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öffentlich


Sozialer Treffpunkt Familienzentrum "Zacherle" - Förderung der Innenausstattung
Beschluss eines LEADER Förderantrags gemäß der LEADER-Förderrichtlinie des StMELF



Sachvortrag:
Durch die Sanierung eines ortsbildprägenden Gebäudes im Zentrum von Giebelstadt und die Umsetzung des im ISEK als notwendig definierten generationsübergreifenden Treffpunkts zum Familienzentrum "Zacherle" soll eine soziale Einrichtung als Begegnungsstätte für jüngere und ältere Menschen entstehen, die das Miteinander der Generationen, ehrenamtliches Engagement und die Integration neu zugezogener Familien in das Gemeindeleben fördert.
 
Der Umbau sowie die Sanierung des Gebäudes werden über ein Sonderförderprogramm der Städtebauförderung finanziert.
 
Die Innenausstattung des Familienzentrums soll nun Gegenstand der LEADER-Förderung werden. Inzwischen fanden mehrere Treffen mit den potentiellen Nutzer*innen statt, in denen eine Liste mit den benötigten Ausstattungen für den Multifunktionsraum im EG, das OpenSpace-­Büro sowie Besprechungsraum 1 und 2 im OG erarbeitet wurden. Dies sind:
 
Tische, klapp-/rollbar, Stühle, Transportkarre für Stühle, Regalschränke abschließbar, halbhohe Schränke abschließbar, Verdunkelungsrollos, Plisseerollos, Garderoben und Garderobenhaken, Flyerständer, Kaffeemaschinen, Kindersitzgruppe, Schreibtische, Schreibtischstühle, Cocktailsessel, Bistrotische höhenverstellbar, Smartboard mit Equipment, Beamer mit Ausstattung und Leinwand, Lautsprecher und dazugehöriges Equipment, PC mit Equipment, Moderationskoffer, Set für die interaktive Zusammenarbeit, Schaukasten (außen, zur Information der Belegung und Aktivitäten).
 
Für die vorgenannte Innenausstattung wurde am 20.02.2024 im Steuerkreis der LAG Süd-West-Dreieck e.V. ein positiver Beschluss zur Förderfähigkeit erwirkt. Dieser Beschluss ist Voraussetzung für eine mögliche LEADER-Förderung, so dass für diese Bestandteile als Gesamtkonzept ein LEADER-Förderantrag gestellt werden kann.
 
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt näher und beantwortet Fragen aus dem Gremium. Er weist darauf hin, dass das geplante Ausstattungspaket nach Möglichkeit noch etwas reduziert wird. Der Fördersatz liegt bei 60 % der förderfähigen Nettokosten. Auf Nachfrage teilt er mit, dass zu der Kostensteigerung des Gesamtprojekts eine Aufstellung durch den Architekten gefertigt wurde. Diese wird in einer der nächsten Sitzungen zeitnah bekannt gegeben werden.
 
Die Kosten für die Ausstattung sind in den geplanten Kosten enthalten.

Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Ausführung des Projekts Sozialer Treffpunkt Familienzentrum "Zacherle" in der vorgestellten Fassung zu und beschließt, einen LEADER-Förderantrag gemäß der LEADER-Förderrichtlinie des StMELF zu stellen.
Die erforderlichen Eigenmittel werden gem. vorgelegter Kostenermittlung als Anteilsfinanzierung seitens der Gemeinde getragen. Der Markt Giebelstadt übernimmt die Projektträgerschaft und die Antragstellung.
Die Finanzierung des Gesamtprojekts wird zugesichert. Der Betrieb und der Unterhalt während der Zweckbindungsphase von fünf Jahren werden sichergestellt; auftretende Kosten oder Defizite werden durch den Antragsteller getragen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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