zu TOP 15 TOP 16
öffentlich


Bekanntgaben und Anfragen



Große Erdablagerungen auf Ackerfläche in Höttingen
Es wird Bezug genommen auf die letzte Anfrage in TOP 15 der Marktgemeinderatssitzung vom 07.02.2024.
 
Es handelt sich um Erdablagerungen auf der Fläche Fl.Nr. 103 Gmkg. Höttingen, An der Heeg. Eine Genehmigung der Beförderung über die gemeindlichen Wege liegt der Verwaltung nicht vor. Eine Genehmigung der Ablagerung liegt der Verwaltung nicht vor.
 
Verfahrensfrei (ohne Baugenehmigung) sind Aufschüttungen mit einer Höhe bis zu 2 m und einer Fläche bis zu 500 m2 (Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO). Dies wird hier augenscheinlich überschritten. Die bauaufsichtliche Zuständigkeit liegt beim Landratsamt. Das Landratsamt wurde von der VG um bauaufsichtliche Einschreiten gebeten.
 
Erdarbeiten für Glasfaserausbau
Im Gremium wird eingehend über die Baumaßnahme beraten. Aus der Bevölkerung gibt es immer wieder Kritik hinsichtlich Straßensperrung bzw. nicht erfolgten Straßensperrungen, bezüglich verdreckten Straßen und anderen Einschränkungen. Abschließend besteht Übereinstimmung, dass ohne Einschränkungen solche Baumaßnahmen, die sich durch das ganze Gemeindegebiet hindurchziehen, nicht erfolgen können. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass täglich Absprachen getroffen werden, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten und gemeinsam Lösungen zu finden.
 
Einteilung Wahlhelfer
Der Vorsitzende fragt die möglichen Wahlhelfer ab und nimmt die Einteilung vor.
 
Antrag auf Abdichtung Feuerlöschweiher in Gützingen
Mit Schreiben vom 11.03.2024 teilt der Kulturverein Gützingen e. V. mit, dass der Feuerlöschweiher mehr Wasser verliert als ihm zuläuft. Er stellt mit dem Schreiben einen Antrag auf finanzielle und organisatorische Unterstützung bei der Abdichtung des Feuerlöschweihers in Gützingen. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Wände des Beckens veralgt und Risse so offensichtlich nicht erkennbar sind. In einem ersten Schritt müsste der Algenbelag entfernt und dann das Becken abgedichtet werden. Der Kulturverein würde hier einen großen Teil der Arbeit übernehmen, bittet jedoch um Unterstützung bei der Suche nach einem Fachmann und der Übernahme der Kosten. Der Vorsitzende sagt zu, mit der Firma Spachtelprofi und dem Bauhof gemeinsam einen Termin mit den Ansprechpartnern im Kulturverein Gützingen zu suchen und eine Lösung anzustreben.
 
Kreisumlage
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Kreisumlage auf 44 Prozent steigen wird. Kämmerer Neef informiert darüber, dass im Haushalt eine Umlage von 43 Prozent eingeplant war.
 
LKW-Führerscheine Feuerwehr
Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Zahl der LKW-Fahrer in der Feuerwehr immer geringer wird. Er schlägt vor, dass junge Feuerwehrleuten beim Erwerb des LKW-Führerscheins ein gemeindlicher Zuschuss zugutekommt. Der Führerschein der Klasse C kostet mindestens 2.000 €. Er schlägt einen Zuschuss von 500 € vor. Er weist dabei jedoch darauf hin, dass eine Vereinbarung zur Rückzahlung des Zuschusses bei Austritt aus der Feuerwehr rechtlich nicht durchsetzbar ist.
Im Gremium wird dies teilweise trotzdem als gangbarer Weg gesehen. Die Vereinbarung soll geschlossen werden, auch wenn sie rechtlich möglicherweise nicht durchsetzbar ist.
 
Beschluss:
Der Markt Bütthard zahlt beim Erwerb eines neuen Führerscheins der Klasse C 500 € Zuschuss an den jeweiligen Feuerwehrangehörigen. Voraussetzung ist, dass er/sie eine gewisse Zeit bereits Mitglied der Feuerwehr ist und die Aussicht besteht, dass er/sie auch weiterhin in der Feuerwehr aktiv sein wird. Vor Auszahlung der 500 € ist eine Vereinbarung zu schließen. Diese soll eine Rückzahlungspflicht von jährlich 100 € enthalten, wenn der Zahlungsempfänger innerhalb der nächsten fünf Jahre aus der Feuerwehr austritt bzw. seinen aktiven Dienst nicht mehr wahrnimmt.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
Marktgemeinderat Konrad war von der Beschlussfassung ausgenommen.

Bürgerversammlungen
Auf Nachfrage bestätigt der Vorsitzende, dass auch in diesem Jahr wieder Bürgerversammlungen stattfinden werden. Die Planung hierfür läuft.








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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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