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öffentlich


Festlegung Mietpreise für gemeindliche Sporthallen



Sachvortrag:
In der Sitzung am 04.10.2023 wurden die Berechnungsmodalitäten aufgezeigt. Um den für den Neubau vorgenommenen Vorsteuerabzug von 2/3 der Baukosten (rd. 800.000 €) nicht zurückgeben zu müssen, muss die Halle einen Kostendeckungsgrad von mind. 15 % erreichen. Für die erste Kalkulation waren einige Annahmen zu treffen.
 
Am 13.11.2023 erstellten die Vereine je Halle gemeinsam einen vorläufigen Belegungsplan. Dieser wurde um die von der Schule gewünschte Nutzung ergänzt. Die beiden Pläne sind als Anlage beigefügt. Bei der sich daraus ergebenden Stundenzahl wurde davon ausgegangen, dass die Schule jährlich 40 Nutzungswochen und die Vereine 50 Nutzungswochen laufenden Betrieb haben.
 
Gegenüber der ersten Kalkulation haben sich die Schulstunden deutlich reduziert, da die Schule entgegen der Annahme nie die ganze, sondern meistens nur 1/3 der Halle belegt. Die Vereine dagegen überschreiten die kalkulierte Stundenzahl geringfügig.
 
Aus der neuen Kalkulation ergibt sich ein Mietpreis von 17 €. Aufgrund der doch zu optimistisch angenommenen Stundenzahl der Schule lag dieser in der ersten Kalkulation bei 14 €.
 
In der vorgenannten Sitzung wurde von einem Marktgemeinderat eingeworfen, dass z. B. in Reichenberg die Nutzung der Halle für Vereine kostenfrei sei, in Mainbernheim der Preis bei 17 €/Std., in Albertshofen bei 20 €/Std. liege.
 
Durch die Verwaltung konnte von weiteren Gemeinden folgende Nutzungsgebühren für die Diskussion in Erfahrung gebracht werden:
Randersacker: 15 € gesamte Halle, 10 € Hallenteil 1, 12,50 € Hallenteil 2 à jeweils brutto incl. 19 % MwSt.
Eibelstadt: keine Rückmeldung
 
Kämmerer Neef stellte dem Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 17.01.204 die überarbeitete Kalkulation vor und ging dabei auf die Fragen aus dem Gremium ein. Im Gremium bestand Übereinstimmung, dass der Vorsteuerabzug nicht gefährdet werden darf und somit ein entsprechender Kostendeckungsgrad erreicht werden muss. Daher soll entsprechend der Kalkulation ein Preis von 17 €/Std. festgelegt werden. Auswärtige Nutzer sollen einen höheren Preis bezahlen.
 
Um eine Gleichbehandlung der Vereine zu erreichen und den Kostendeckungsgrad der Mehrzweckhalle zu erhöhen, sollten demnach auch hier die Preise deutlich angehoben werden. Die bisherigen 5 € pro Stunde sind seit vielen Jahre unverändert und sollten dringend deutlich angehoben werden.
 
Um die Kostendeckung zu erhöhen, sollte die Halle an Vormittagen auch anderen Schulen und Institutionen angeboten werden. Hierzu könnte es nötig sein, dass die Schule an einem Tag auf die Nutzung auf die Halle verzichtet und stattdessen an einem oder mehreren anderen Tagen zwei Hallenteile gleichzeitig belegt. So könnte bei Bedarf die gesamte Halle an zumindest einem Vormittag oder Nachmittag anderweitig vermietet werden.
 
Aus Sicht des Kämmerers kann der nun zu beschließende Mietpreis vorläufig nur für das Jahr 2024 gelten. Danach muss eine Nachkalkulation erfolgen, da viele Positionen wie Baukosten und laufende Kosten noch nicht belastbar sind und ggf. nach unten oder oben korrigiert werden müssen. Aus Sicht des Gremiums sollten die Vereine kurzfristig über den Mietpreis informiert werden. Außerdem sollten sie darauf hingewiesen werden, dass sie durch ihr Nutzungsverhalten (Strom- und Wasserverbrauch, Inanspruchnahme Hausmeister, Reparaturen usw.) die laufenden Kosten beeinflussen und somit auch Einfluss auf den Mietpreis nehmen können.  
 
Dem Marktgemeinderat wurde einstimmig empfohlen, folgenden Beschluss 1 zu fassen:
Der Mietpreis für die neue Dreifachsporthalle wird für einheimische Nutzer auf 17 € und für auswärtige Nutzer auf 25 € pro Stunde festgelegt. Auf diesen Preis ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
 
 
Dem Marktgemeinderat wurde einstimmig empfohlen, folgenden Beschluss 2 zu fassen:
Der Mietpreis für die Mehrzweckhalle wird für einheimische Nutzer auf 12 € und für auswärtige Nutzer auf 16 € pro Stunde festgelegt. Hier ist der jeweilig gültige Mehrwertsteuersatz hinzuzurechnen.
 
Die endgültige Entscheidung obliegt dem Marktgemeinderat. Dabei ist zu beachten, dass beide Beschlussvorschläge noch konkretisiert werden müssen. Zusätzlich zur Empfehlung sind noch die Preise für die Hallenteile und der Zeitpunkt für die Berechnung der höheren Preise festzulegen. Außerdem bittet die Verwaltung darum, die gebuchten und nicht die tatsächlich genutzten Zeiten abzurechnen.
 
Zwischenzeitlich hat der Mittelschulverband Gaukönigshofen angefragt, ob er als einheimischer oder auswärtiger Nutzer gesehen wird. Dabei ist zu beachten, dass mehr als die Hälfte der dort beschulten Kinder aus Giebelstadt kommen und Giebelstadt deshalb auch einen Großteil der dort anfallenden Kosten trägt.

Beschluss 1:
Der Mietpreis für die neue Dreifachsporthalle wird ab Nutzungsaufnahme je gebuchter Stunde wie folgt festgelegt:
 
Nutzer
Ganze Halle
1/3 Halle
2/3 Halle
einheimisch
17 €
6 €
12 €
auswärtig
25 €
9 €
18 €
Auf diesen Preis ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 2:
Der Mietpreis für die Mehrzweckhalle wird ab Nutzungsaufnahme der Dreifachsporthalle je gebuchter Stunde wie folgt festgelegt:

Nutzer
Ganze Halle
1/3 Halle
2/3 Halle
einheimisch
12 €
4 €
8 €
auswärtig
16 €
6 €
12 €
Auf diesen Preis ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Beschluss 3:
Der Mittelschulverband Gaukönigshofen wird für beide Hallen als einheimischer Nutzer betrachtet und entsprechend abgerechnet.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

Da laut Belegungsplan auch halbe Stunden gebucht werden können, wird aus dem Gremium nachgefragt, wie die Abrechnung hierfür erfolgt. Die Verwaltung wird gebeten, dies in der nächsten Sitzung dem Gremium mitzuteilen.




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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