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öffentlich


Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen nach Art. 52 Abs. 3 GO



Vergabe der Stromlieferung für die gemeindlichen Abnahmestellen
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.02.2024 entschieden, die Angebote von N-ERGIE und ÜWS mit 9,10 ct/kWh für das Jahr 2025 und 8,30 ct/kWh für das Jahr 2026 und der Vergabe ohne vorausgeganger Ausschreibung nachträglich zuzustimmen. Dieses Vorgehen wurde bewusst gewählt, um entgegen den üblichen Ausschreibungsmodalitäten Schaden von der Gemeinde abzuwenden und das wirtschaftlichste Angebot bei den aktuell sehr kurzfristigen Preisbindungen und hohen Preisschwankungen zu erreichen.








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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
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