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öffentlich


Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024



Sachvortrag:
In den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 17.01., 24.01. und 21.02.2024 wurde der von der Verwaltung erstellte Haushaltsentwurf 2024 ausführlich besprochen und zur Beschlussfassung vorbereitet. Nach Diskussion des vorberatenen Entwurfs in den Fraktionen und Einarbeitung der vorgeschlagenen Änderungen wurde der überarbeitete Entwurf vom Ausschuss in der Sitzung am 21.02.2024 mit einer Gegenstimme dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
 
Kämmerer Neef stellt in der heutigen Sitzung den Haushalt nochmals ausführlich vor. Hierbei geht er in einem Rückblick auf das Haushaltsjahr 2023 und dessen Ergebnisse ein und erläutert die Abweichungen von den Planansätzen. Im Folgenden erläutert er die wichtigsten Positionen sowie die größten Änderungen im Verwaltungshaushalt und geht auf die wichtigsten Projekte im Vermögenshaushalt ein. Fragen aus dem Gremium hierzu werden beantwortet. Abschließend zeigt er in verschiedenen Diagrammen die Zusammensetzung des Haushalts und die Entwicklung der wichtigsten Finanzdaten in den letzten Jahren auf.
 
Der Vorsitzende bittet die Fraktionen um ihre Stellungnahmen.
 
Stellungnahme der BBG-Fraktion
Der stellv. Fraktionsvorsitzende der BBG-Fraktion betont zu Beginn seiner Ausführung, dass Giebelstadt lebt und wächst. In drei aus seiner Sicht guten Vorbereitungssitzungen wurde der Haushaltsplan 2024 und die entsprechende Finanzplanung aufgestellt. Der Haushaltsplan für 2024 ist sehr solide und beinhaltet mit 800.000 € eine überschaubare Verschuldung. Aus der Sicht seiner Fraktion ist eine Verschuldung von 7 Mio. € eine rote Linie, die nicht überschritten werden sollte. Er betont die gute gemeinsame und zielgerichtete Arbeit im Gremium, bedankt sich bei allen Mitgliedern des Gremiums und bei der Verwaltung für die Mitarbeit. Aus seiner Sicht ist es wichtig, dass große Projekte inzwischen abgeschlossen sind bzw. bald abgeschlossen werden können.
 
Stellungnahme der BBO-Fraktion
Der 2. Bürgermeister richtet seinen Dank ebenfalls an die Mitglieder des Gremiums und an die Beschäftigten in der Verwaltung. Gemeinsam ist es gelungen, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Er betont, dass - wie in den letzten Jahren auch - in diesem Jahr der Ansatz aus seiner Sicht negativer sein wird als das Ergebnis. Im Durchschnitt der letzten Jahre war die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt um rund 1,6 Mio. € höher als eingeplant. Im Rückblick gab es dabei selbstverständlich bessere und schlechtere Jahre, die auf Einmaleffekte zurückzuführen sind. Er äußert die Hoffnung, dass die für 2024 eingeplante Kreditaufnahme von 800.000 € nicht benötigt wird und der Haushalt besser abschließt als geplant. Auch mittelfristig erhofft er sich eine geringere als die eingeplante Schuldenaufnahme von 7 Mio. €. Dies sollte die Obergrenze sein und nicht ausgeweitet werden.
Im Vermögenshaushalt sieht er einige Unsicherheiten. Gerade die Projekte Bürgerheim/Feuerwehrgerätehaus Ingolstadt, Umbau Schulstraße und Neubau Bürgerbüro sind z. T. noch nicht mit belastbaren Zahlen hinterlegt und könnten gegenüber der Planung Mehrkosten verursachen. Grundsätzlich sieht er jedoch auch positive Entwicklungen. Gerade die Neuansiedlung der Fa. Glas Keil sowie anderer Firmen, die städtebauliche Entwicklung und vieles andere haben zu einem soliden Haushalt beigetragen. Durch den Verkauf von Grundstücken "An der Alm" können mittelfristig Rückflüsse den Grunderwerb der letzten Jahre kompensieren und damit der Haushalt gestützt werden. Die BBO-Fraktion schlägt dem Gremium vor, dem Haushaltsplan und der vorgelegten Finanzplanung zuzustimmen.
Stellungnahme der UWG-Fraktion
Auch der Vorsitzende der UWG-Fraktion bedankt sich bei allen am Haushaltsplanprozess beteiligten Personen für die gute Zusammenarbeit. Aus seiner Sicht ist der Haushaltsplan 2024 ein Wendepunkt in Giebelstadt. Nach vielen Jahren beginnt nun wieder die Zeit der Verschuldung. Um diese zu stemmen, müssen u. a. die Personalkosten im Auge behalten werden. Er betont, dass Personal ein wichtiger Faktor für eine Gemeinde ist, jedoch die Kosten nicht zu stark steigen dürfen. Er äußert die Hoffnung, dass auch aus seiner Sicht das Jahr 2024 ggf. ohne Verschuldung abgeschlossen werden kann. Er verweist auf die zusätzlichen Projekte Sporthalle und "Zacherle", die einen dritten Hausmeister erforderlich gemacht haben. Er bittet darum, das Baugebiet "An der Alm" zügig umzusetzen und Rückflüsse aus dem Bauplatzverkauf zu generieren. Den Finanzplan 2025-2027 bezeichnet er als optimierungsfähig. Er signalisiert, dass seine Fraktion diesem nicht geschlossen zustimmen wird.
 
Stellungnahme des Vorsitzenden
Auch der Vorsitzende bedankt sich bei den Marktgemeinderät*innen und der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Er betont, dass in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses leidenschaftlich um die Projekte und deren zeitliche Einreihung gerungen wurde. Abschließend gab es eine deutliche Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, den Haushaltsplan wie vorberaten zu beschließen.
 
Die vielen großen Maßnahmen wurden von den Vorrednern schon angesprochen. Nicht erwähnt wurde jedoch die Baumaßnahme Anbau/Umbau Kindergarten Eßfeld, die eine Pflichtaufgabe der Gemeinde darstellt. Auch hier wird der gemeindliche Anteil von 1 Mio. € bei weitem überschritten. Der Vorsitzende betont, dass sich die umgesetzten und geplanten Maßnahmen auf die Gemeindeteile verteilen. Beim Neubau des Dorfgemeinschaftshauses mit Stellplatz für das Feuerwehrfahrzeug in Ingolstadt ist der zeitliche Ablauf noch offen. Hier sind noch intensive Vorarbeiten notwendig. Auch er sieht bei den Baugebieten einen Rücklauf als wichtig an. Mit diesem ist aus seiner Sicht jedoch erst ab 2027 zu rechnen. Auch wenn Rückflüsse wünschenswert sind, bittet er um eine behutsame Entwicklung, da neue Baugebiete auch die Erfordernis von neuen Kindergartenplätzen bzw. einen neuen Kindergarten nach sich zieht. Der Vorsitzende betont, dass der Verwaltungshaushalt in den letzten Jahren immer deutlich besser als geplant abgeschnitten hat. Auch die geplante Entnahme aus den Rücklagen war regelmäßig um mehrere Mio. € geringer. Er ist sich sicher, dass dies auch in 2024 so sein wird und keine neuen Schulden in diesem Jahr aufgenommen werden müssen.
 
Er weist darauf hin, dass der dritte Hausmeister nun zwar im zeitlichen Zusammenhang mit dem Neubau der Dreifachsporthalle und dem "Zacherle" eingestellt wurde, dass jedoch bereits früher viele Jahre lang ein dritter Hausmeister beschäftigt war. Übergangsweise hatte man sich mit zwei Hausmeistern beholfen. Aus seiner Sicht ist es wichtig, dass alle Stellen mit gutem Personal besetzt sind, das auch angemessen bezahlt werden muss.
 
Den künftigen Schulden stehen aus seiner Sicht große Vermögenswerte gegenüber, die vor allem durch den Kauf von Grundstücken in der Größenordnung von mehr als 9 Mio. € geschaffen wurden. Aus seiner Sicht ist der Haushaltsplan grundsolide und kann bei Bedarf nachjustiert werden. Auch die Finanzplanung sieht er als belastbar an und empfiehlt dem Gremium die Zustimmung.
 

Beschluss:

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Giebelstadt folgende

 

Haushaltssatzung des Marktes Giebelstadt

(Landkreis Würzburg)
für das Haushaltsjahr 2024
 
§ 1
 
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
13.902.100 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
11.138.400 €
ab.
 
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
festgesetzt.
800.000 €
 
§ 3
 
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 
§ 4
 
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
 
1.     Grundsteuer
a)    für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
b)    für die Grundstücke (B)
320 v. H.
320 v. H.
2.     Gewerbesteuer
320 v. H.
 
§ 5
 
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
festgesetzt.


600.000 €

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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