. Der Vorsitzende bittet den Marktgemeinderat, seinen mündlich vorgetragenen Fragenkatalog schriftlich zu formulieren, um ihn dann der BGS zur Beantwortung vorzulegen.
 
Es wird nachgefragt, ob es sinnvoll sei, eine eigene Arbeitsgruppe zu diesem Thema einzurichten. Da die beiden Eßfelder Marktgemeinderäte bereits bei allen Besprechungen teilgenommen haben und auch ihre Bereitschaft erklärt haben, weiter mitzuarbeiten, müsste hierfür nach Ansicht des Vorsitzenden nicht noch eine zusätzliche Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Interessierte Mitglieder des Marktgemeinderats sind selbstverständlich eingeladen, aktiv mitzuarbeiten. Marktgemeinderat Kuhn erklärt sich bereit, unterstützend tätig zu sein.

Beschluss 1:
An dem Beschluss 1 vom 27.07.2020 wird weiterhin festgehalten.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 2:
Der Beschluss 1 vom 27.07.2020 wird um die Maßnahme 7.2 erweitert.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
0
 




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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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