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öffentlich


Schulkindbetreuung ab Schuljahr 2024/2025



Sachvortrag:
Der Marktgemeinderat hat sich in der Sitzung am 23.02.2022 mit dem Thema befasst. Bei 15 vorhanden Plätzen waren damals zum September 2022 ca. 27 Kinder unterzubringen. In der Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst und umgesetzt:
 
"Der Markt Bütthard kauft eine Containeranlage mit mindestens 50 m² Haupt- und 20 m² Nebenfläche, eine Sanitäranlage mit zwei bis drei Toiletten und einem Garderobenbereich (insgesamt ca. 100 m²) um eine Hortgruppe mit 25 Kindern aufnehmen zu können. Die Baugenehmigung soll baldmöglichst beantragt und auf zwei Jahre ausgelegt werden. Entsprechend ist die Qualität der Container hinsichtlich der Dämmung zu wählen. Die Aufstellung soll zwischen dem bisherigen Container und der Trafostation erfolgen. Hierzu kann das Gebäude in L- oder in Blockform entstehen."
 
Die Kosten für Planung, Kauf, usw. beliefen sich auf rd. 170.000 €.
 
Mit E-Mail vom 25.01.2024 (siehe Anlage) wurde vom Trägerverein darauf hingewiesen, dass 25 von 31 aktuellen Hortkindern weiterhin einen Platz benötigen. Bei 30 Plätzen und 9 Neuanmeldungen würden sich somit 4 fehlende Hortplätze errechnen. Bei einem Gespräch mit den drei Bürgermeistern, den Sozialreferenten, der Verwaltung und dem Kindergarten am 22.02.2024 wurden diese Zahlen bestätigt.
Am 26.02.2024 fand die alle vier Jahre erforderliche Prüfung der gesamten Einrichtung (einschl. Containeranlagen) statt. Dabei wurde von der Caritas und dem LRA festgestellt, dass - solange der Mehrzweckraum als Gruppenraum genutzt wird - nicht 30 sondern nur 25 Kinder im Hort aufgenommen werden dürfen, da der ehemalige Hortraum im Kindergartengebäude für die Mittagsverpflegung benötigt wird. Somit kann im September 2024 keines der aktuellen Vorschulkinder aufgenommen werden.
Ein Rechtsanspruch für die Erstklässler besteht ab September 2026.
 
Es gibt nun mehrere Lösungsmöglichkeiten:
 
1.     Es werden im September 2024 keine neuen Kinder aufgenommen.
Auch im September 2025 dürfte wahrscheinlich keine Neuaufnahme erfolgen, da ansonsten ab September 2026 nicht genügend Plätz zur Erfüllung des Rechtsanspruchs frei sind.
2.     Die Verträge für die Kinder der dritten und vierten Klasse werden zum September 2024 gekündigt, da diese schon zwei Jahre älter sind und die jüngeren Kinder ggf. die Plätze dringender benötigen.
3.     Es wird eine weitere Containeranlage für 25 Kinder gekauft und aufgestellt. Damit wären für 50 Kinder Plätze vorhanden.
 
Hinweis 1:        Von Seiten der Staatsregierung wird mittelfristig mit einer durchschnittlichen Inanspruchnahme von 70 % bis 75 % gerechnet. Im ländlichen Bereich könnte der Anteil etwas geringer sein. Bei rd. 80 Schulkindern würden die 50 Plätze einen Deckungsgrad von 62,5% ergeben.
 
Hinweis 2:        Eltern, die keinen Hortplatz angeboten bekommen, könnten einen Schulwechsel in Erwägung ziehen. Dies könnte Probleme im Hinblick auf die Erhaltung des Schulstandortes Bütthard mit sich bringen.
 
Im Gremium wird eingehend über den Sachverhalt beraten. Frau Stöhr und Herr Fietz geben weitere Erläuterungen dazu. Frau Stöhr teilt mit, dass aktuell eine Neuaufnahme im Jahr 2024 und 2025 nur erreicht werden kann, wenn tatsächlich die Kinder der 3. und 4. Klasse nicht mehr betreut werden. In diesem Fall hätten die Erst- und Zweitklässler Vorrang, da sie eher Unterstützung bei Hausaufgaben u. ä. benötigen als die Dritt- und Viertklässler. Die freien Plätze könnten ggf. mit Dritt- oder Viertklässlern aufgefüllt werden.
 
Im Gremium wird nochmals die Nutzung eines Gruppenraums in der Schule thematisiert. Kämmerer Neef informiert zusammen mit Frau Prax und Frau Stöhr über die Nutzung eines Schulraums bis vor einigen Jahren. Frau Stöhr und Frau Prax erläutern vor allem die Vor- und Nachteile dieser Möglichkeit.
 
Kämmerer Neef geht auch nochmal auf einen Wechsel der Betreuungsform ein. Statt dem Hort wäre auch eine offene Ganztagesschule möglich. Allerdings müsste der Markt Bütthard dann über eine Ferienbetreuung bis auf 20 Wochentage alle Ferientage abdecken. Dies müsste an fünf Tagen die Woche mit jeweils acht Stunden erfolgen. Er sieht aktuell keine Möglichkeit diese Forderung abzudecken. Hierfür würde weiteres Personal erforderlich werden und zusätzliche Kosten entstehen. Außerdem könnte laut AWO und Regierung von Unterfranken nur eine Schulkindgruppe im bestehenden Schulgebäude untergebracht werden und ein weiterer Raum wäre erforderlich.
 
Aus dem Gremium wird auch nochmals darauf hingewiesen, dass auch das Sportheim laut Regierung von Unterfranken nicht für den Kindergarten oder Schulbetrieb genutzt werden darf. Dazu müsste der Raum von Montag bis Freitag ausschließlich der Kinderbetreuungseinrichtung zur Verfügung stehen. Im Weiteren wird diskutiert, ob ein zweiter Kindergartenstandort ggf. sinnvoll wäre. Vom Trägerverein und von Kämmerer Neef wird die Problematik aufgezeigt. Der zusätzliche Kindergarten müsste als separate Einrichtung geführt werden. Damit ist ein deutlicher Mehraufwand für den Trägerverein und die Verwaltung verbunden.

Beschluss:
Der Markt Bütthard versucht, eine weitere gebrauchte Containeranlage mit mindestens 50 m² Haupt- und 20 m² Nebenfläche, eine Sanitäranlage mit zwei bis drei Toiletten und einem Garderobenbereich (insgesamt ca. 100 m²) zu kaufen, um eine weitere Hortgruppe mit 25 Kindern aufnehmen zu können. Die Baugenehmigung soll baldmöglichst beantragt und auf vier Jahre ausgelegt werden. Entsprechend ist die Qualität der Container hinsichtlich der Dämmung zu wählen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Vom Kindergarten wird darauf hingewiesen, dass bis Ende Mai bei Bedarf die Verträge für die Dritt- und Viertklässler gekündigt werden müssten.
 
Aus dem Gremium wird gebeten, für die Containeranlage die Möglichkeit einer Verkleidung zur optischen Aufwertung zu prüfen.
 
Zur Besichtigung von möglichen Containeranlagen haben sich mehrere Marktgemeinderät*innen, die Kindergartenleitung und auch Kindergarteneltern bereiterklärt. Kämmerer Neef wird sowohl alle Marktgemeinderät*innen wie auch den Kindergarten und den Trägerverein über einen möglichen Besichtigungstermin informieren. Die Abstimmung wird dann intern erfolgen.
 
Hinweis: Eine Obergrenze für die möglichen Kosten einer Containeranlage wird nicht festgelegt.




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Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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