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öffentlich


Bauantrag zum Umbau einer bestehenden Scheune mit Änderung der Dachneigung
Bauort: Fl.Nr. 63 Gmkg. Euerhausen, Julius-Echter-Straße 22



Sachvortrag:
Die Vorhabensfläche ist im Flächennutzungsplan als MD-Gebiet (Mischgebiet Dorf) dargestellt.
 
Das Vorhaben liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB. Nach § 34 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
 
Das Vorhaben fügt sich nach Einschätzung des Bauamts nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind gewahrt. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
 
Es wird folgende Abweichung beantragt:
Abweichung von der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsfläche
 
Die Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) kann Abweichungen von Anforderungen der BayBO und von Vorschriften, die auf Grund der BayBO erlassen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen zulassen (Art. 63 Abs. 1 BayBO). Das Landratsamt entscheidet im Einvernehmen mit der Gemeinde.
 
Es wird eine Abweichung von den notwendigen Abstandsflächen beantragt. Die Abstandsfläche kann nach Süden und teilweise nach Osten hin nicht eingehalten werden.
 
Als Begründung wird Folgendes angeführt:
"Durch die Baumaßnahme kommt es zu keiner Vergrößerung der Abstandsflächen. Vielmehr sind die Überlagerungen bereits in der Bestandssituation gegeben. Durch die Baumaßnahme wird die bestehende Firsthöhe um 3,28 m reduziert und die Traufhöhe um 1,65 m angehoben. Nachbarlich zu wahrende Schutzziele werden durch die geplanten Umbauten nicht beeinträchtigt. Die Gebäudeabschlusswände werden gemäß den Anforderungen der BayBO errichtet. Der Nachbarschaft wurde der Bauantrag vorgelegt und erläutert. Die Unterschriften wurden erteilt."
 
Die betroffene Nachbarin wurde benachrichtigt. Die Zustimmung wurde  erteilt. Ebenfalls betroffen ist der Markt Giebelstadt als Eigentümer der Fl.Nr. 62, Bachgasse 6.
 
Da es sich um eine Veränderung bzw. Erweiterung einer bestehenden baulichen Anlage handelt, sind die Zufahrt, die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung auch weiterhin gesichert.
 
Planungsrechtliche Belange der Gemeinde stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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