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öffentlich


Neubau einer Tagespflegeeinrichtung in Sonderhofen durch die Caritas Sozialstation St. Kunigund e. V.;
Erhöhung des Mitgliedbeitrags zur Finanzierung des Projekts



Sachvortrag:
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende die Frau Ponert als Vertreterin der örtlichen Tagespflege sowie Herrn Theo Düll als Mitglied des Vorstands Caritas St. Kunigund.
 
Bereits seit 2017 bemüht sich die Caritas Sozialstation St. Kunigund e.V., den an sie gestellten Zukunftsanforderungen, insbesondere nach der Einrichtung einer Tagespflege, gerecht zu werden. Im südlichen Landkreis Würzburg, dem Wirkungskreis der Sozialstation, ist eine solche wichtige soziale Infrastruktureinrichtung nur in Giebelstadt vorhanden. Zwar gibt es auch in Ochsenfurt - die Stadt Ochsenfurt ist anders als der Markt Giebelstadt kein Mitglied beim o.g. Verein - Tagespflegeplätze, jedoch liegen beide Kommunen am Rand des Einsatzgebiets. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Einrichtung im südlichen Landkreis steht daher außer Frage.
 
Inzwischen liegt ein genehmigter Bauplan für den Neubau einer Tagespflege mit Büroräumen für den ambulanten Pflegedienst in Sonderhofen vor. Das Grundstück wird von der Gemeinde Sonderhofen als Erbbaurechtsgrundstück zur Verfügung gestellt. Im zweiten Anlauf konnte zudem eine finanzielle Unterstützung als Investitionskostenzuschuss über 600.000 € aus dem Förderprogramm "PflegesoNah" gesichert werden. Dennoch kann die Gesamtfinanzierung des auf knapp 2,6 Mio. € veranschlagten Projekts nicht aus den Rücklagen und den Einnahmen aus dem laufenden Betrieb geschultert werden.
 
Vom Vorstand des Vereins, unterstützt durch eine Projektgruppe aus Bürgermeistern, wurde in der letzten Mitgliederversammlung am 07.03.2024 ein Finanzierungsvorschlag unterbreitet, nach dem die einzelnen Mitglieder (Kirchengemeinden, politische Gemeinden) durch die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags (bislang 1 €/Kirchenmitglied bzw. Einwohner) ein Darlehen über ca. 770.000 € übernehmen würden. Demnach müsste der als Bauumlage deklarierte zusätzliche Mitgliedsbeitrag (2,75 €/Einwohner) auf 25 Jahre geleistet werden. Für den Markt Giebelstadt als mit Abstand größte Mitgliedsgemeinde im Vereinsgebiet würde sich dadurch ein Finanzierungsanteil von ca. 400.000 € errechnen. Auf die ausführlichen Unterlagen im Ratsinformationssystem wird verwiesen.
 
Da in Giebelstadt bereits eine gut funktionierende Einrichtung in privater Trägerschaft 20 Tagespflegeplätze anbietet, ist neben der Zulässigkeit der freiwilligen finanziellen Unterstützung einer benötigten, ohne Frage wichtigen Infrastruktureinrichtung im südlichen Landkreis insbesondere die Zulässigkeit hinsichtlich des Wettbewerbs zu prüfen.
 
Der Vorsitzende informiert über ein Gespräch mit dem örtlichen Träger. Demnach sind durchschnittlich 16-17 der 20 Tagespflegeplätze in Giebelstadt belegt. Im südlichen Landkreis gibt es jedoch außer in Ochsenfurt keine vergleichbare Einrichtung. Somit ist ein Bedarf in den angrenzenden Gemeinden vorhanden. In Giebelstadt kann dieser Bedarf derzeit gedeckt werden. Der örtliche Träger in Giebelstadt hat sein Grundstück selbst gekauft und betreibt die Einrichtung ohne öffentliche Zuschüsse. Wenn nun ein gemeindlicher Zuschuss an den Betreiber der Einrichtung in Sonderhofen bezahlt wird, kommt es zu einer Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Einrichtungen.
 
Aus dem Gremium wird die Frage aufgeworfen, was passieren würde, wenn der Markt Giebelstadt gegen eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge stimmen, die Versammlung jedoch mit einer Mehrheit diese beschließen würde. Würde Giebelstadt dann austreten? Der Vorsitzende befürchtet, dass bei einer Ablehnung durch den Markt Giebelstadt nicht gebaut wird. Ob ein Austritt erfolgen müsste, wäre zu klären. Es wird weiter hinterfragt, wie dann die ambulante Versorgung in Giebelstadt erfolgen würde. Mit einem Austritt wäre ja auch die Mitgliedschaft in der Sozialstation beendet. Wahrscheinlich würde dann die ambulante Pflege in Giebelstadt für die Nutzer teurer werden. Der Vorsitzende verweist diesbezüglich auf die Erhöhung der Eigenanteile nach dem Austritt der Kirchengemeinde Giebelstadt, der vor einigen Jahren erfolgte. Im Gremium besteht Übereinstimmung, dass die ambulante Pflege in Giebelstadt weiter erhalten bleiben soll. Auch bei der Tagespflege wird künftig ein steigender Bedarf gesehen. Somit wären die zusätzlich entstehenden Plätze möglicherweise Ergänzung zu den vorhandenen Plätzen. Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Seniorenheime vor Ort aufgrund der Auslastung keine Tagespflege mehr anbieten.
 
Im Gremium gibt es unterschiedliche Ansichten, wie mit dem Antrag umzugehen ist. Es wird hinterfragt, ob die geplanten Kosten und damit der kalkulierte Beitrag ausreichend ist. Außerdem wird infrage gestellt, ob die Zahlung dieser höheren Mitgliedsbeiträge im Vergleich zu einer Bereitstellung eines zinslosen Darlehens durch die Mitglieder rechtsaufsichtlich einfacher zu beurteilen ist. Es stellt sich auch die Frage was passiert, wenn ein Mitglied nach fünf Jahren aus dem Verein austritt und somit die Finanzierung ins Wanken kommt. Auch die Konsequenz, dass ein privater Träger sein Angebot aufgrund einer Ungleichbehandlung beendet, wird betrachtet. Die Frage, ob man weiterhin Mitglied in der Sozialstation nur für die ambulanten Dienste sein kann, kann nicht beantwortet werden, weil hierüber noch keine Gespräche erfolgt sind.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass auch im ambulanten Pflegedienst bereits eine Konkurrenzsituation vorhanden ist. Ein Privater Anbieter und auch die Diakonie erhalten keinen gemeindlichen Zuschuss, die Caritas dagegen einen Mitgliedsbeitrag von 1 €/Einwohner. Auch bei einer Unterstützung der Tagespflege durch die Caritas würde hier eine Ungleichbehandlung erfolgen und ein Eingriff in den Wettbewerb vorgenommen werden. Es wird vorgeschlagen, ggf. dann auch vergleichbare Zahlungen an den privaten Betreiber zu leisten. Es wird die Frage aufgeworfen, warum ein privater Betreiber die Kostendeckung erreicht, die Caritas jedoch Zuschüsse von ihren Mitgliedern benötigt. Der Vorschlag, die Tagespflege mit einem höheren Mitgliedsbeitrag und entsprechend auch die private Einrichtung zu unterstützen, wird aufgrund eines Einspruchs aus dem Gremium nicht weiterverfolgt.
 
Informiert wird vom Vorsitzenden auch, dass neben den politischen auch die Kirchengemeinden Mitglied der Caritassozialstation St. Kunigund sind. Ob die kirchlichen Träger garantieren können, dass der erhöhte Mitgliedsbeitrag aufgrund der jährlich sinkenden Zahl der Mitglieder der Kirchengemeinden dauerhaft bezahlt werden kann, ist keineswegs sicher.
 
Die Ungleichbehandlung zwischen Caritas, privatem Betreiber und Diakonie beim ambulanten Dienst wird mit der historischen Entwicklung begründet.

Beschluss:
Vorbehaltlich der schriftlichen Zusicherung der ausreichenden Verlängerung des bereits bewilligten Zuschusses in Höhe von 600.000 € über das Förderprogramm "PflegesoNah" stimmt der Marktgemeinderat Giebelstadt einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrags der Caritas Sozialstation St. Kunigund e.V. um max. 2,75 €/Einwohner in Form einer zweckgebundenen Bauumlage auf die Dauer von 25 Jahren zu.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
2
Nein-Stimmen:
17
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Giebelstadt
Marktplatz 3, 97232 Giebelstadt
Tel.: 0 93 34 / 8 08 - 0
E-Mail: info@giebelstadt.de
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